„Überstunden werden teuer …“
... titelte im Juli dieses Jahres eine namhafte Wirtschaftszeitung mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2012 (5AZR 765/10). Darin geht es wieder einmal um unwirksame arbeitsvertragliche Klauseln. Der Arbeitnehmer (AN), ein Lagerleiter, unterschrieb 2007 einen vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag. Vereinbart war ein monatliches Bruttogehalt von 1800 € sowie: 1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. 2. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. 3. Der Arbeitnehmer ist bei...
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