Brandschutztechnische Abschottungen

Nachweise über die Verwendbarkeit

Brandschutztechnische Abschottungen von Leitungsanlagen, also Rohre und Kabeln, dürfen in Deutschland nur dann in Bauwerken verwendet werden, wenn sie über die notwendigen bauaufsichtlichen Nachweise verfügen. Es besteht in der Praxis häufig Unsicherheit darüber, welcher Nachweis im konkreten Fall notwendig ist. Dieser Artikel soll einen Überblick vermitteln, welche Dokumente vorliegen müssen.

Bei brandschutztechnischen Abschottungen handelt es sich um Bauarten im Sinne des § 2 Abs. 11 MBO, also das Zusammenfügen von Bauprodukten zu einer funktionalen Einheit, die dauerhaft in einem Bauwerk verbleibt. Die funktionale Einheit ist z.B. die brandschutztechnische Abschottung, die sich u.a. aus durchdrungenem Bauteil, Leitung, Abschottungssystem, Befestigungsmittel zusammensetzt.

Die in einer solchen Bauart verwendeten Brandschutzkomponenten werden regelmäßig dauerhaft in Bauwerke eingebaut und sind damit Bauprodukte (§ 2 Abs. 10 MBO). Da sie bei Leitungsabschottungen keiner...

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