Planungssicherheit bei Pumpen
Die ErP-Richtlinie und ihre AuswirkungenSeit etwa zwei Jahren reguliert eine EU-Verordnung unter der europäischen Ökodesign-(ErP-)Richtlinie die Energieeffizienz von Elektromotoren, wie sie u.a. in Trockenläuferpumpen zum Einsatz kommen. Vom 1. Januar 2013 an muss gemäß einer weiteren Verordnung auch der hydraulische Wirkungsgrad von Wasserpumpen bestimmten Richtwerten entsprechen. Gleichzeitig ist zum Jahresbeginn 2013 eine dritte Verordnung in Kraft getreten, die Mindesteffizienzanforderungen für Umwälzpumpen in Nassläuferbauweise definiert. Wie das bislang den Pumpenmarkt verändert hat, und was die kommenden Jahre bringen, zeigt der folgende Beitrag.
Status quo der
Verordnungen
Bei Fachingenieuren der TGA machen sich die Auswirkungen der EU-Verordnungen seit geraumer Zeit bemerkbar. Denn Pumpen in Trockenläuferbauweise, wie sie etwa in größeren Heiz- und Kühlkreisen aber auch der Wasserversorgung und Druckerhöhung in Großobjekten zum Einsatz kommen, unterliegen bereits seit zwei Jahren einer Regulierung. Mit dem Start der ersten EU-Verordnung zur Energieeffizienz von Elektromotoren im Juni 2011 durften mit herkömmlichen Elektromotoren ausgestattete Trockenläuferpumpen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der Motor mindestens die Motor-Wirkungsgradklasse IE2 erreicht. Das entspricht in etwa dem höchsten, mittlerweile nicht mehr gebräuchlichen Effizienzniveau EFF1 (zu Wirkungsgradklassen siehe Infokasten oben und Bild 2).
Seit dem 1. Januar 2013 gilt darüber hinaus eine weitere EU-Verordnung für den hydraulischen Wirkungsgrad von Trockenläuferpumpen selbst – also ohne den elektrischen Antrieb. Je höher dieser ist, desto weniger Strom benötigt die Pumpe, um die erforderliche Leistung zu erzielen. Erfasst und wiedergegeben wird der hydraulische Wirkungsgrad als Mindesteffizienzindex (MEI), der aktuell bei neu in Verkehr gebrachten Pumpen mindestens ≥ 0,1 betragen muss.
Mit dem Jahreswechsel zu 2013 ist dann auch eine Verordnung für Nassläufer-Umwälzpumpen in Kraft getreten. Das hat dazu geführt, dass sich in diesem Marktsegment das Produktangebot weitestgehend auf Hocheffizienzpumpen konzentriert hat. Die Festlegung des Energieeffizienzindex (EEI) für externe Nassläufer-Umwälzpumpen auf ≤ 0,27, die seit Januar diesen Jahres gilt, bedeutete faktisch das Aus für alle ungeregelten, aber auch nahezu alle elektronisch geregelten Pumpenmodelle ohne EC-Motoren in dieser Bauweise, die nicht in anderen Produkten wie z. B. Wärmeerzeugern verbaut sind. Aus den Regalen des Fachgroßhandels sind Standard-Heizungspumpen wenige Monate nach Inkrafttreten der EU-Verordnung daher so gut wie verschwunden. Auch das bislang verwendete Energielabel für Pumpen hat damit ausgedient, da die heute im Handel erhältlichen Modelle ohnehin mindestens der Energieeffizienzklasse „A“ entsprechen.
Viele der führenden Pumpenhersteller haben frühzeitig reagiert und bereits Monate vor Inkrafttreten der Verordnungen in allen betroffenen Baureihen nur noch Pumpen ausgeliefert, die den Anforderungen der ErP-Richtlinie entsprachen. „Damit haben wir nicht nur die Anforderungen der EU-Verordnungen frühzeitig erfüllt, sondern auch Sicherheit rund um die Stichtage gegeben. So verlief der Start reibungslos. Der vorgezogene Wegfall der alten Baureihen mit ihrem hohen Stromverbrauch und geringen Wirkungsgraden hat außerdem zusätzliche Stromspareffekte ausgelöst“, zieht beispielsweise Carsten Krumm, Vertriebsleiter beim Pumpenhersteller Wilo SE ein erstes Resümee.
Ausblick auf kommende Umsetzungsstufen
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen ist der Wandel des Pumpenmarkts noch nicht komplett vollzogen. Denn jede der drei Verordnungen sieht weitere Verschärfungen von Grenzwerten und Effizienzanforderungen in den kommenden Jahren vor (Bild 2). So werden für Elektromotoren in den Jahren 2015 und 2017 die Anforderungen weiter erhöht. Ab 1. Januar 2015 gilt dann das strengere Effizienzniveau IE3 – zunächst nur für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW. Alternativ können hier auch IE2-Motoren in Kombination mit einer Drehzahlregelung eingesetzt werden. Diese Anforderungen gelten ab dem 1. Januar 2017 auch für kleinere Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75 bis 7,5 kW. Auch wird 2015 noch einmal der MEI für den hydraulischen Wirkungsgrad von Wasserpumpen auf ≥ 0,4 angehoben. Nicht zuletzt werden die Vorgaben für Nassläufer-Umwälzpumpen 2015 wie 2020 nochmals strenger.
