Kündigung des Werkvertrages
Ursache war Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
Generell gilt, dass ein Werkvertrag im Fall einer schweren schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses, die eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unmöglich macht, gekündigt werden kann. Einer Abmahnung und Nachfristsetzung bedarf es regelmäßig nicht, insbesondere, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Eine mangelhafte Teilleistung allein berechtigt allerdings noch nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund, sofern eine Nachbesserung möglich ist, es sei denn wiederum, durch grobe Mangelhaftigkeit wurde...
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