Keine unverhältnismäßigen Sanktionen für Unternehmen

Kommentar

Bereits Marcus Tullius Cicero wusste, „dass die Strafe nicht größer sei als die Schuld“. Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch bei der Verhängung von Sanktionen zu berücksichtigen. 

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ plant die Bundesregierung nach eigener Aussage, einen angemessenen Rechtsrahmen zur Ahndung von Unternehmenskriminalität zu schaffen. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht u. a. vor, dass insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen empfindliche Sanktionen verhängt...

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