EPBD 2024: Fristen, Pflichten, Chancen
14.07.2025
Die Themen CO₂-Bilanzen im Energieausweis, der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen, Nullemissionsstandards für Neubauten und digitale Gebäudemodelle für jedes Projekt werden aufgrund der EPBD 2024 sukzessive zur Pflicht.
Bild: Aquatherm
Kaum eine Vorschrift wird die Bau- und Immobilienbranche in den kommenden Jahren so grundlegend verändern wie die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024. Viele Zukunftsthemen werden jetzt sukzessive zur Pflicht: CO₂-Bilanzen im Energieausweis, der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen, Nullemissionsstandards für Neubauten und digitale Gebäudemodelle für jedes Projekt. Viele stellen sich jetzt die Frage: Reichen unsere bisherigen Prozesse und Produkte noch aus? Welche Anforderungen kommen konkret auf uns zu – und ab wann? Wer zu lange wartet, läuft Gefahr, bei Ausschreibungen, Genehmigungen oder Finanzierungen außen vor zu bleiben. Wer sich rechtzeitig mit den neuen Vorgaben beschäftigt, kann laut Rohrleitungssystemhersteller Aquatherm nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch gezielt Wettbewerbsvorteile gewinnen.
Fünf Kernbereiche der EPBD-Richtlinie 2024 im Überblick
Die EPBD 2024 stellt nicht nur neue Anforderungen an Gebäude, sondern strukturiert die Regeln für Planung, Bau und Betrieb neu. Im Fokus stehen fünf zentrale Vorgaben:
- Nullemissionsgebäude werden Standard
Ab 2030 dürfen neue Gebäude keine vor Ort verursachten CO₂-Emissionen mehr aufweisen. Für öffentliche Neubauten gilt das bereits ab 2028. Der Energiebedarf muss niedrig sein und über erneuerbare Quellen gedeckt werden. - Sanierungspflicht für ineffiziente Bestandsgebäude
Mindestens 16 % der Nichtwohngebäude mit schlechtester Effizienzklasse müssen bis 2030 saniert werden, bis 2033 sogar 26 %. Für Wohngebäude gelten nationale Reduktionsziele beim Primärenergieverbrauch. - Verbot fossiler Heizsysteme
Ab 2025 entfällt die Förderung für neue fossile Heizkessel. Der vollständige Ausstieg soll bis spätestens 2040 erfolgen. Mitgliedstaaten können nationale Einbauverbote erlassen. - Pflicht zur CO₂-Lebenszyklusanalyse
Ab 2028 muss bei Neubauten mit mehr als 1.000 m² das Treibhauspotenzial im Energieausweis ausgewiesen werden, ab 2030 bei allen Neubauten. Bewertet wird der gesamte Lebenszyklus. - Digitale Gebäudemodelle und Monitoring
BIM-Modelle, digitale Nachweissysteme und automatisierte Monitoringlösungen werden Pflicht. Sie dienen als Grundlage für Planung, Betrieb, Nachweise und Förderungen.
Warum die EPBD-Richtlinie 2024 auch die Gebäudetechnik verändert
Mit der EPBD 2024 rückt erstmals auch die technische Gebäudeausrüstung ins Zentrum der CO₂-Bewertung. Rohrleitungssysteme, Dämmmaterialien und Verteilsysteme müssen künftig ihre Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus nachweisen: von der Herstellung bis zum Rückbau.
Besonders relevant ist dabei die sogenannte graue Energie – also die Emissionen, die bei Herstellung, Transport, Einbau, Wartung und Entsorgung eines Bauprodukts entstehen. In energieeffizienten Neubauten macht sie oft mehr als 50 % der Gesamtemissionen aus. Ab 2028 sind entsprechende Daten im Energieausweis verpflichtend anzugeben, ab 2030 für alle Neubauten. Damit verändert sich auch die Rolle der Produkte. Gefordert sind Systeme mit geprüften Umweltproduktdeklarationen (EPD) und digitalen Schnittstellen für BIM-Modelle und CO₂-Bilanzen.
Fahrplan in mehreren Phasen
Die EPBD 2024 ist mehr als eine technische Vorgabe. Sie ist ein Fahrplan mit klaren Fristen, verbindlichen Zielen und konkreten Anforderungen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen:
- Bis 2026 müssen nationale Umsetzungsstrategien stehen. Unternehmen sollten jetzt ihre Prozesse prüfen und Nachweisstrukturen vorbereiten.
- Ab 2028 gelten neue Vorgaben für große Neubauten – unter anderem die Pflicht zur CO₂-Lebenszyklusanalyse und die Einhaltung des Nullemissionsstandards für öffentliche Gebäude.
- Ab 2030 betreffen diese Anforderungen alle Neubauten. Gleichzeitig greifen verbindliche Sanierungsvorgaben für ineffiziente Bestandsgebäude.
Alle wichtigen Details zur EPBD 2024 liefert auch das neue Aquatherm Whitepaper, das auf der Webseite des Unternehmens heruntergeladen werden kann.
EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die Dekarbonisierung des europäischen Gebäudesektors. Die EPBD 2024 setzt dafür verbindliche Ziele, Mindeststandards und Nachweispflichten. Alle Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht überführen.
Ziel der Richtlinie ist es, den Gebäudebestand in der EU bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. Der Handlungsdruck ist hoch: Gebäude verursachen aktuell rund 40 % des Energieverbrauchs und 35 % der CO₂ Emissionen. Drei Viertel des Bestands gelten als energetisch ineffizient, die jährliche Sanierungsquote liegt bei nur einem Prozent. Mit der EPBD 2024 sollen diese Werte deutlich verbessert werden. Die Richtlinie verpflichtet zu konkreten Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes: von der Planung über Bau und Betrieb bis hin zu Rückbau und Entsorgung. Entscheidend ist dabei nicht nur der Energiebedarf im Betrieb, sondern die Gesamtbilanz aller Emissionen.