Regeln zur Arbeitszeiterfassung
Angestellte müssen ihre Arbeitszeit erfassen, das entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im September 2022. Doch bislang bestand viel Unsicherheit darüber, wie das Urteil umzusetzen ist. Im Dezember wurde nun die schriftliche Begründung der Richter veröffentlicht. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) erläutert die Urteilsbegründung.
Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt ab sofort, es gibt keine Übergangsfrist. „Arbeitgeber, die die Arbeitszeit bisher nicht erfassen, sollten ihre Mitarbeiter deshalb sofort zur Selbstaufzeichnung der...
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