Reform als echte Chance für die Branche nutzen

VDMA Gebäudetechnik: GEG-Novelle mit Augenmaß und Verlässlichkeit

Das VDMA Forum Gebäudetechnik warnt vor Verunsicherung durch eine übereilte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Statt kurzfristiger Schnellschüsse brauche es klare, verlässliche und praxisnahe Vorgaben, die bewährte Regelungen sichern und zukunftsfähig weiterentwickeln. So soll aus der Reform eine echte Chance für die Branche werden.

Die Diskussion um eine mögliche Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt für zunehmende Nervosität in den Unternehmen und in der Immobilienwirtschaft. Angesichts schwacher Konjunktur, stockender Neubautätigkeit und rückläufiger Sanierungen warnt das VDMA Forum Gebäudetechnik vor kurzfristigem Aktionismus. Gefordert sind langfristige und konsistente Rahmenbedingungen, die Investitionssicherheit schaffen und den Gebäudebetrieb nachhaltig stärken.

Bewährtes erhalten – Neuausrichtung als Chance

Dr. Christopher Lange, Vorsitzender des Lenkungskreises VDMA Gebäudetechnik und Leiter Marktbereich Gebäudetechnik bei KSB SE & Co. KGaA.
Bild: KSB

Dr. Christopher Lange, Vorsitzender des Lenkungskreises VDMA Gebäudetechnik und Leiter Marktbereich Gebäudetechnik bei KSB SE & Co. KGaA.
Bild: KSB
„Eine gelungene Neuausrichtung kann der Branche Auftrieb geben – aber Sinnvolles muss bleiben. Gerade die Vorschriften für den Gebäudebetrieb sind entscheidend: Sie sind praxisnah, bewährt und müssen in jeder Reform erhalten bleiben. Die Regelungen zum hydraulischen Abgleich, der Heizungsoptimierung, zur Klima- und Lüftungstechnik sowie zur Gebäudeautomation leisten einen wichtigen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz“, sagt Dr. Christopher Lange, Vorsitzender des Lenkungskreises VDMA Gebäudetechnik und Leiter des Marktbereichs Gebäudetechnik bei KSB.

Neben dem Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz seien die Maßnahmen wirtschaftlich attraktiv und bestechen durch kurze Amortisierungszeiten. „Zugleich sollte die Novellierung des GEG genutzt werden, um bislang ungenutzte Effizienzpotenziale zur Senkung von CO₂-Emissionen zu erschließen. Studien belegen, dass moderne Sanitär- und Installationstechnik den Warmwasserverbrauch – und damit auch den Energiebedarf – deutlich reduzieren kann. Daher sollte die Bundesregierung diesen Bereich in die Energiebilanzierung einbeziehen, um den zweitgrößten Energieposten in Wohngebäuden wirksam zu senken,“ ergänzt Dr. Laura Dorfer, Geschäftsführerin VDMA Armaturen und VDMA Sanitärtechnik und -design.

Europäische Gebäuderichtlinie im Blick

Parallel zur GEG-Novelle muss bis Mai 2026 auch die neue europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht u. a. Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude vor, stellt erstmalig Anforderungen an die Qualität von Innenraumparametern, passt Betreiberpflichten für Gebäudeautomation sowie Klima- und Lüftungstechnik an und führt den Standard des „Zero-Emission Building“ ein. „Die fristgerechte Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie sowie die Novellierung des GEG sind entscheidend, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu leisten“, betont Dorfer. „Ein Schlüsselfaktor ist bspw. die energieeffiziente Raumbeheizung und -kühlung: Wassergeführte Systeme senken Emissionen und sichern Komfort. Außerdem sind sie langlebig und nachrüstbar – ein weiterer Vorteil für eine nachhaltige und zukunftssichere Gebäudetechnik.“

Nachhaltigkeit darf nicht auf CO₂-Reduktion und Energieeffizienz verkürzt werden. Entscheidend ist laut des VDMA ein Lebenszyklusansatz: von Bau und Betrieb über Sanierung bis zum Rückbau. Dazu gehören auch Faktoren wie Gesundheit, Sicherheit, Barrierefreiheit, sauberes Trinkwasser, gute Raumluftqualität, Resilienz gegen den Klimawandel und digitale Steuerung.

Forderungen des VDMA Gebäudetechnik

  • Erhalt und Absicherung bewährter GEG-Regelungen, die für einen effizienten, sicheren und zukunftsfähigen Gebäudebetrieb unverzichtbar sind (§§ 58-60c GEG, §§ 61-64 GEG, §§ 65-68 GEG, §§ 67-70 GEG, § 71a GEG und §§ 74-78 GEG).
  • Fristgerechte Umsetzung der EPBD bis Mai 2026 als Chance, diesen Ansatz verbindlich im Recht zu verankern.
  • Technologieoffene, verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen, die Investitionen auslösen und Planungssicherheit schaffen.

„Die Bau- und Sanierungswende kann nur gelingen, wenn Politik und Wirtschaft gemeinsam einen klaren und stabilen Kurs verfolgen. Entscheidend ist eine ruhige und durchdachte Gesetzgebung, die den Gebäudebetrieb in seiner ganzen Breite berücksichtigt und die Potenziale der Gebäudetechnik nutzt. Nur so bleibt der Gebäudesektor zukunftsfähig“, fasst Lange zusammen.

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