DIN EN zu unterirdischen Lagerbehältern unter Verkehrslasten

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) schafft Klarheit

Die Europäische Norm 12285 hat auch in Deutschland die DIN 6608 ersetzt, soweit die Musterverwaltungsvorschrift MVV-TB 2020/1 in den einzelnen Bundesländern eingeführt ist. Dies führt zunehmend zu Unsicherheiten besonders beim Einbau unterirdischer Lagerbehälter im überfahrbaren Bereich: Bei Anwendung der DIN EN 12285-1 wird für den Einbau unter Verkehrslasten ein statischer Nachweis für den Einzelfall gefordert. Dies ist gegenüber der Praxis im Rahmen der DIN 6608 mit zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten verbunden.


Foto: Dehoust GmbH

Foto: Dehoust GmbH

Diese zusätzlichen Aufwendungen und Verzögerungen im Projektablauf lassen sich durch den Einsatz doppelwandiger Tanks zur unterirdischen Lagerung von Dehoust vermeiden. Die Tanks werden nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) 38.14-330 gefertigt, die doppelwandige unterirdische Lagerbehälter von 5 m³ bis 119 m³ in unterschiedlichen Durchmessern und Kammeraufteilungen regelt. Das zugelassene Bauprodukt ist ausgelegt für eine maximale Erddeckung von 1,5 m und Verkehrslasten auf befestigter Fahrbahn (SLW 30). Auch die Einlagerung in Erdbebengebieten Zone 1 bis 2 ist möglich und spezielle Einbausituationen – wie z.B. Grundwasser – sind ebenfalls in der abZ geregelt.

Generell bietet die vom Hersteller zusammen mit dem DIBt entwickelte Zulassung mehr Freiräume für die Planung und Realisierung von Projekten. 

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