Angesichts dieser noch bevorstehenden Änderungen kann es bei Kundenberatung, Planung und Ausschreibung kompliziert werden. Hier heißt es für TGA-Ingenieure, bei aktuellen Projekten die neuen Verordnungen und ihre verschiedenen Umsetzungsstufen stets im Blick zu haben. Denn im Rahmen größerer Bauvorhaben können zwischen Planung, Ausschreibung und konkreter Auftragsvergabe erfahrungsgemäß etliche Monate vergehen. Der konkrete Zeitpunkt für die Ausführung der Gebäudetechnik kann in vielen Projekten durchaus erst nach Inkrafttreten der nächsten Umsetzungsstufen der EU-Verordnungen erfolgen.
Planungssicherheit im Rahmen der ErP
„Um Unwägbarkeiten im Planungs- und Realisierungsprozess sicher zu begegnen, gibt es jedoch eine einfache Lösung“, rät Wilo-Vertriebsleiter Carsten Krumm. „Bei der Planung gebäudetechnischer Anlagen sollten Fachplaner auf Pumpenmodelle setzen, die auch die zukünftigen Anforderungen der EU-Verordnungen bereits erfüllen oder – noch besser – übertreffen“, so der Tipp des Experten.
Das schaffen beispielsweise Trockenläufer- und Hochdruckkreiselpumpen wie die Baureihen „Stratos Giga“ und „Helix Excel“ von Wilo. Mit Motorenwirkungsgraden von bis zu 93 % gehen diese Baureihen über den Grenzwert der für die Zukunft vorgesehenen und dann besten Energieeffizienzklasse IE4 (gemäß IEC TS 60 034-31 Ed.1) hinaus. Die „Stratos Giga“ übertrifft auch im Hinblick auf die EU-Verordnung zum hydraulischen Wirkungsgrad von Wasserpumpen mit einem MEI von ≥ 0,7 die zukünftigen Anforderungen (Infokasten oben). Damit sind die Baureihen zukunftssicher.
Auch im Bereich der Nassläufer-Umwälzpumpen stehen, etwa für die Abdeckung mittlerer Leistungsbereiche in der Gebäudetechnik, ErP-konforme Pumpenmodelle zur Verfügung. Die Hocheffizienzpumpen-Baureihe Wilo-„Stratos“ für Heiz- und Kühlkreisläufe erfüllt schon jetzt die kommenden Umsetzungsstufen der EU-Verordnung für Nassläufer-Umwälzpumpen. Zusammen mit der hocheffizienten Trockenläuferbaureihe Wilo-„Stratos Giga“ für größere Heizungs- und Klimakreisläufe können Planer und Investoren alle Bedarfe in der Gebäudetechnik mit den Hocheffizienzpumpen des Herstellers abdecken. Hierfür greifen die Leistungsbereiche der „Stratos“-Baureihen lückenlos ineinander.
ErP als Chance begreifen
Die EU-Verordnungen unter der ErP-Richtlinie werden durch zukünftige Umsetzungsstufen auch in den kommenden Jahren den Pumpenmarkt verändern. Unter ökologischen wie wirtschaftlichen Gesichtspunkten lässt sich hier durchaus von einer Verbesserung des Marktangebots sprechen. Durch die Konzentration des Produktspektrums auf immer effizientere Pumpenmodelle kann der Energiebedarf in der Gebäudetechnik langfristig spürbar gesenkt und somit die Umweltbelastungen deutlich reduziert werden. „Diese Vorteile lassen sich auch optimal als Argumentation in der Kundenberatung durch den Fachplaner aufgreifen“, empfiehlt Carsten Krumm. Als beratende Instanz bei Bau- und Modernisierungsprojekten kann der Fachplaner oftmals auf die Entscheidungen von Bauherren und Investoren positiv einwirken.
„Den Einsatz der jeweils besten am Markt verfügbaren Technik zu empfehlen, ist vor diesem Hintergrund gleich doppelt sinnvoll“, ist Carsten Krumm überzeugt.
So verschaffen Pumpenmodelle, die die Anforderungen der ErP-Richtlinie nicht nur so gerade eben erfüllen, sondern sogar übertreffen, dem Fachplaner zum einen in seinem Arbeitsalltag Planungssicherheit. Zum anderen böten sie dem Kunden schon heute zukunftsfähige „Best in class“-Lösungen für sein Projekt.
Diese zeichnen sich durch höhere Energieeffizienz und damit durch zusätzliche Einsparungen im Stromverbrauch aus. Sie könnten trotz etwas höherer Investitionskosten die Lebenszykluskosten spürbar verringern.
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