Solaranlagen und Brandschutz
Neuregelung fordert Herstellererklärung zum Brandschutz
Erstmals sollen Photovoltaik-Module und Solarkollektoren in Deutschland aller baurechtlich geregelt werden: Das verantwortliche Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin hat in die Ankündigung vorgesehener Änderungen der so genannten Bauregelliste Solarkollektoren ebenso wie Photovoltaische Module aufgenommen.
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Mit einer verbindlichen Veröffentlichung der Änderungen durch das DIBt und der damit verbundenen baurechtlichen Regelung von PV-Modulen und Solarkollektoren ist bis Ende 2012 zu rechnen. Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie bei TÜV Rheinland: „Hersteller von Solarmodulen und Kollektoren erhalten mehr Rechtssicherheit, müssen aber auch neue Anforderungen erfüllen. Hersteller von Solaranlagen müssen über eine Herstellerklärung die Normalentflammbarkeit als Mindestanforderung der Produkte deklarieren. Diese Herstellererklärung ist zusätzlich zur CE-Deklarierung der gängigen europäischen...
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