Gefahrenmeldeanlagen planen nach neuer DIN VDE 0833-1

Neufassung der Norm wird zum Leitfaden für den gesamten Lebenszyklus

Ende Januar 2026 ist der Entwurf zur neuen DIN VDE 0833-1 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ erschienen. Galt die Norm lange als das Synonym für Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen, ändert sich das mit der neuen Fassung von Grund auf. Die überarbeitete Norm, deren Veröffentlichung noch im ersten Halbjahr 2026 zu erwarten ist, wird zum Prozesswerkzeug für alle Projektphasen. Der nachfolgende Beitrag zeigt einige wichtige zu erwartende Änderungen auf.

Die DIN VDE 0833-1 gilt für Konzeptionierung, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprü­fung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen. Die Grundlage für die zukünftige Fassung bildet der Entwurf vom Februar 2025, der zu mehr Klarheit und einer stärkeren Harmonisierung mit europäischen Normen führen soll. Zu diesem Zweck orientiert sich die Überarbeitung eng an europäischen Rahmenwerken, insbesondere der DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung) sowie der DIN EN 16763 (Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen und Brandsicherheitsanlagen). In der Folge wird...

Beim Thema Fernzugriff verweist die VDE 0833-1 zukünftig auf die europäische DIN EN 50710 (VDE 0830-101-1), die im Mai 2022 veröffentlicht wurde.
Bild: Hekatron

Beim Thema Fernzugriff verweist die VDE 0833-1 zukünftig auf die europäische DIN EN 50710 (VDE 0830-101-1), die im Mai 2022 veröffentlicht wurde.
Bild: Hekatron
Die DIN VDE 0833-1 gilt für Konzeptionierung, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprü­fung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen. Die Grundlage für die zukünftige Fassung bildet der Entwurf vom Februar 2025, der zu mehr Klarheit und einer stärkeren Harmonisierung mit europäischen Normen führen soll. Zu diesem Zweck orientiert sich die Überarbeitung eng an europäischen Rahmenwerken, insbesondere der DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung) sowie der DIN EN 16763 (Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen und Brandsicherheitsanlagen). In der Folge wird erstmals der gesamte Lebenszyklus einer Anlage auch im Aufbau der Norm widergespiegelt – von der ersten Konzeption bis zu späteren Modernisierungen oder Erweiterungen im Betrieb.

Klare, einheitliche Kapitelstruktur

Die neue Kapitelstruktur folgt den Projektphasen aus DIN EN 16763. Somit gibt es zukünftig jeweils eigene Abschnitte für Konzept, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung. Ergänzt werden die Phasen um Ausführungen zum Themenkomplex „Änderung & Modernisierung“. Damit ist die DIN VDE 0833-1 nach der DIN VDE 0833-4 die zweite Norm, die sich an der neuen Überschriftenstruktur orientiert – ein Ansatz, der künftig auch in der DIN VDE 0833-2 und der DIN 14675-1 und somit in allen Anwendungsnormen für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen zu finden sein soll. Die neue Struktur erleichtert die Anwendung im Alltag und fördert die Verständlichkeit für alle Beteiligten. Hintergrund ist, dass Gebäude vielfach umgenutzt oder erweitert werden. In diesem Zusammenhang wird auch das Thema der Dokumentation neu gedacht und als dynamischer Prozess statt als lästige Pflicht begriffen.

Begriff „Fachfirma“

Mit Blick auf die DIN EN 16763 wird zudem der Begriff „Fachfirma“ eingeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Fachfirma je nach Projektphase unterschieden wird. Der Begriff subsumiert die bisherigen Rollen „Errichter“ und „Instandhalter“, aber auch die von „Planern“. Somit muss auch die Phase der Planung durch eine geeignete Fachfirma erbracht werden. Als Fachfirma im Zuge der Planung gelten beispielsweise Elektroplaner, die für die Phase 6.1 nach DIN 14675-2 zertifiziert sind.

