Bundesregierung plant einfachere und flexiblere Vergabeverfahren

Die Bundesregierung arbeitet daran, die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Dabei will sie das Vergaberecht völlig neu ordnen. Ziel der Modernisierung sei es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten, heißt es in dem von der Bundesregierung am 8. Oktober 2015 vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drs. 18 /6281). Außerdem soll die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren erleichtert werden.


Auftragsvergabe per Los und grundlegende GWB-Überarbeitung

Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe soll nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich sein. Die Anwenderfreundlichkeit soll durch eine neue Struktur des deutschen Vergaberechts verbessert werden – insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird grundlegend überarbeitet.

 

Mehr soziale und umweltbezogene Vorgaben durch Auftraggeber

Die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffnen der Bundesregierung neue Spielräume. Sie will diese dazu nutzen, öffentlichen Auftraggebern zukünftig mehr soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu ermöglichen. Dies soll auch Unternehmen zugutekommen, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen. So sollen öffentliche Auftraggeber etwa zwingende Vorgaben bei der Definition der Leistung machen können, wenn es um das Beschaffen energieverbrauchsrelevanter Waren geht.


Zwingende elektronische Kommunikation in jedem Stadium des Verfahrens

Auftraggeber und Unternehmen sollen zukünftig zwingend elektronische Mittel nutzen. Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere das elektronische Erstellen und Bereitstellen der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags.


Vergabeausschluss bei Nichteinhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Pflichten

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechliche Verpflichtungen einhalten müssen, wenn sie öffentliche Aufträge ausführen. Dies soll besonders für die Regelungen in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und für den Mindestlohn gelten. Unternehmen können von Vergaben ausgeschlossen werden, wenn sie bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.


Einfachere Regeln zur Eignungsprüfung

Schließlich sollen auch die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfacht werden: Bisher müssen Bieter bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen einreichen Mit Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung soll diese Pflicht durch die Abgabe einfacher Erklärungen ersetzt werden.

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