Energieeinsparungen in der Sanitärtechnik

Berücksichtigung hygienischer Anforderungen in der Trink­wasserversorgung

Wenn von Energieeinsparung in der Haus- und Gebäudetechnik die Rede ist, wird üblicher­weise ein Bereich ausgeklammert: die Sanitärtechnik. Dabei sind auch in diesem Bereich durchaus Einsparungen zu erzielen und das ohne hygienische Mängel zu verursachen.

Bei allen bisherigen Maßnahmen zur Energieeinsparung ist die Sanitärtechnik bisher zu kurz gekommen. Das liegt einerseits an den verfehlten Entwässerungsnormen DIN EN 12 056-2 [1], DIN 1986-100 [2] und DIN EN 752 [3], die sich bedauerlicherweise neben grundsätzlichen Fehlern durch eine erhebliche Diskrepanz zu dem vorliegenden Kenntnisstand aus Praxis und Forschung auszeichnen [4, 5] und andererseits an verfehlten Prüfbestimmungen für Entwässerungsgegenstände [6]. Dass hat dazu geführt, dass trotz der seit langem bekannten Fehler in der Normung die Fachplaner sich fast ausschließlich an die...

Bei allen bisherigen Maßnahmen zur Energieeinsparung ist die Sanitärtechnik bisher zu kurz gekommen. Das liegt einerseits an den verfehlten Entwässerungsnormen DIN EN 12 056-2 [1], DIN 1986-100 [2] und DIN EN 752 [3], die sich bedauerlicherweise neben grundsätzlichen Fehlern durch eine erhebliche Diskrepanz zu dem vorliegenden Kenntnisstand aus Praxis und Forschung auszeichnen [4, 5] und andererseits an verfehlten Prüfbestimmungen für Entwässerungsgegenstände [6]. Dass hat dazu geführt, dass trotz der seit langem bekannten Fehler in der Normung die Fachplaner sich fast ausschließlich an die Normung als dem „Stand der Technik“ gebunden halten. Hinzu kommen Fehler in dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 [7] und der VDI-Richtlinie VDI 6023 [8]. Die hydraulische Dimensionierung der Abwasserleitung erfolgt nach dem ATV Arbeitsblatt A 110 [9] unter der „vereinfachenden Annahme“ einer stationär gleichförmigen Strömung, was nicht der Fall ist [5]. Dazu fehlt es an einer wassersparenden Planung. Das Ergebnis sind Mängel in der Hygiene.

Nachstehend wird auf die vorstehend aufgeführten Fehler eingegangen und erläutert, wie man durch Außerachtlassung derselben in erheblichem Maße Wasser, Energie, Bau- und Betriebskosten einsparen kann.

 

Hygienische Anforderungen an die Trinkwasserversorgung

Die Anforderungen der Hygiene an die Trinkwasserversorgung sind durch die Verordnung über Trinkwasser und über Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe [10] geregelt. Danach muss Trinkwasser frei sein von Krankheitskeimen, d.h. es muss keimarm sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften gaben. Diese Anforderungen gelten für kaltes Trinkwasser, das vom Versorgungsunternehmen mit einer Temperatur von 5 bis 15 °C geliefert werden soll. Nach der Trinkwasserverordnung gilt für die Temperatur ein Grenzwert von 25 °C + 1 K für nicht erwärmtes Trinkwasser, der auch innerhalb eines Gebäudes nicht überschritten werden soll.

Vielfach weist das Wasser an den Entnahmestellen jedoch eine mikrobielle Kontamination auf, die in Koloniebildenden Einheiten (KBE) gemessen, oberhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte liegt (Tabelle 1). Ursache dafür können die Aufnahme von Stoffen aus Installationsmaterialien, lange Stagnationszeiten und dabei eintretender Temperaturerhöhung sein, bei denen das Bakterienwachstum gefördert wird.

