Leichtflüssigkeitsabscheider mit Biodiesel-Zulassung

Der Entwässerungsspezialist Kessel hat die Zulassung
Z-54.3-454 (Klasse I) und Z-54.2-453 (Klasse II) des DIBt für einen erweiterten Einsatzbereich der Öl-/Benzin- und Koa­les­zenzabscheider erhal­ten.

Die Zulassung bestätigt, dass die Abscheider des Unternehmens auch für Leichtflüssigkeiten mit Biodieselanteilen bis 100 % beständig sind und dass sie sich darüber hinaus für die Trennung von Leichtflüssigkeiten mit Biodieselanteilen eignen.

Im Zuge der Verwendung von alternativen Kraftstoffen wurde festgestellt, dass Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 nicht die Anfor­de­rungen für den Betrieb mit Bio­diesel­anteilen erfüllen.

Die bei­den Zulassungen bestätigen nun, dass Kessel-Leichtflüssigkeitsabscheider die zusätzlichen Anforderungen der Restnorm 1999-101 erfüllen. Diese Norm legt zusätzliche Anforderungen an die Anlagen mit Anteilen von Biodiesel beziehungsweise Fettsäure-Methylester (FAME) nach DIN EN 14 213 und DIN EN 14 214 fest, gilt aber nur in Verbindung mit DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100.

Der Hersteller bietet Öl-/Benzin- und Koaleszenzabscheider nach DIN EN 858 und DIN 1999-100, Klasse I und II in den Nenngrößen 3, 6, 10 und 15 an.

Darüber hinaus hat das Unternehmen Öl- und Benzinabscheider nach Werksnorm in der Größe NS 1,5 im Programm, die in Dieseltankstellen und privaten Waschplätzen eingesetzt werden können. Alle Anlagen besitzen einen integrierten Schlammfang sowie einen selbsttätigen Verschluss und eignen sich für Leichtflüssigkeiten mit einer Dichte von 0,85 bis 0,95 g/cm3. Sie werden zum Erdeinbau bis Belastungsklasse D angeboten.

Für alle Nenngrößen hat das Unternehmen darüber hinaus geeignete Probenahme­schächte und Alarmeinrichtun­gen im Sortiment.

Kessel GmbH,

85101 Lenting,

Tel.: 0 84 56/2 73 95,

E-Mail: info@kessel.de,

Internet: www.kessel.de

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