Ökodesign-Richtlinie und Pumpen
Das ist bei Planung und Ausschreibung zu beachten!Am 16. Juni 2011 trat die erste von zwei EU-Verordnungen unter der europäischen ErP-(„Ökodesign“-)Richtlinie in Kraft, mit denen die Energieeffizienz von Pumpen reguliert wird. Genaugenommen geht es bei der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der EU-Kommission um die Effizienz von Elektromotoren, also auch die in Trockenläuferpumpen für Heizung und Klima sowie für Wasserversorgung und Druckerhöhung zum Einsatz kommenden Aggregate. Zum 1. Januar 2013 sorgt eine zweite Verordnung speziell für Nassläufer-Umwälzpumpen (EG) Nr. 641/2009 dafür, dass in diesem Segment praktisch nur noch besonders stromsparende Hocheffizienzpumpen in den Verkehr gebracht werden dürfen.
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