Schmutzwasserabfluss:

Anschlusswerte nach dem tatsächlichen Abflussverlauf

Festzustellen ist, dass die Anschlusswerte für Entwässerungsgegenstände nach der Norm, die für die Dimensionierung der nachfolgen­den Abwasserleitungen maßgebend sind, nicht das Geringste mit dem tatsächlichen Abflussverlauf zu tun haben.

Nach dem vorliegenden Kenntnisstand aus der Praxis, aus Untersuchungen und Forschungsarbeiten, der immerhin auf Veröffentlichungen bis auf das Jahr 1976 belegt ist [11], unterliegt der Spülstrom auf dem Wege von der Spüleinrichtung Spülkasten oder Druckspüler bis zum Klosettabgang in den durchflossenen Anlagenbereichen einer starken Drosselung.

Diese Drosselung des Spülstromes wird durch die relativ großen Einzelwiderstände des Spülwasserverteilers und des Geruchverschlusses sowie die sich ändernden Strömungsarten in den verschiedenen Strömungsabschnitten – Spülrohr, Spülwasserverteiler, Spülrand, Klosettschüssel, Geruchverschluss, Klosettabgang (Bild 1) – bewirkt. Die für die Beurteilung maßgebenden Kenngrößen sind in Bild 2 dargestellt.

Bösch geht in dem Beitrag „Wassersparen mit dem Spülkasten“ [11] auf das Verhalten des Spülstromes Q2 am Spülrohraustritt (ohne angeschlossenes Klosett) bis zum Spülstrom Q3 bei Ausritt aus dem Spülrand des angeschlossenen Klosetts ein. Es wurden drei Tiefspül- und zwei Flachspülklosetts bei abgestuften Spülströmen von Q2 = 1,0 1,52,02,5 l/s untersucht.

Tabelle 2 enthält die Mittelwerte, die sich aus den Messungen bei jeweils 30 Spülversuchen pro Klosett und pro Spülstrom Q2 ergeben haben. Bei Q2 = 1,0l/s ist der Spülstrom Q3 um durchschnittlich 5 % größer, d.h. es tritt keine Drosselung ein. Bei einer Zunahme des Spülstromes auf Q2 = 1,52,02,5 l/s tritt dagegen eine Verringerung des Spülstromes infolge Drosselung um 6 bis 33 % ein.

Eine weitere Drosselung des Spülstromes tritt beim Strömungsübergang vom Klosettabgang in die liegende Abfluss-Anschlussleitung durch Reibungs- und Einzelwiderstandsverluste in der Rohrstrecke bis zur Fallleitung ein. Der tatsächliche Abflussverlauf entspricht entsprechend der Darstellung in Bild 3 einer stationär ungleichförmigen Strömung mit einem sich ständig verringernden Füllungsgrad und Volumenstrom.

Der Autor dieses Beitrags bringt in seinem Forschungsbericht „Untersuchungen zur Wassereinsparung bei der Klosettspülung und zu kleineren Rohrweiten bei der hydraulischen Dimensionierung der Zufluss- und Abwasserleitungen“ [17] den Nachweis, dass der in der Abfluss-Anschlussleitung auftretende Abflussvolumenstrom Q5 so gut wie ausschließlich von der Rohrweite, vom Rohrsohlengefälle und dem sich einstellenden Wasserspiegelgefälle abhängig ist. Tabelle 3 bringt hierzu eine Zusammenstellung der mittels Ultraschall-Füllhöhenmessung durch die TU Dresden ermittelten Mittelwerte von Fließgeschwindigkeit v5 und Volumenstrom Q5. Erreicht wurde dabei im Mittel ein Füllungsgrad von h/di = 0,495.

Der Volumenstrom verringert sich weiter bis zum Anschluss an die Fallleitung um durchschnittlich 0,3 l/s, d.h. in einer Anschlussleitung DN 70 bei einem Gefälle von 10 mm/m von Q5 = 0,692 l/s auf Q6 = 0,392 l/s und beträgt nicht 1,8 l/s für ein Wassersparklosett nach DIN 1986-100.

