Energiestandards im Wohnungsbau nicht aussetzen

Der BTGA begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Baustandards der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur dann kurzzeitig auszusetzen, wenn die Gebäude vorübergehend als Erstaufnahmeeinrichtung oder Flüchtlingsunterkunft genutzt werden sollen. Es ist richtig, dass die Sonderregelungen auf diese Einrichtungen beschränkt bleiben, da allgemeine Energiestandards im Wohnungsbau keinerlei Bezug zur Notsituation von Flüchtlingen haben.

Die aus der Bau- und Wohnungsbranche wiederholt erhobene Forderung, die für 2016 beschlossene Verschärfung der Energieeinsparverordnung für alle neuen Wohngebäude...

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