EnEV-Verschärfung ab 1. Januar 2016

Was ändert sich?

Mit Beginn des Jahres 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Davon ist betroffen, wer:

- den Bauantrag ab 1. Januar 2016 einreicht,

- die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 erstattet,

- keine Genehmigung oder Anzeige benötigt, aber ab dem 1. Januar 2016 mit der Ausführung beginnt.


Für alle Gebäude gilt, dass: 

- zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, einen Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten...

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