Mechanische Lüftung ermöglicht Öffnungsschritte

Der Berliner Senat überlegte im Mai 2021 öffentlich, im Rahmen weiterer Öffnungsschritte ab Juni Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 bzw. mehr als 200 Personen zu erlauben, wenn eine geeignete Lüftung vorhanden ist. Dazu erklärte BTGA-Hauptgeschäftsführer Günther Mertz: „Die Branche der Technischen Gebäudeausrüstung begrüßt und unterstützt die Überlegungen des Berliner Senats, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen für eine größere Anzahl an Personen zuzulassen, wenn eine ‚maschinelle Lüftung‘ gewährleistet ist. In der TGA-Branche wird von ‚mechanischer Lüftung‘ gesprochen – gemeint ist die Zufuhr von gefilterter und aufbereiteter Außenluft und der Abtransport belasteter Raumluft. Dadurch wird die Virenlast im Raum verringert und das Infektionsrisiko sinkt deutlich. Der Berliner Senat greift mit seinen Überlegungen Empfehlungen und Forderungen der TGA-Branche auf, bei kommenden Öffnungsschritten auch raumlufttechnische Vorkehrungen zu berücksichtigen, mit denen das Infektionsrisiko gering gehalten werden kann.“

Die Branche der Technischen Gebäudeausrüstung  ermutigte die Berliner Landespolitik, diese Überlegungen in den Beschlüssen zur Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung am 1. Juni 2021 auch umzusetzen: Besonders für die seit Monaten geschlossenen Kultureinrichtungen bietet die mechanische Lüftung die Möglichkeit, auch für eine größere Anzahl an Besuchern wieder zu öffnen. Die Regierungen der anderen Bundesländer wurden aufgefordert, dem Beispiel des Landes Berlin zu folgen.
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