Der messtechnisch festgestellte Abflussverlauf bei Klosettbecken gilt auch für andere Entwässerungsgegenstände. Nach [17] können daher für die Bemessung der Schmutzwasserleitungen und die Bemessung von Einzelanschlussleitungen, die auch für Sammelleitungen gilt, die Bemessungswerte nach Tabelle 4 angewandt werden.

Dimensionierung der Abwasserleitungen –
Effektiver Strömungsverlauf

Die hydraulische Dimensionierung von teilgefüllten Abwasserleitungen erfolgt nach dem ATV-Arbeitblatt A 110 [9] und nach den Bestimmungen der DIN EN 12056-2 [1] unter der vereinfachenden Annahme einer stationär gleichförmigen Strömung, d.h. bei einem in horizontal verlegten Gefälleleitungen gleichbleibendem Füllungsgrad entsprechend der Darstellung in Bild 4. Tatsächlich haben wir es jedoch entsprechend der Darstellungen in den Bildern 3 und 4 mit einer stationär ungleichförmig verlaufenden Strömung mit einem durch die Strömungsverluste infolge Rohrreibung und Einzelwider­ständen sich ständig verringernden Füllungsgrad und Volumenstrom.

Daraus, wie aus den gegenüber der Normung effektiv kleineren Anschlusswerten für Entwässerungsgegenstände (Tabelle 4), ergeben sich kleinere Rohrweiten als nach dem Stand der Normung und erheblich geringere Investitionskosten für die Abflussinstallation. 

 

Hydraulische Bemessungsgrundlagen

Der durch Reibung verursachte Druckverlust besitzt mit der Reibungszahl λ einen dimensionslosen Zahlenwert, der jedem Strömungsvorgang eigen ist. Er ist abhängig von der Dichte, der Viskosität und der Temperatur des Durchflussmediums, vom Innendruck unter dem das Strömungsmedium steht, von der Oberflächenbeschaffenheit (Rauheit) der Rohrwand und von der Fließgeschwindigkeit. Mehrere dieser Zustandsgrößen haben einen gesetzlichen Zusammenhang in der Reynoldszahl Re nach Gleichung (1), die für den Strömungszustand und damit für die Reibungszahl λ in jedem Fall charakteristisch ist.

Re = = (1)

Re Reynoldszahl

ρ Dichte des Durchflussmediums in kg/m3

v mittlere Fließgeschwindigkeit in m/s

d Rohrinnendurchmesser in m

η dynamische Viskosität des Durchflussstoffes in kg/ms

ν = = kinematische Viskosität des Durchflussstoffes in m2/s

Dichte und Viskosität besitzen eine Abhängigkeit von der Temperatur des Durchflussstoffes. Bei der Dimensionierung von Abwasserleitungen für Schmutz- und Regenwasser wird von einer Temperatur t = 10 °C und einer kinematischen Viskosität ν = 1,31 x 10-6 m2/s ausgegangen. Darin sind die normalerweise etwas höhere Temperatur und die gegenüber Reinwasser andere Zusammensetzung von Abwasser berücksichtigt. 

 

Gleichzeitigkeit der Benutzung von Entwässerungsgegen­ständen – Verzicht auf die Abflusskennzahl

Bei der Ermittlung des Schmutzwasserabflusses werden nach dem Stand der Normung die Anschlusswerte aller Entwässerungsgegenstände addiert. Mit der Abflusskennzahl K soll abhängig von der Gebäudeart die unterschiedliche Häufigkeit in der Benutzung der Entwässerungsgegenstände berücksichtigt werden.

Damit die effektive Gleichzeitigkeit berücksichtigt wird, ist es angebracht, wie in der DIN 1988 [14] und dem Kommentar zur DIN 1988 [15] die so genannten „zusätzlichen“ Sanitäreinrichtungsgegenstände, die nach Art der Benutzung keine höhere Gleichzeitigkeit erwarten lassen, nicht zu berücksichtigen. Unter dieser Voraussetzung gilt:

Befinden sich in einem großen Badezimmer ein Waschtisch mit zwei Waschbecken, zusätzlich zur Badewanne noch ein Brausestand sowie zu einem WC noch ein Bidet, so ist davon auszugehen, dass die „zusätzlichen“ Sanitäreinrichtungsgegenstände nicht gleichzeitig benutzt werden und daher bei der Berechnung außer Acht gelassen werden können.

