Mindestlohn und Arbeitszeit – notwendige Regulierung oder unnötiger Eingriff?

Um es gleich vorweg zu sagen, der Verfasser dieses Artikels findet es wichtig und begrüßenswert, dass der Staat sich regulierend in den Wirtschaftsbetrieb einmischt. Dies ist notwendig, um die Gesellschaft im Allgemeinen, den freien Wettbewerb und die Beschäftigten vor Auswüchsen der freien Marktwirtschaft und eines entfesselten Arbeitsmarktes zu schützen. Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften müssen selbstverständlich auch durch Kontrollen und Sanktionen überwacht und sanktioniert werden. Sonst lehrt uns die eigene Erfahrung aus dem Straßenverkehr, dass die Motivation zur Einhaltung von Regeln begrenzt sein kann.

Wie immer, muss man allerdings die Verhältnismäßigkeit und die differenzierte Betrachtung im Auge behalten. Bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes ist zu besichtigen, was passiert, wenn alles in einen Topf geworfen wird und ein Generalverdacht auf Unternehmen fällt, die in einer Branche beschäftigt sind, die an anderer Stelle richtiger Adressat staatlicher Maßnahmen wäre. Es gibt nun einmal einen Unterschied zwischen den Sub-oder Subsub-Unternehmern im Hoch- und Tiefbau oder den Trockenbaukolonnen einerseits, und den spezialisierten TGA-Unternehmen andererseits. Für den gesetzlich festgelegten Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde findet kein TGA-Unternehmer auch nur einen Hilfsarbeiter. Metalltarif und Handwerks- Ecklohn liegen weit über dieser Grenze. Aber für die Behörden ist die TGA nun einmal Baunebengewerbe und wird entsprechend als Hochrisikobranche eingeschätzt.

Die in diesem Jahr begonnene erhöhte Kontrolldichte der Zollbehörden, mit teilweise überfallartigen Besuchen nicht nur auf Baustellen, sondern auch in den TGA-Betrieben, erscheint vor diesem Hintergrund nicht verhältnismäßig. Es ist daher zu begrüßen, wenn die pauschale Bruttolohn-Grenze demnächst von knapp 3000 € auf 2000 € herabgesenkt wird, so dass die Dokumentationspflicht für den allergrößten Teil der TGA-Be­schäf­tigten entfallen wird.

Damit erledigt sich hoffentlich auch ein Verdacht, der in letzter Zeit häufig zu hören war. Nämlich, dass es bei der Kontrolle der Mindestlöhne gar nicht um die Einhaltung desselben geht, sondern um die Überprüfung der Arbeitszeitregeln. Auch hier gilt, dass dies grundsätzlich zu begrüßen ist, um Exzesse zu vermeiden. Wenn allerdings eine politisch ambitionierte Kampagne unter dem Stichwort „Weniger Arbeit für den Einzelnen, mehr Arbeit für Alle“ geführt wird, wäre dies wiederum ein unnötiger und unverhältnismäßiger Eingriff in die für unseren Wohlstand so wichtige unternehmerische Freiheit. Äußerungen der SPD-Bundesarbeitsministerin und der Generalsekretärin ihrer Partei lassen die Befürchtung nicht unbegründet erscheinen, dass in den Unternehmern immer noch potentielle Ausbeuter gesehen werden, die man mit gesetzlichen Mitteln auf den rechten Weg bringen muss. Dazu passen auch Statements in Richtung einer weiteren Reduzierung der Arbeitszeit und einem Recht auf Unerreichbarkeit für Arbeitnehmer, die in diesem Zusammenhang fallen. Im projektgetriebenen Geschäft der größeren TGA-Unternehmen sind dies Forderungen, die nur Kopfschütteln hervorrufen, und zwar sowohl bei Arbeitgebern wie auch bei Arbeitnehmern.

Wir müssen aufpassen, nicht zu vergessen, worauf der Erfolg der TGA-Branche im Besonderen, aber auch der deutschen Wirtschaft im Allgemeinen, beruhen – auf Arbeit.

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