Verstärkte Digitalisierung von Planung, Organisation und Kommunikation

Koalitionsvertrag 2025: Was jetzt für die Baubranche wichtig ist

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung werden wichtige Weichen für die Zukunft des Bauens und Wohnens in Deutschland gestellt. Die geplanten Maßnahmen sind nicht nur herausfordernd für die Branche, sondern eröffnen vielfältige Chancen für die Bauwirtschaft.
Bild: Bluebeam

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung werden wichtige Weichen für die Zukunft des Bauens und Wohnens in Deutschland gestellt. Die geplanten Maßnahmen sind nicht nur herausfordernd für die Branche, sondern eröffnen vielfältige Chancen für die Bauwirtschaft.
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Mit dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, unterzeichnet am 5. Mai 2025, hat die neue Bundesregierung klare Weichen für die Zukunft des Bauens und Wohnens in Deutschland gestellt. Die geplanten Maßnahmen bringen nicht nur neue Anforderungen mit sich, sondern eröffnen auch vielfältige Chancen für die Bauwirtschaft. Wer frühzeitig reagiert, kann klare Wettbewerbsvorteile erzielen, heißt es von Bluebeam. Im Mittelpunkt steht dabei die verstärkte Digitalisierung von Planung, Organisation und Kommunikation – dies seien entscheidende Hebel für effizientere Prozesse, schnellere Abläufe und eine höhere Qualität am Bau. Ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung ist es, für alle Menschen bezahlbaren, verfügbaren und umweltfreundlichen Wohnraum zu schaffen und die damit verbundenen Prozesse anzukurbeln.

Planerische und gesetzliche Maßnahmen als Wohnungsbau-Turbo

Im Fokus der damit verbundenen Maßnahmen steht u. a. die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Koalitionsvertrag fordert dazu eine umfassende Reform des Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsrechts. Zukünftig soll das Abweichen von anerkannten Regeln der Technik nicht mehr automatisch als Mangel gelten. Das Baugesetzbuch wird hierfür in zwei Stufen novelliert: Zunächst mit einem „Wohnungsbau-Turbo“-Gesetz und der Erleichterung von Lärmschutzfestlegungen. In der zweiten Stufe soll eine tiefgreifende Reform zur Bau-Beschleunigung folgen: Baustandards werden dann vereinfacht, der Gebäudetyp E rechtlich gesichert, die Technischen Anleitungen (TA) zum Schutz gegen Lärm und zur Reinhaltung weiterentwickelt und serielle sowie modulare Bauweisen gezielt gefördert.

Förderung von Wohneigentum und steuerliche Anreize

Zur Förderung von Wohneigentum für Familie, Neubau und Sanierung plant die Regierung, steuerliche Anreize zu verbessern, eigenkapitalersetzende Instrumente einzuführen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken zu prüfen. Die KfW-Programme werden auf je ein Programm für Neubau und Modernisierung verschlankt. Ziel ist die Schaffung bezahlbarer Wohnungen unter 15 €/m² in angespannten Märkten. Ein Investitionsfonds sowie Unterstützung für kommunale Wohnungsbauunternehmen sollen die Finanzierungskosten senken. Geplant sind außerdem Investitionen in Junges Wohnen und erweiterte Wohnraum-Fördermöglichkeiten für Auszubildende und Studierende. Die Städtebauförderung wird in diesem Zuge ebenfalls modernisiert und die Rolle kommunaler Wohnungsbaugesellschaften für die Zukunft gestärkt.

Klimaziele sind weiterhin wichtige Eckpfeiler

Nicht zuletzt wird der Gebäudesektor im Koalitionsvertrag als zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaziele benannt. Zur Erleichterung der Modernisierung der Wärmeversorgung soll das bisherige umstrittene Heizungsgesetz abgeschafft und durch ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt werden. Künftig soll die tatsächliche CO₂-Einsparung die zentrale Steuerungsgröße sein. Übergangsweise ist geplant, den EH55-Standard erneut zu fördern, um auch Sanierungen zu unterstützen die noch nicht die höchsten Energieeffizienzklassen erreichen. Außerdem sollen die Kosten für die energetische Sanierung einer geerbten Immobilie steuerlich absetzbar werden.

