Neue Arbeitszeitregelungen für eine neue Arbeitswirklichkeit
„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“, besagt § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Diese Definition von Arbeitszeit hat in der neuen Arbeitswirklichkeit zahlreiche Grenzfälle hervorgebracht, über deren arbeitszeitrechtliche Bewertung Streit besteht. Ob es Dienstreisen, die Vier-Tage-Woche, mobiles Arbeiten, Vertrauensarbeitszeit oder die Rufbereitschaft sind:
- Ist das abendliche Lesen von E-Mails auf dem heimischen Sofa Arbeitszeit?
- Wann beginnt die gesetzlich vorgeschriebene elfstündige Ruhezeit (§ 5 ArbZG)?
- Ist das...
