Schutz der kritischen Infrastruktur

DVGW begrüßt Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes im Bundestag

Es braucht eine tragfähige Balance zwischen Sicherheit, Praktikabilität und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit zum Schutz der kritischen Infrastruktur.
Bild: Clipdealer

Es braucht eine tragfähige Balance zwischen Sicherheit, Praktikabilität und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit zum Schutz der kritischen Infrastruktur.
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Zum kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung Kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.): „Die Gas- und Wasserversorgung zählt zu den zentralen kritischen Infrastrukturen unseres Landes. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage braucht sie verlässliche und stabile politische Rahmenbedingungen. Die Trinkwasserversorgung in Deutschland gehört zwar zu den leistungsfähigsten weltweit – gleichzeitig nehmen physische und digitale Angriffe auf kritische Infrastrukturen spürbar zu. Der mehrtägige Stromausfall als Folge eines Anschlags zu Jahresbeginn in Berlin hat deutlich gemacht, wie verwundbar Versorgungssysteme sein können.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig und überfällig, dass das KRITIS-Dachgesetz nun verabschiedet wurde. Es ist gut, dass die politisch Verantwortlichen den Handlungsbedarf erkannt haben. Ein hundertprozentiger Schutz der kritischen Infrastruktur gegen Anschläge, die mit hoher krimineller Energie verübt werden, ist nicht möglich. Es braucht aber eine tragfähige Balance zwischen Sicherheit, Praktikabilität und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Die technische Selbstverwaltung muss dabei eine zentrale Rolle spielen – sie garantiert praxisnahe, verlässliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Bei der praktischen Umsetzung wird sich der DVGW mit seiner technisch-wissenschaftlichen Expertise einbringen und sein Regelwerk fortschreiben und anpassen. Mit Blick auf die Transparenzpflicht sagen wir: Nicht jeder muss wissen, wo Leitungen der kritischen Infrastruktur verlaufen.“

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