BHKS: Bauforderungssicherungsgesetz belastet Unternehmen

Deutliche Kritik hat der BHKS an der vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verab­schiedeten Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) geübt. „Die im ur­sprünglichen Ände­rungsvorschlag der Bundesregierung vorgesehene Rücknahme der Auswei­tung des Baugeldbegriffs wurde nicht realisiert. Hier­durch sind die Unternehmen der Bran­che mit erheblichen Um­set­zungs­problemen und Li­qui­di­täts­risi­ken im Rahmen der Ab­wick­lung von Bauprojekten kon­fron­tiert“, erklärte BHKS-Haupt­ge­schäfts­führer Günther Mertz.

Durch den erweiterten Baugeldbegriff stehen insbesondere Bau­unternehmen, die mehrere Bau­vor­ha­ben gleichzeitig ausfüh­ren, durch die Verpflichtung, eingehen­de Zahlun­gen ausschließ­lich für das kon­krete Bauvorhaben ver­wen­den zu müssen, vor er­heb­li­chen Umsetzungs- und Liqui­di­täts­pro­ble­men. Hinzu kommt die persönliche zivilrechtliche und straf­recht­liche Haftung der Ge­schäfts­füh­rer für Verstöße gegen die Ver­wendungspflicht im Falle einer Insolvenz.

Die Bundesregierung hatte die­se Probleme erkannt und mit ihrem Änderungsvorschlag den For­de­run­gen der gesamten Bau­branche, die Zweckbindung ein­ge­hender Gel­der an einzelne kon­krete Bau­maßnahmen auf­zu­geben, Rechnung getragen. Außerdem sollte die 50 %-Quote gestrichen werden, nach der ein Bauunternehmen, das selbst an der Herstellung des Werks beteiligt ist, Bau­geld nur in Höhe der Hälfte des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistung für sich be­halten durfte.

Nicht hinnehmbar ist, dass der Bundestag nunmehr lediglich die Streichung der 50 %-Quote ver­ab­schiedet hat. Die dringend gebotene Entschärfung des BauFordSiG bzgl. des Baugeldbegriffs wurde auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Damit werden den Unter­nehmen in der aktuellen Fi­nanz­krise nicht nachvollziehbare Sonderbelastungen und Risiken aufge­bürdet.

Der BHKS fordert daher schnellstmöglich eine interes­senge­rechte erneute Änderung des BauFordSiG.

Die negativen Auswir­kun­gen der jetzt in der Kritik stehenden Aus­weitung des Bau­geldbegriffs auf die Unterneh­menspraxis müssen dabei unbedingt Berücksichtigung finden.



Der BHKS wurde 1898 gegründet und ist eine der ältesten deutschen Wirtschafts-Organisationen. Er vereinigt als Dach­verband industriell ausgerichtete, anlagenerstellende Unternehmen der Gebäudetechnik mit eigenen Ingenieurkapazi­täten.
Die BHKS-Organisation besteht aus Landesverbänden sowie Di­rekt- und För­dermitgliedern und umfasst rund 500 Groß- und mittelständische Betriebe mit etwa 45 000 Beschäftigten. Die Unternehmen im BHKS haben die Ent­wicklung der Gebäudetechnik maßgeblich mitbestimmt.
Das Ingenieurwissen dient heute mehr denn je als Ent­schei­dungshilfe bei wichtigen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Der BHKS nimmt als Interessenvertretung der Branche konti­nuierlich Einfluss auf die technische, ge­sellschaftliche, wirtschaftspolitische und umweltökonomische Entwicklung.
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