Ohne-Rechnung-Vertrag
Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 24. April 2008 – VII ZR 42/07 – mit der Frage befasst, ob der Auftraggeber Mängelbeseitigungsansprüche geltend machen kann, wenn die Parteien vereinbart haben, dass für die Leistungen des Auftragnehmers eine Rechnung nicht gestellt wird und die anfallende Umsatzsteuer nicht abgeführt werden soll.
Als der Auftraggeber dann die Beseitigung von Mängeln beanspruchte, berief sich der Unternehmer, der die Werkleistung erbracht hatte, zur Abwehr dieser Ansprüche des Auftraggebers auf die Nichtigkeit des Werkvertrages wegen der Ohne-Rechnung-Abrede. Dies...
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