Risiken bei der Ausschreibung und Vergabe

20. Juni 2012 / Wuppertal

 

Die zweite Stufe der Reform des Vergaberechts ist abgeschlos­sen. In der Neufassung der VOB/A wurde die Rechtsprechung eingearbeitet und versucht, manche Streitfrage zu klären. Öffentliche Auftraggeber müssen die neuen Regelungen der VOB/A beachten. Wer glaubt, bei Verga­ben unterhalb der Schwellenwerte könne er die Grundsätze für europaweite Vergaben immer außer Acht lassen, irrt. Die immer stärker das deutsche Vergaberecht bestimmende Rechtsprechung des EuGH wird im Seminar erörtert.

Technische Akademie Wuppertal e.V., 42117 Wuppertal, Tel.: 02 02/749 50, E-Mail: taw@taw.de, Internet: www.taw.de

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