Das Bauforderungssicherungsgesetz

Bewertung des Endberichts zur Evaluation

Nach einer fast eineinhalbjährigen Projektlaufzeit hat die TU Bergakademie Freiberg dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) kürzlich ihren Endbericht zur Evaluation des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz – BauFordSiG) vorgelegt.

Das BauFordSiG hatte am 1. Ja­nuar 2009 das seit dem Jahr 1909 geltende Gesetz zur Siche­rung von Bauforderungen (GSB) abgelöst. Heftige Kritik an den getroffenen Neuregelungen aus der Wirtschaft führte jedoch dazu, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode etwa zehn Monate später vereinbarten, das BauFordSiG umfänglich hinsicht­lich dessen Zielerreichung zu über­prüfen.

Zunächst wurde diese Überprüfung von einer vom BMVBS eingesetzten Arbeitsgruppe vorgenommen, deren Schwerpunkte auf einer Bestandsaufnahme zur Anwendung des...

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