Bei dieser Handhabung reduziert sich der Schmutzwasserabfluss vergleichsweise auf weniger als die Hälfte nach dem Stand der Normung. Das Ergebnis sind entsprechend kleinere Rohrweiten und geringere Investitionskosten.

Die Abflusskennzahl K kann dann entfallen.

Wasser- und energiesparende Sanitäreinrichtungen

Wassersparende Sanitäreinrichtungen sind das Wand-Tiefspülklosett, das mit einem Spülwasservolumen von 2,0 l für die Vollspülung
(Fäkalien und Toilettenpapier) zu betreiben ist, und Waschanlagen bzw. Waschtische mit Entnahmearmaturen, die mit einem konstanten Durchfluss von 3,5 l/min in Anlehnung an die Arbeitsstätten­verordnung [16] betrieben werden. Sie sind in der DIN 1886-3 nicht berücksichtigt.

Im Rahmen einer von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Forschungsarbeit „Wassereinsparung bei der WC-Spülung und kleine Rohrweiten bei der Zufluss- und Abflussinstallation“ [18] wurde das wandhängende Tiefspülklosett „WSA/HUGO“ entwickelt. Dafür wurde das Deutsche Bundespatent Nr. 195 11 127 erteilt. Das Wassersparklosett ist entsprechend der Längsschnitt-Darstellung in Bild 5 mit einem sich verjüngenden Rohrgeruchverschluss ausgestattet. Der Geruchverschluss-Eintrittsquerschnitt mit 79 x 79 mm verringert sich bis zum Geruchverschlussausgang auf einen Durchmesser von 48 mm.

Der Ablaufanschluss wird nach Bild 5 mit Dallmer-Lippendichtung DN 70 flach, einem geraden Sanit-Anschluss-Stück DN 80/180 mm und einem Sanit-Anschlussbogen 90° DN 80/70, d.h. auf die Nennweite DN 70 reduziert, ausgeführt. Klosett-Einzel- und -Sammelanschlussleitungen, z.B. für ein Wohnungsbad, sind in der Nennweite DN 70 und Schmutzwasser-Fallleitungen ebenfalls in der Nennweite DN 70 auszuführen (Bild 6).

 

a) Weiterentwicklung zum Ein-Liter-Klosett

Nach hydraulischen Berechnungen kann das Prinzip des patentierten „Wassersparenden Geruchverschlusses für Klosettbecken“ durch kon­struktive Maßnahmen, d.h. durch Verkleinerung des Geruchverschluss­durchmessers auf 40 mm und damit des Geruchsverschluss-Wasser­inhalts auf 0,465 l und Kombination mit einer Injektorspülung mit einem Spülwasservolumen von 1 l eine sichere Ausspülung des Geruchverschlussinhalts erreicht werden. Die Klosett-Einzelanschluss­leitung und die Sammelanschlussleitung eines Wohnungsbades können dann in der Nennweite DN 50, die Schmutzwasser-Fallleitungen in der Nennweite DN 60 ausgeführt werden.

 

b) Weiterentwicklung für wassersparende Geruchverschlüsse von Waschbecken, Bidets, Badewannen und Spülbecken

Das Prinzip des patentierten „wassersparenden Geruchverschlusses für Klosettbecken“ kann auch auf andere Sanitärgegenstände wie Wasch­becken, Bidets, Badewannen und Spülbecken angewandt werden. Ein Beispiel zeigt die Darstellung eines wassersparenden Rohrgeruchverschlusses DN 32/25 für Waschbecken in Bild 7.

