GEG-konforme Raumautomation für Nichtwohngebäude
22.09.2025Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 gelten erstmals verbindliche Mindestanforderungen an das technische Monitoring und die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen ab einer Nennleistung von über 290 kW (§ 71a GEG). Neubauten müssen mindestens mit einem Gebäudeautomationssystem gemäß Automatisierungsgrad B ausgestattet sein. Obwohl der Fachingenieur nicht gesetzlich zur Umsetzung verpflichtet ist, ist seine technische Expertise für die Realisierung unerlässlich. Seine Fachkenntnis ist essenziell, um die Anforderungen des §71a GEG und die Gebäudeautomation gesetzeskonform zu planen und umzusetzen. Die rechtliche Verantwortung trägt der Bauherr, doch durch seine Fachplanung übernimmt der Ingenieur eine faktische Mitverantwortung.
Für TGA-Ingenieure und Projektentwickler bietet Gira praxisnahe Systeme zum GEG. Die konkreten Beispiele sollen die Orientierung bei der Umsetzung des Automatisierungsgrades der Raumautomation erleichtern.
Bild: Gira
Um sowohl Projektentwickler als auch TGA-Ingenieure in diesem komplexen Umfeld praxisnah zu unterstützen, stellt Gira auf ihrer Webseite Hilfestellungen zu den im GEG/DIN V 18599-11 definierten funktionalen Anforderungen vor. Im Download werden jeweils die zugehörigen funktionalen Ausschreibungstexte, Funktionsschemata, Stücklisten und Bilder bereitgestellt. Projektentwickler erhalten damit eine Umsetzungshilfe und fundierte Grundlage zur Abstimmung z. B. mit Planungsbüros oder werbliche Texte für die Vermarktung in Exposés. Ingenieure hingegen sollen von konkreten Hilfsmitteln für die Projektplanung in den HOAI Leistungsphasen 2 bis 5 profitieren. Folgende Unterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden:
- Grafische Funktionsschemata zur Vermittlung des Gerätekonzepts
- Funktionale Ausschreibungstexte
- Best Practice Beschreibungen
- Gerätestücklisten zur Kostenabschätzung
- Exposétexte für die Vermarktung
- Produktbilder für Konzeptpräsentation
Praxisnahe Beispiele für smarte Büroflächen
Im Mittelpunkt stehen fünf konkrete Anwendungsszenarien: Diese reichen von der Smart-Building-Komplettsysteme der Raumautomation für höchste Energieeffizienz über normgerechte Teillösungen bis hin zur Mindestausstattung gemäß GEG zur Normerfüllung.
Diese Angebote sollen Projektentwicklern und TGA-Ingenieuren eine klare Orientierung zur Umsetzung des Automatisierungsgrades der Raumautomation ihres Projekts geben. Gleichzeitig macht das Unternehmen deutlich: Die bloße Normerfüllung trägt nicht zum Erreichen der Nutzerakzeptanz bei. Deshalb empfiehlt Gira bereits in der Vorplanung ab Leistungsphase 2 nach HOAI konkrete Nutzerbedürfnisse zu berücksichtigen, etwa die Betriebssicherheit, eine intuitive Bedienung oder barrierefreie Steuerung. Durch die frühe Integration von Nutzeranforderungen lassen sich nachträgliche Anpassungen minimieren und die Akzeptanz langfristig sicherstellen.
Vortragsreihe in der Gira Akademie
Am 30. September 2025 startet eine Seminarreihe in der Gira Akademie mit Prof. Dr. Michael Krödel von der Technischen Hochschule Rosenheim, die aktuelle und zukünftige Entwicklungen des GEG beleuchtet. Ergänzend stellt Michael Weber, Key Account Systembau bei Gira, beispielhafte Umsetzungen der GEG Anforderungen bezüglich der Raumautomation mit entsprechenden Gira Produkten vor.
Am 24. Oktober ergänzt die 4ba-GmbH die Reihe mit einem Beitrag zu „sheets4Q“, einem Tool zum Ermitteln und Zusammenstellen der Gebäudewerte z. B. über „Gira HomeServer“ oder „Gira S1“. Mit diesem Tool soll die Erfüllung aktueller und künftiger Vorschriften gewährleistet sein. Aufgrund des praxisnahen Lösungsansatzes können Ingenieure und Projektentwickler die Anforderungen umsetzen.
In einem weiteren Seminar am 4. November widmet sich Michael Weber den Hilfestellungen der Gira GEG-Systeme in der Anwendung und den unterschiedlichen Planungsphasen nach HOAI. Dabei zeigt er, wie die Produkte die Umsetzung von GEG-konformen Raumautomationssystemen in der Praxis erleichtern. Alle Weiterbildungsangebote können über diesen Link eingesehen werden.