Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 8

Jeder Auftrag wird separat abgewickelt

Bei Baubeteiligten besteht zu einem gewissen Grad die Überzeugung, dass verschiedene Aufträge zwischen denselben Vertragsparteien separat behandelt werden müssen. So kommt es öfter vor, dass ein Unternehmen mich bittet, die Durchsetzung einer offenen Schlussrechnung aus einem Projekt zu versuchen. Auf die Frage, ob es bekannte Probleme gebe, höre ich dann zuweilen, alles sei in bester Ordnung. Gut, man habe Schwierigkeiten bei einem anderen Projekt mit dem Auftraggeber. Aber das habe mit dem vorliegenden Fall ja nichts zu tun. Ist diese Auffassung richtig?

Einordnung von Gegenansprüchen

Diese Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass zwei Vertragspartner mehrere Projekte bzw. Aufträge miteinander durchführen. In dem einen Projekt hat der Auftragnehmer Ansprüche gegen den Auftraggeber, bei einem anderen Projekt hat der Auftraggeber (vielleicht strittige) Ansprüche gegen den Auftragnehmer. Wie können diese Ansprüche miteinander verknüpft werden?

 

Das geht zu einem über ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht. Das heißt nichts anderes als:

„Ich zahle dein Geld beim Projekt Hamburg erst, wenn du die Mängel beim Projekt München beseitigt hast, vorher...

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