 

c) Rotter-Selbstschluss-Auslaufventile und Mischbatterien 3,5 l/min

Grundlage für einen begrenzten Durchfluss bei Zuflussarmaturen für Waschreihen und Waschtische ist die Arbeitsstättenverordnung § 35 Abschnitt 5.7 [16], nach der jede Zapfstelle so ausgelegt werden soll, dass sie die Entnahme von 3,5 l Wasser pro Minute ermöglicht. Dieser Durchfluss hat sich bereits seit Jahrzehnten als notwendig und ausreichend erwiesen [12], da der auf die Hand auftreffende Wasserstrahl sich in Tropfen auflöst, die spritzfrei nach unten in die Waschreihe fallen. Ein Durchfluss von 4,5 l/min und mehr lässt dagegen einen horizontal spritzenden Strahlenkranz entstehen, der bis in den Nachbarstand erreicht.

Abgesehen von dem mit 3,5 l/min (0,06 l/s) geringen Berechnungsdurchfluss für die Dimensionierung der Zuflussleitungen ergibt dieser Wert für die Abflussinstallation mit DU = 0,06 l/s gegenüber dem Anschlusswert mit DU = 0,5 l/s nach DIN 1986-100 [2] für Waschbecken eine erhebliche Minderung des Berechnungs-Abflusses und damit kleinere Rohrweiten für die Abflussinstallation.

Berücksichtigung kleinster Rohrweiten für die Zuflussinstal­lation und die Außerachtlassung „zusätzlicher“ Sanitäreinrichtungsgegenstände

Die bei der Kaltwasser- und Warmwasserinstallation einzusetzenden Rohrsysteme spielen mit der Abstufung kleiner Rohrweiten in Bezug auf den Wasserinhalt, die Ausstoßverluste, die Wärmeverluste, die Dämmung und damit für die Investitionskosten und die in der DIN 1988-3 [14] angesprochene Außerachtlassung „zusätzlicher“ Sanitäreinrichtungsgegenstände bei der Ermittlung des Spitzendurchflusses eine zu beachtende Rolle.

Nach DIN 1988-3 [14] Abschnitt 8 „Auswahl der Rohrdurchmesser“ ist zu überprüfen, ob maximale rechnerische Fließgeschwindigkeiten bei den zugeordneten Spitzendurchflüssen entsprechend den Angaben in Tabelle 5 nicht überschritten werden. Danach gilt für Teilstrecken von Verbrauchsleitungen mit druckverlustarmen Durchgangsarmaturen (ξ < 2,5) und bei einer Fließdauer < 15 min eine maximale rechnerische Fließgeschwindigkeit von 5,0 m/s.

Unter dieser Voraussetzung liegen Anschlussleitungen von Wasser sparenden Entnahmearmaturen mit einem Berechnungsdurchfluss von 3,5 l/min (0,06 l/s) mit einem Rohrinnendurchmesser von di = 4 mm und 4,80 m/s knapp unter der rechnerischen Fließgeschwindigkeit von 5,0 m/s. Für den Berechnungsdurchfluss von 0,07 l/s bei Waschbecken nach DIN 1988-3 [14] wird bei einem Rohrinnendurchmesser von di = 6 mm eine Fließgeschwindigkeit von 2,50 m/s erreicht. Klosettspülkästen mit einem Berechnungsdurchfluss von 0,13 l/s erreichen bei einem Rohrinnendurchmesser von di = 8 mm eine Fließgeschwindigkeit von 2,60 m/s.

Das Beispiel der Kaltwasserinstallation für die Stockwerksleitung eines Wohnungsbades in Bild 8 zeigt eine entsprechende Dimensionierung. Als „zusätzliche“ Sanitäreinrichtungsgegenstände wurden Klosettspülkasten, Bidet, Waschtisch und Brausestand nicht bewertet. Die einzelnen Teilstrecken wurden unter dieser Voraussetzung für die zugeordneten Berechnungsdurchflüsse für Kupferrohr in den Nennweiten DN 4 (6 x 1 mm), DN 6 (8 x 1 mm) und DN 8 (10 x 1 mm) bemessen. 

a) Kleinste Rohrweiten handelsüblicher Rohrsysteme

Bei den zum Einsatz kommenden Rohrsystemen spielt die lichte Rohrweite und deren Abstufung hinsichtlich Wasserinhalt, Wärmeverluste, Ausstoßverluste, Dämmung und Investitionskosten eine nicht unbedeutende Rolle.

