Kostenvorschuss um jeden Preis?

Das aktuelle Baurechtsurteil
Ein Auftraggeber kann bei Baumängeln nach einer nicht eingehaltenen Nacherfüllungsfrist vorraussichtliche Kosten zur Mängelbeseitigung geltend machen. Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2023 – 22 U 300/21, hat dies einem Auftrageber auch zugesprochen, Probleme liegen aber im Detail und insbesondere in der Höhe solcher Kostenvorschüsse.
Problemdarstellung

Ist eine Werk-/Bauleistung mangelhaft, kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nach erfolglos abgelaufener Nacherfüllungsfrist einen Kostenvorschussanspruch gerichtet auf Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten geltend machen, solange die Mangelbeseitigung noch nicht erfolgt ist. Nach dem Gesetzeszweck soll dem Auftraggeber damit die Bürde genommen werden, in Vorleistung zu treten und ggfs. auf Kosten für solche Maßnahmen sitzen zu bleiben, die sich als nicht erforderlich herausstellen. Nach Durchführung der Mängelbeseitigung ist der Kostenvorschuss...

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