Planungen mit BIM-Einsatz

Mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages kommen auf die deutsche Bauwirtschaft vielfältige Herausforderungen zu. Nach Bekunden von Bluebeam geht es darum, zügig die richtigen Weichen zu stellen, um kurz- und langfristig von den geplanten Anreizen und Fördermaßnahmen zu profitieren. Im Fokus stehen dabei digitale Tools und innovative Technologien, die papierbasierte Prozesse ersetzen. Das Ziel: Planungsabläufe effizienter zu machen, klare Datenstrukturen zu schaffen, Ressourcen zu schonen, Kosten zu senken, die Nacharbeit zu reduzieren und wichtige (und durch den demografischen Wandel immer weniger) Fachkräfte gezielt zu entlasten.

Geplant sind u. a. wichtige Investitionen in Junges Wohnen. Die Städtebauförderung soll ebenfalls modernisiert und die Rolle kommunaler Wohnungsbaugesellschaften für die Zukunft nachhaltig gestärkt werden.
Bild: Bluebeam

Geplant sind u. a. wichtige Investitionen in Junges Wohnen. Die Städtebauförderung soll ebenfalls modernisiert und die Rolle kommunaler Wohnungsbaugesellschaften für die Zukunft nachhaltig gestärkt werden.
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Eine Methode zur Umsetzung der ambitionierten Ziele ist zum einen der Einsatz von BIM in der Planung und Bauausführung. Im Zusammenhang mit den auf die Baubranche in den kommenden Monaten und Jahren zukommenden Aufgaben verweist der Vertrag explizit auf diese Planungsmethode. Sie soll gezielt ausgebaut und zum Schlüsselwerkzeug der digitalen Transformation im Bauwesen weiterentwickelt werden. Zum anderen können hierbei zusätzliche digitale Tools oder Softwarelösungen unterstützen. Sie setzen an bei etablierten Planungsprozessen und fungieren als Brücke zwischen analogem Papierplan und digitaler BIM-Lösung. Mithilfe solcher digitalen Werkzeuge lassen sich Kostenschätzung, Mengenermittlung oder die Erstellung von Materiallisten durch präzise Berechnungen verbessern.

Technologien für eine bessere Zusammenarbeit

Cloud-Technologien sollen darüber hinaus die Projektarbeit vereinfachen. Durch die standort- und geräteunabhängige Verfügbarkeit von Projektdaten, einheitliche Datenformate und einen reibungslosen Informationsaustausch über alle Bauphasen hinweg ermöglichen sie eine nahtlose Zusammenarbeit in Echtzeit. Das soll das Fehlerrisiko in Planung und Ausführung, reduziert Verzögerungen senken und in der Folge wertvolle Zeit und Ressourcen sparen.

Eine zentrale Datenhaltung erlaubt es Unternehmen, ihre IT-Infrastruktur zu vereinfachen. Dadurch erhöhen sie ihre digitale Resilienz und können die Aufwände für Wartung und Verwaltung reduzieren, während Serverstandorte in Deutschland Datenschutz und Datenhoheit nach EU-Recht bieten. Angesichts geopolitischer Unsicherheiten könnte dies laut Bluebeam in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Gleichzeitig schaffe automatisierte Dokumentation Transparenz, erleichtere die Qualitätssicherung und lasse sich auch zur rechtlichen Absicherung einsetzen.

Chancen nutzen für die kommenden Jahre

Indem sie richtlinienbedingte Anforderungen in Innovationschancen umwandeln, können Architektur- und Planungsbüros sowie Bauunternehmen intelligente Konzepte entwickeln und bauen, ihre Risiken verringern, Anforderungen effektiver verwalten sowie ihren Wettbewerbsvorteil gezielt ausbauen. Den Koalitionsvertrag mit allen geplanten Maßnahmen zum Thema Bauen und Wohnen ist unter www.koalitionsvertrag2025.de finden.

Koalitionsvertrag 2025: Mietmarkt steht im Fokus

Um Mieter wirksam vor Überforderung durch immer höhere Mieten schützen zu können, schlägt der Koalitionsvertrag ergänzende Maßnahmen vor:

• Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten soll bis Ende 2029 verlängert werden. Eine Expertenkommission erarbeitet bis 2026 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mietenregulierung, inklusive möglicher Bußgelder. Zudem ist eine erweiterte Regulierung von Indexmieten, möblierten und Kurzzeitvermietungen geplant.

• Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten soll laut Koalitionsvertrag um fünf Jahre bis Ende 2030 verlängert werden. Zwischenzeitlich fertiggestellte Gebäude könnten künftig als Bestandsgebäude gelten und vom Verbot betroffen sein.

• Das kommunale Vorkaufsrecht soll insbesondere in Milieuschutzgebieten gestärkt werden.

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