Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang April die Verbändeanhörung zum „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ gestartet. Trotz der sehr kurzen Frist von nur acht Tagen haben die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände ihre gemeinsame Stellungnahme fristgerecht abgegeben.
Positiv bewerten sie die geplanten Anpassungen im Bereich „Rechenzentren“: Diese können die Anforderungen vereinfachen und verständlicher machen – das erhöht die Planungssicherheit für Betreiber und Investoren. Kritisch sehen die Verbände jedoch die Orientierung am EU-Mindestniveau, da dadurch Chancen für zusätzliche Effizienzsteigerungen und technologische Entwicklungen ungenutzt bleiben.
Die vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme beurteilen die TGA-Verbände skeptisch: Nach aktuellen Berechnungen der DENEFF würde sich die Anzahl der erfassten Unternehmen dadurch von rund 12.000 auf 4.500 reduzieren. Ohne entsprechende Verpflichtungen könnten gerade im Mittelstand erhebliche, bisher ungenutzte Energieeinsparpotenziale nicht identifiziert und realisiert werden.
Auch die geplante Umstellung der Abwärmemeldeplattform auf Freiwilligkeit wird kritisiert. Die Plattform ist für Anbieter von Wärmelösungen ein wesentliches Instrument für Akquisition und Planung: Erst die Veröffentlichung der verfügbaren Daten auf einer solchen Plattform ermöglicht es anderen Marktteilnehmern, die Abwärme wirtschaftlich zu erschließen. Eine Umstellung auf Freiwilligkeit würde dieses Instrument erheblich entwerten und das Erschließen dieser Potenziale deutlich erschweren.
Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie unter www.btga.de > Positionen > Positionspapiere/Stellungnahmen.
