VDI bezieht Stellung zum GModG

Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität darf nicht zu neuen Unsicherheiten führen

Mehr Flexibilität und eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz sind wichtige Voraussetzungen, um die Modernisierung des Gebäudebestands voranzubringen. Gleichzeitig sieht der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) an mehreren Stellen des im Bundeskabinett verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) Nachbesserungsbedarf. Das betrifft insbesondere die langfristige Investitionssicherheit, die Entwicklung der Energieinfrastruktur sowie den energieeffizienten Gebäudebetrieb.

Der VDI sieht in dem vom Bundeskabinett verabschiedeten GModG Nachbesserungsbedarf bei langfristiger Investitionssicherheit, der Entwicklung von Energieinfrastruktur sowie energieeffizienten Gebäudebetrieb.
Bild: Clipdealer

Der VDI sieht in dem vom Bundeskabinett verabschiedeten GModG Nachbesserungsbedarf bei langfristiger Investitionssicherheit, der Entwicklung von Energieinfrastruktur sowie energieeffizienten Gebäudebetrieb.
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Mit dem Gesetz sollen u. a. der Heizungstausch vereinfacht und neue Spielräume bei der Wahl von Heizsystemen geschaffen werden. Zugleich ergeben sich aus Sicht des VDI neue Anforderungen an die Abstimmung von Wärmeplanung, Netzinfrastruktur und Gebäudetechnik. „Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann zu mehr Flexibilität und Akzeptanz beitragen. Entscheidend wird nun aber sein, dass daraus keine neuen Unsicherheiten für Eigentümer, Unternehmen und Kommunen entstehen“, so VDI-Direktor Adrian Willig. „Wir begrüßen den technologieoffenen Ansatz. Gleichzeitig braucht Technologieoffenheit aber verlässliche Rahmenbedingungen und eine bessere Abstimmung von Gebäudetechnik, Wärmeplanung und Versorgungssystemen. Wer heute investiert, muss wissen, ob die Infrastruktur morgen noch existiert.“

Gasnetzproblematik und langfristige Investitionssicherheit

Mit dem neuen Gesetz soll der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin möglich sein. Der VDI weist auf die daraus resultierenden Lock-in-Effekte hin. Haushalte, die heute in Gasheizungen investieren, erwarten eine wirtschaftliche Nutzung über Jahrzehnte. Zeitgleich planen zahlreiche Kommunen den Rückbau oder die Umwidmung von Gasnetzen. Ohne eine abgestimmte Infrastrukturstrategie könnten steigende Netzentgelte und zusätzliche Belastungen insbesondere für jene Haushalte entstehen, die langfristig am Gasnetz verbleiben. Der VDI fordert deshalb eine integrierte Infrastrukturstrategie, die Elektrifizierung, Fernwärmeausbau und Gasnetzentwicklung koordiniert.

Viele Heizungsanlagen haben eine Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren. Damit prägen heute getroffene Investitionsentscheidungen den Emissionspfad bis weit in die 2040er Jahre hinein. Laut VDI braucht es deshalb frühzeitig mehr Transparenz darüber, welche Rolle Gasnetze künftig in einzelnen Regionen tatsächlich spielen werden.

Wärmepumpenförderung stabil halten

Der Verein begrüßt zudem die Fortführung der geplanten Wärmepumpenförderung als ein wichtiges Signal für Planungssicherheit bei Herstellern, Handwerk sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wärmepumpen sind in Deutschland derzeit u. a. aufgrund hoher technischer Standards, komplexer Systemintegration und hoher Anforderungen an Planung und Installation noch vergleichsweise kostenintensiv. Mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und steigenden Stückzahlen seien jedoch mittelfristig deutliche Kostensenkungen realistisch. Um die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen langfristig zu verbessern, seien darüber hinaus die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum, die Ausweitung der Umlagenbefreiung auf Wärmepumpen ohne eigenen Zähler sowie die Reduktion des „Aufschlags für besondere Netznutzung“ notwendig.

Gebäudeautomation: Kein Rückschritt beim Betrieb

Für die tatsächliche Energieeffizienz von Gebäuden spielt die Gebäudeautomation eine zentrale Rolle. Besonders in größeren Nichtwohngebäuden entstehen viele Effizienzverluste nicht durch die Heiztechnik selbst, sondern durch mangelnde Betriebsoptimierung, fehlendes Monitoring und unzureichende Steuerung komplexer gebäudetechnischer Systeme. Der bisherige § 71a GEG adressierte genau diese Punkte – etwa durch Vorgaben zu digitaler Energieüberwachung, Gebäudeautomation und technischem Monitoring. Der VDI begrüßt grundsätzlich, dass diese Anforderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz nicht vollständig entfallen, warnt jedoch vor einer materiellen Abschwächung.

„Ein klimafreundlicher Wärmeerzeuger allein garantiert noch keinen effizienten Gebäudebetrieb. Gebäudeautomation, Monitoring und interoperable Systeme sind zentrale Hebel, um Energieverbrauch und Betriebskosten dauerhaft zu senken“, betont Willig. Aus Sicht des VDI darf Modernisierung daher nicht auf den Austausch einzelner Heizsysteme reduziert werden. Entscheidend ist die Optimierung des gesamten gebäudetechnischen Systems – insbesondere in komplexen Nichtwohngebäuden mit Heizung, Lüftung, Kühlung und Eigenstromnutzung.

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