Neue Arbeitszeitregelungen für eine neue Arbeitswirklichkeit

„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“, besagt § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Diese Definition von Arbeitszeit hat in der neuen Arbeitswirklichkeit zahlreiche Grenzfälle hervorgebracht, über deren arbeitszeitrechtliche Bewertung Streit besteht. Ob es Dienstreisen, die Vier-Tage-Woche, mobiles Arbeiten, Vertrauensarbeitszeit oder die Rufbereitschaft sind:

  • Ist das abendliche Lesen von E-Mails auf dem heimischen Sofa Arbeitszeit?
  • Wann beginnt die gesetzlich vorgeschriebene elfstündige Ruhezeit (§ 5 ArbZG)?
  • Ist das...

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