Das aktuelle Baurechtsurteil: Mängelrüge
Prüfung einer unberechtigten Mängelrüge – Wer zahlt?
Erreicht den Werkunternehmer eine Mängelrüge seines Auftraggebers oder dessen bauleitenden Ingenieurs, geht er dieser Mängelrüge regelmäßig nach und hilft ihr ggf. ab. Dieses Nacherfüllungsrecht ist die Magna Charta des Werkunternehmers. Dieses Recht erlischt dann, wenn eine dem Werkunternehmer gesetzte Nacherfüllungsfrist ergebnislos verstreicht; erst dann kann ein Auftraggeber Mängelrechte geltend machen.
Zum Fall
Die Klägerin, ein Fachbetrieb für Sanitär-, Heizungs- und Anlagenbau, hat für die Beklagte die Gewerke Heizung, Sanitär und Lüftung im Rahmen...
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