Tabelle 7 zeigt eine Übersicht der kleinsten Rohrweiten in den Nennweiten DN 4 bis DN 15 der handelsüblichen Rohrsysteme. Diese sind mit einem lichten Innendurchmesser von di = 4 mm bis 17,4 mm wählbar. Dabei spielt die Nennweite der Entnahmearmatur, die nach Tabelle 6 für Auslaufventile und Mischbatterien mit DN 15 bis DN 25 zum Einbau kommen, nur eine untergeordnete Rolle.

Entscheidend für die Bemessung der Anschlussleitungen von Entnahmearmaturen ist nach Tabelle 5 oder ausgewählten Wasserspararmaturen der erforderliche Wasserdurchfluss und die in Anhängigkeit von der Fließdauer zulässige maximale Fließgeschwindigkeit.

Kupferrohre mit dem kleinsten Rohrinnendurchmesser von di = 4,0 mm und der günstigsten Abstufung von di = 5,08,013,016,0 mm besitzen von den in Tabelle 7 aufgeführten Rohrsystemen die günstigsten, d.h. die wirtschaftlichsten Bemessungsvoraussetzungen.  

b) Einfluss der Rohrsysteme und des Verlegesystems bei Stockwerksleitungen

Stockwerksleitungen können abhängig von dem zu verwendenden Rohrsystem, mit starren und flexiblen Rohren sowie den Anschlüssen für die Entnahmearmaturen mit Einfach- und Doppelanschlüssen ausgeführt werden. Die Leitungsführung kann entsprechend den in Bild 9 dargestellten Verlegesystemen vorgenommen. Dabei sind bezüglich der Investitionskosten und der Betriebskosten folgende Kriterien zu beachten:

Die geradlinige konventionelle Leitungsführung nach Bild 9a mit Einzelanschlüssen an den Entnahmearmaturen ergibt die kürzesten Leitungslängen und bei Warmwasserleitungen, die allgemein ohne Zirkulation ausgeführt werden, die geringsten Ausstoßverluste. Damit verbunden ergeben sich für dieses System die geringsten Investitions- und Betriebskosten.

Stockwerksverteiler mit Einzelzuleitungen zu Einzelanschlüssen der Entnahmearmaturen nach Bild 9b ergeben eine große Gesamtrohrlänge und bei Warmwasser-Stockwerksleitungen entsprechend große Ausstoßverluste. Der Planungsaufwand ist im Vergleich mit den anderen Verlegesystemen als gering einzuschätzen.

Auch der spezifische Verlegeaufwand ist durch die Systemtechnik verhältnismäßig klein. Der Gesamtaufwand wird jedoch durch den Mehraufwand an Verlegematerial gesteigert. Im direkten Vergleich liegen die Investitions- und Betriebskosten bei diesem Verlegesystem am höchsten.

Die Strangleitungsführung nach Bild 9c mit Doppelanschlüssen und an den Endpunkten mit Einzelanschlüssen an den Entnahmearmaturen erfordern einen Rohrleitungsaufwand, der zwischen den Verlegesystemen nach Bild 9a und 9d liegt. Die Ausstoßverluste bei Warmwasser-Stockwerksleitungen sowie die Investitions- und Be­triebs­kos­ten stehen im Vergleich der Verlegesysteme an zweiter Stelle.

Die Ringsleitungsführung nach Bild 9d mit Doppelanschlüssen an allen Entnahmearmaturen erfordert einen etwas geringeren Rohrleitungsaufwand als das System mit Stockwerksverteiler nach Bild 9b. Diese Rangfolge gilt auch für die Ausstoßverluste bei Warmwasser-Stockwerksleitungen, für den Planungs- und Montageaufwand. Die Investitions- und Betriebskosten liegen im Vergleich der Verlegesysteme an dritter Stelle. 

