Neues Vergaberecht in Kraft

Am 18. April 2016 trat die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren in Kraft.

Das Reformwerk besteht aus dem neu gefassten Teil Vier des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und aus neuen Rechtsverordnungen. Diese umfassen unterschiedliche Aspekte der öffentlichen Beschaffung – von der Vergabe „klassischer“ öffentlicher Aufträge über die Vergabe von Konzessionen bis zum Aufbau einer Vergabestatistik. Durch die Reform werden mehrere EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

Die Neustrukturierung der Vorschriften soll die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und...

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