Konzept

Die Möglichkeit zur Anwendung der neuen DIN VDE 0833-1 auf bestehende Anlagen sollte zwischen Fachfirma und Betreiber objektspezifisch und individuell besprochen werden.
Bild: Hekatron

Die Möglichkeit zur Anwendung der neuen DIN VDE 0833-1 auf bestehende Anlagen sollte zwischen Fachfirma und Betreiber objektspezifisch und individuell besprochen werden.
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Das Konzept – bei Brandmeldeanlagen das Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMAK) – gewinnt an Bedeutung, weil es die Anforderungen an die Anlage zusammenführt und verbindlich macht. Die Inhalte des Konzeptes sind in DIN VDE 0833-1 allgemeingültig beschrieben und können darauf aufbauend im Zuge der laufenden Überarbeitung von DIN VDE 0833-2 und DIN 14675-1 konkretisiert und ergänzt werden. Erst mit dem Konzept steht eine Grundlage für eine reibungslose Planung und Errichtung sowie für den späteren Betrieb der Anlage zur Verfügung. Unstimmigkeiten zwischen den Projektbeteiligten können somit bereits im Vorfeld geklärt werden und nicht erst im Zuge der Sachverständigenprüfung bzw. der Abnahme auf der Baustelle. Für das  BMAK steht auf der Website des DIN eine kostenfreie und einheitliche Vorlage zum kostenfreien Download unter www.t1p.de/tab-1-26-Vorlage zur Verfügung.

Planung & Projektierung

Die Planung stellt die hersteller- und fabrikationsneutrale Auswahl und Positionierung der Anlagenteile dar. In der Planung wird bspw. auf Basis der Angaben im Konzept entschieden, ob die einzelnen Bereiche mit punktförmigen Brandmeldern oder Sonderbrandmeldern überwacht werden. Auch die Planung der Übertragungswege und Leitungen erfolgt in diesem Zuge. Die Inhalte der bisherigen DIN 14674 wurden in den Entwurf der DIN VDE 0833-1 sinngemäß übernommen. Es ist davon auszugehen, dass die DIN 14674 nach Erscheinen der finalen Fassung der DIN VDE 0833-1 zurückgezogen wird.

Die Vorgaben für die Parametrierungen von Brandmeldern müssen zukünftig im Zuge der Projektierung festgelegt werden.
Bild: Hekatron

Die Vorgaben für die Parametrierungen von Brandmeldern müssen zukünftig im Zuge der Projektierung festgelegt werden.
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Im Anschluss an die Planung erfolgt die Projektierung, in deren Rahmen konkrete Produkte ausgewählt und die Rahmenbedingungen für deren Einsatz festgelegt werden. Dazu gehören u. a. die Vorgaben für die Parametrierungen von Brandmeldern. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einem punktförmigen Brandmelder, der mehrere Produktnormen erfüllen kann, muss somit in Zukunft frühzeitig festgelegt werden, welcher Parametersatz im konkreten Objekt zu wählen ist.

Montage, Inbetriebsetzung, ­Überprüfung & Abnahme

Nach der Montage und Inbetriebsetzung der Anlage erfolgt die Überprüfung. In diesem Schritt soll festgestellt werden, ob die Anlage die Vorgaben aus dem Konzept sowie den darauf aufbauenden Phasen erfüllt. Auch die Vollständigkeit der erforderlichen Dokumentation wird hier geprüft. Nach der erfolgreichen Überprüfung erfolgen die Abnahme sowie die spätere Inbetriebnahme der Anlage. Die Abnahme ist dabei nicht mit der Prüfung durch einen bauordnungsrechtlich anerkannten Prüfsachverständigen gleichzusetzen. Auch ist es wichtig, klar zwischen der Inbetriebsetzung und der Inbetriebnahme zu unterscheiden: Während im Rahmen der Inbetriebsetzung die Anlage in einen betriebsbereiten Zustand gebracht wird, wird durch die Inbetriebnahme der rechtlich relevante Akt der ersten bestimmungsgemäßen Verwendung durch den Betreiber markiert.

Betrieb & Instandhaltung

Die zukünftige Fassung der Norm ermöglicht eine flexible Gestaltung der Instandhaltung, bspw. durch die Nutzung von Remote-Services.
Bild: Hekatron

Die zukünftige Fassung der Norm ermöglicht eine flexible Gestaltung der Instandhaltung, bspw. durch die Nutzung von Remote-Services.
Bild: Hekatron
Kein Thema wird mehr mit der DIN VDE 0833-1 in Verbindung gebracht als die Phasen des Betriebs und der Instandhaltung von BMA. Auch in diesem Themenkomplex ergeben sich mit der neuen Fassung der Norm Veränderungen gegenüber der ­Vorgängerfassung. Ein zentrales Novum ist die flexiblere Gestaltung der Instandhaltung: Die Art der Ausführung ist zukünftig zwischen Betreiber und Fachfirma abzustimmen. Dies ermöglicht die Implementierung neuer Instandhaltungskonzepte, z. B. in Verbindung mit Remote Services. Dabei sollen die eigenen Regelungen der DIN VDE 0833-1 zum Fernzugriff zukünftig entfallen. Stattdessen wird auf die DIN EN 50710 verwiesen. Diese europäische Norm definiert Anforderungen für Fernzugriffe auf sicherheitstechnische Anlagen und gibt damit den Weg frei für moderne Instandhaltungsmodelle, etwa durch Ferninspektionen und vorausschauende Instandhaltung. Somit schafft die neue Fassung Raum für bedarfsgerechte, technologisch moderne Lösungen, ohne die Sicherheit zu kompromittieren.

