Kommentar
VOB/B 2016: EU-Recht nicht „eins zu eins“ umgesetzt
Im Windschatten der zum 18. April 2016 in Kraft getretenen Novellierung des EU-Vergaberechts wurde auch die VOB/B geändert. Während die Neuregelungen des Vergaberechts für EU-weite Vergabeverfahren weithin allgemeine Aufmerksamkeit und Beachtung fanden, wurden die Änderungen der VOB/B 2016 kaum beachtet. Wenn überhaupt, wurden sie als eher unwesentlich zur Kenntnis genommen. Dabei haben die Änderungen teilweise durchaus erhebliche Brisanz.
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten
Konkret geht es um die Erweiterung der Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, Bauverträge außerordentlich zu...
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