EPBD: Klarheit mit Einschränkungen

Novelle der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschlossen, neue Herausforderungen für die nationale Umsetzung

Die sogenannte Energy Performance of Buildings Directive – kurz EPBD – soll die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der europäischen Union verbessern. Im Jahr 2010 aus der Taufe gehoben, wurde die aktuelle Novellierung der Richtlinie Mitte März durch das EU-Parlament angenommen1). Damit einher gehen nun weitere kurz- und mittelfristige Maßnahmen, um neue als auch bestehende Gebäude emissionsfrei betreiben zu können (Nullemissionsgebäude/Dekarbonisierung). Somit besteht jetzt ein Stück weit mehr Klarheit für die Mitgliedsstaaten, welche Ziele in den nächsten Jahren erreicht werden müssen. Doch wie diese Zielsetzungen umzusetzen sind, ist nun individuell von den einzelnen Ländern festzulegen.

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.

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Zu den wichtigsten Weichenstellungen zählen, dass ab dem Jahr 2030 alle Neubaugebäude emissionsfrei sein sollen. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das bereits ab dem Jahr 2028 gelten. Und die Novelle bringt eine Reihe weiterer Verbesserungen mit sich, z. B. in Bezug auf die nationalen Gebäudesanierungspläne, den Renovierungspass und die stärkere Berücksichtigung der Umweltqualität in Innenräumen.

Für den Bereich des Gebäudebestands stehen die Immobilien mit der geringsten Energieeffizienz (sogenannte Worst Performing Buildings) im Fokus von Sanierungsmaßnahmen, auch wenn es hier Ausnahmen geben soll. Konkret sieht die Richtlinie u. a. vor, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis zum Jahr 2030 um 16 % und bis 2035 um bis 22 % zu senken ist. Dabei müssen 55 % der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Energieeinsparung in Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden. Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude soll es entgegen den ersten Änderungsentwürfen zur EPBD aber nicht geben. Für Nichtwohngebäude steht der Mindeststandard für die Gesamtenergieeffizienz zur Verbesserung an: Bis zum Jahr 2030 sollen auch hier 16 % der Worst Performing Buildings saniert werden. Bis zum Jahr 2033 müssen es dann 26 % sein. Wie die Anforderungen dazu im Detail auszusehen haben, müssen die Mitgliedstaaten durch Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz in den nächsten zwei Jahren festlegen. Dies wird keine leichte Aufgabe. Denn eine Herausforderung wird dabei sein, zu bestimmen, was überhaupt die energieineffizientesten Gebäude sind. Vielfach liegen zu den alten Bestandsgebäuden keine Kennwerte bzw. Energieausweise vor, da diese bisher nicht für alle Gebäude erforderlich waren.

Des Weiteren bedarf es Nacharbeiten bzw. Änderungen im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG). So regelt das GEG beispielsweise, dass Heizkessel maximal bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Die EPBD-Richtlinie sieht hier den Ausstieg bis zum Jahr 2040 vor. Zudem regelt das GEG u. a. für Neubauten in einem Neubaugebiet, dass nur solche Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden dürfen, die mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien liefern. Dass nun nach der EPBD-Novelle neue Gebäude bereits ab dem Jahr 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen dürfen, steht der 65 %-erneuerbare Energien-Vorgabe zwar nicht entgegen, dennoch sieht das GEG bisher für solche Neubauten ab 2030 nicht die vollständige Klimaneutralität der Wärmeversorgung vor.

Welche Änderungen sich duch die EPBD in der nationalen Gesetzgebung ergeben werden, bleibt somit abzuwarten, wenn auch die zu erreichenden Ziele bereits definiert sind.

Markus Münzfeld

Chefredakteur tab

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