Die einzelnen, während der Instandhaltung zu erreichenden Ziele sind nicht mehr, wie bisher, an verschiedenen Stellen in der Norm verankert, sondern werden in einer Tabelle im Anhang konsolidiert dargestellt. Unter die Ziele der Instandhaltung fallen zukünftig auch Tätigkeiten, die bisher unter der „Begehung“ zusammengefasst wurden. Ein weiterer Anhang enthält eine Übersicht über alle Betreiberpflichten, die sich aus der Norm ergeben. Dieser Anhang ist dafür gedacht, dass er als Merkblatt an Betreiber kommuniziert werden kann, um diese über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Software und Parametrierung

Ein viel diskutiertes Thema am Markt sind die Auswirkungen von „Software-updates“ bei Gefahrenmeldeanlagen. Die neue Norm trägt diesem Thema Rechnung und macht deutlich, dass ein Update der Anlagensoftware anders zu bewerten ist als eine Änderung der Parametrierung. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass Updates der Anlagensoftware, z. B. der Firmware einer BMZ, eine Verbesserung darstellen und nicht als Änderung zu bewerten sind. Dem gegenüber steht die Parametrierung, also die individuelle und auf das jeweilige Gebäude zugeschnittene Einstellung der Software. Anpassungen an der Parametrierung können als Änderung zu bewerten sein, wenn dadurch die im Konzept geforderten Funktionen der Anlage verändert wird.

Zeit zur Vorbereitung nutzen

Mit der noch im 1. Halbjahr erwarteten Veröffentlichungen der neuen Fassung geht ein konkreter Handlungsbedarf für alle Beteiligten einher:

Elektroplaner können schon jetzt Vorlagen und Leistungsbilder schärfen: Konzeptinhalte, Dokumentationsanforderungen, Schnittstellen zu ausführenden Fachfirmen.

Errichter können ihre Instandhaltungsmodelle in Richtung Prüfziele, Remote-Fähigkeit und Dokumentationslogik weiterentwickeln und vertraglich sauber abbilden.

Betreiber profitieren, wenn Pflichten, Zuständigkeiten und die zukünftige Dokumentationsführung frühzeitig geklärt sind.

Ausblick

Die neue DIN VDE 0833-1 ist mehr als ein Update. Sie schafft Klarheit, fördert die Zusammenarbeit zwischen den neu definierten „Fachfirmen“ (ehemals Planer, Errichter und Instandhalter) und eröffnet Chancen für effiziente, digitale Services. Wichtig für die Praxis: Mit der Veröffentlichung ist eine Übergangsfrist von einem Jahr zu erwarten. Während dieser Übergangsfrist sollte projektspezifisch entschieden werden, welche Normfassung angewendet wird. Dabei ist zu beachten, dass jede Fassung nur vollständig und konsistent umgesetzt werden darf – eine Mischanwendung, wie etwa Dokumentation nach der alten und Instandhaltung nach der neuen Norm, ist nicht zielführend. Für Bestandsanlagen gilt grundsätzlich weiterhin die bisherige Norm. Ein Wechsel auf die neue Fassung – etwa bei umfassenden Modernisierungen oder einer anstehenden Digitalisierung der Anlage – darf nicht pauschal erfolgen, sondern muss zwischen Betreiber und Fachfirma abgestimmt werden. Die Kapitelstruktur wird sich künftig auch in der DIN VDE 0833-2 und der DIN 14675-1 wiederfinden. Für Elektroplaner bedeutet das: Wer sich jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut macht, ist für kommende Projekte bestens gerüstet.

Autoren:

Christian Kühn, Geschäftsführer Schlentzek & Kühn, Berlin.
Bild: Hekatron

Christian Kühn, Geschäftsführer Schlentzek & Kühn, Berlin.
Bild: Hekatron
Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz.
Bild: Hekatron
Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz.
Bild: Hekatron

Beide sind Mitglied in zahlreichen Normungs- und Richtliniengremien.

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