Was gilt, wenn sich ein Mangel an einem Bauwerk erst nach mehreren Jahren zeigt – obwohl das Werk bis dahin ohne Einschränkungen genutzt werden konnte? Muss sich der Besteller diese Nutzung als Vorteil anrechnen lassen, wenn später Kosten für die Mängelbeseitigung entstehen? Genau mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof befasst. Der Beitrag zeigt, welche rechtlichen Überlegungen dabei eine Rolle spielen und welche Konsequenzen sich daraus für Baupraxis und Technik ergeben können...
mehr