Sozialpolitische Herausforderungen der nächsten Legislaturperiode

In der vergangenen Legislaturperiode ist die Zahl der Arbeitslosen deutlich gesun­ken, die Zahl der Beschäftigten deutlich gestiegen.

Selbst in der – noch lange nicht bewältigten – Krise ist es der Bundesregierung gelun­gen, mit nachhaltigen Änderungen bei der Kurzarbeit – u. a. Ausweitung auf 24 Mo­nate und Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Vor­aussetzungen – die Arbeitslosenquote noch relativ niedrig zu halten. Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden und ihre...

In der vergangenen Legislaturperiode ist die Zahl der Arbeitslosen deutlich gesun­ken, die Zahl der Beschäftigten deutlich gestiegen.

Selbst in der – noch lange nicht bewältigten – Krise ist es der Bundesregierung gelun­gen, mit nachhaltigen Änderungen bei der Kurzarbeit – u. a. Ausweitung auf 24 Mo­nate und Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Vor­aussetzungen – die Arbeitslosenquote noch relativ niedrig zu halten. Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden und ihre „Brückenfunktion“ zu erfüllen.

Die Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf ge­genwärtig 2,8 % ist ebenfalls positiv zu bewerten. Hoffentlich bleibt es dabei!!

Die Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung ist jedoch auf der Strecke ge­blie­ben. Hier ist dringender Handlungsbedarf.

Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz wurden le­dig­lich Organisations- und Fi­nanz­fragen neu geregelt. Auch insoweit bestand Handlungsbedarf, jedoch müssen Fragen des Leistungsrechts in der neuen Legis­laturperiode unverzüglich angegangen werden.

Bei deutlich rückläufigen Unfallzahlen muss durch Novellierung des Leistungsrechts eine deutliche Beitragsentlastung der Unternehmen – nur diese leisten Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung – erreicht werden.

Es ist zwingend erforderlich, die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallver­sicherung auf den Kernbereich der betriebsspezifischen Risiken zu reduzieren und durch einen effektiven Einsatz der Beiträge auch in Zukunft Spielräume für Beitrags­senkungen zu schaffen.

Ein Blick auf die alljährlichen Bei­tragsrechnungen unserer Mit­glieds­unternehmen der techni­schen Gebäudeausrüstung macht deut­lich, dass hier erheb­liches Ent­lastungs­potential schlum­mert.

An dieser Stelle sei lediglich bei­spielhaft auf die Themenkom­plexe „Wegeunfälle“ und „Schwarzarbeit“ verwiesen.

Wegeunfälle, die einen erheblichen Teil der Versicherungsleistung ausmachen, ge­hören zum allgemeinen Lebensrisiko und sind aus dem Leistungskatalog der gesetz­lichen Unfallversicherung herauszunehmen. Es kann nicht ernsthaft bestritten wer­den, dass Wegeunfälle – nicht Dienstwegeunfälle – nicht zum betriebsspezifischen Gefahrenbereich gehören. Hier realisiert sich ein allgemeines Lebensrisiko, dessen Besicherung im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung nichts zu su­chen hat.

Die gesetzliche Leistungspflicht bei Schwarzarbeit muss gestrichen werden. Mit die­ser Regelung wird Schwarzarbeit auf Kosten legal tätiger Arbeitnehmer subventio­niert. Mit der Einführung der so genannten „Sofortmeldung“ wurde dieses Problem keineswegs gelöst, mag auch die Feststellung und Verfolgung von Schwarzarbeit mit der Einfüh­rung der Sofortmeldung erleichtert worden sein.

Obwohl der Koalitionsvertrag der großen Koalition ausdrücklich eine Reform des Leis­tungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen hatte, ist dieses wichtige Re­formvorhaben auf der Strecke geblieben.

Die Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung muss umge­hend wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, um eine Beitragsentlastung der Unternehmen und damit eine Reduzierung der Lohnneben­kosten zu erzielen.

Es ist zu hoffen, dass dieses wichtige Thema bei den anstehenden Koalitionsverein­barungen zwischen der CDU/CSU und der FDP berücksichtigt wird und nicht erneut im Laufe der neuen Legislatur­periode ungelöst bleibt.

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