Fazit

Die in den Entwässerungsnormen nachweislich zu hoch bewerteten Anschlusswerte für Entwässerungsgegenstände entsprechen nicht dem tatsächlichen Abflussverlauf mit erheblich kleineren Werten. Beispielsweise unterliegt der Abflussverlauf im Klosettbecken infolge Drosselung in den relativ großen Einzelwiderständen des Spülwasserverteilers und des Geruchverschlusses sowie mit den sich ändernden Strömungsarten in den durchflossenen Strömungsabschnitten – Spül­rohr, Spülwasserverteiler, Spülrand, Klosettschüssel, Geruchverschluss, Klosettabgang.

Eine weitere Drosselung des Spülstromes tritt beim Strömungsübergang vom Klosettabgang in die liegende Abfluss-Anschlussleitung durch Reibungs- und Einzelwiderstandsverluste in der Rohrstrecke bis zur Fallleitung ein.

Der messtechnisch festgestellte Abflussverlauf bei Klosettbecken gilt auch für andere Entwässerungsgegenstände.

Die hydraulische Dimensionierung von teilgefüllten Abwasserleitungen nach dem ATV-Arbeitsblatt A 110 und nach den Bestimmungen der DIN EN 12 056-2 unter der vereinfachenden Annahme einer stationär gleichförmigen Strömung, d.h. bei einem in horizontal verlegten Gefälleleitungen gleichbleibenden Füllungsgrad ist falsch. Tatsächlich liegt eine stationär ungleichförmig verlaufende Strömung mit einem durch die Strömungsverluste infolge Rohrreibung und Einzel­widerständen sich ständig verringernden Füllungsgrad und Volumenstrom vor.

Die Ermittlung des Schmutzwasserabflusses nach dem Stand der Entwässerungsnormen mit der Bewertung der Anschlusswerte aller angeschlossenen Entwässerungsgegenstände ist falsch. Damit die effektive Gleichzeitigkeit berücksichtigt wird, ist es angebracht wie in der DIN 1988 und dem Kommentar zu der DIN 1988 die so genannten „zusätzlichen“ Sanitäreinrichtungsgegenstände, die nach Art der Benutzung keine höhere Gleichzeitigkeit erwarten lassen, nicht zu berücksichtigen.

Wassersparende Sanitäreinrichtungen wie das Zwei-Liter-Wandklo­sett „WSA/HUGO“ und eine vorgesehene Weiterentwicklung zum Ein-Liter-Klosett, wie auch wassersparende Sanitärarmaturen mit einem Durchfluss von 3,5 l/min, die in den Normen bisher nicht be­rück­sichtigt sind, sind bei der Dimensionierung der Zufluss-und Ab­fluss­installation zu berücksichtigen.

Die bei der Kaltwasser- und Warmwasserinstallation einzusetzenden Rohrsysteme ergeben bei einer zulässigen rechnerischen Fließgeschwindigkeit von 5,0 m/s nach DIN 1988-3, z. B. beim Kupferrohr mit Innendurchmessern von 4, 6 und 8 mm, mit den relativ geringen Wasserinhalten, geringe Investitions- und Betriebskosten.

Zu beachten ist nach DIN 1988 und dem Kommentar zu DIN 1988, dass die so genannten „zusätzlichen Sanitäreinrichtungsgegenstände“ bei der Ermittlung des Summendurchflusses und damit des für die Dimensionierung der Zuflussinstallation maßgebenden Spitzendurchflusses außer Acht gelassen werden.

Die Verlegesysteme der Stockwerksleitungen für Kaltwasser und Warmwasser ergeben bei der gradlinigen konventionellen Leitungsführung die kürzesten Leitungslängen und bei Warmwasserleitungen, die allgemein ohne Zirkulation ausgeführt werden, vergleichsweise die geringsten Investitionskosten und Betriebskosten.

 

Die Literaturhinweise zum Beitrag finden Sie im Internet unter www.tab.de durch Angabe des Fachbeitragstitels „Energieeinsparungen in der Sanitärtechnik“.

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