Lagertechnik für Holzpellets

Typische Fehler beim Außenspeicher vermeiden

Holzpelletsheizungen werden, wie andere regenerative Techniken, vom Staat gesetzlich gefordert, aber auch finanziell gefördert. Das schafft Anreize und gleicht Mehrkosten
bei der Investition aus – z.B. für einen unterirdischen Speicher des Brennstoffs. Niedrige Betriebskosten machen die Anlage rentabel. Dafür sorgt der gegenüber Gas und Öl dauerhaft günstige Preis der Holzpellets und eine störungsfreie Funktion der Anlage – setzt aber voraus, dass fünf typische Fehler beim Außenspeicher vermieden werden.

Frei aufstellbare Behälter im Raum sind bei kleinen Heizungsanlagen ebenso möglich wie sogenannte Bunker, also geschlossene Räume, oder in den Erdboden eingelassene Speicher. Erforderliches Volumen, Statik, Geräuschbelastung, Anlieferung des Brennstoffs und Entnahmetechnik sind Aspekte, die die Auswahl des Lagers bestimmen. Rührwerke, Saugsonden und Schnecken entnehmen den Brennstoff von unten aus dem Lager, bestimmte Saugsysteme alternativ von oben. Werden Lager mit Fördertechnik im Keller innerhalb eines Wohnhauses untergebracht, sollten die Betriebsgeräusche nicht zu laut sein....

Frei aufstellbare Behälter im Raum sind bei kleinen Heizungsanlagen ebenso möglich wie sogenannte Bunker, also geschlossene Räume, oder in den Erdboden eingelassene Speicher. Erforderliches Volumen, Statik, Geräuschbelastung, Anlieferung des Brennstoffs und Entnahmetechnik sind Aspekte, die die Auswahl des Lagers bestimmen. Rührwerke, Saugsonden und Schnecken entnehmen den Brennstoff von unten aus dem Lager, bestimmte Saugsysteme alternativ von oben. Werden Lager mit Fördertechnik im Keller innerhalb eines Wohnhauses untergebracht, sollten die Betriebsgeräusche nicht zu laut sein. Fertigteilspeicher in der Erde sind in dieser Hinsicht unproblematisch. Weiterer Vorteil: Sie beanspruchen keinen Raum – das senkt die Kubatur und damit die Baukosten.

Fehlerquelle 1: Kesselsteuerung

Es muss rechtzeitig geprüft werden, ob das Entnahmesystem des geplanten unterirdischen Lagers mit dem Pelletskessel zusammenpasst. Besteht keine Freigabe des Kesselherstellers, liegt die Verantwortung beim Installateur. Er gewährleistet für die Funktionseinheit Kessel, Entnahmesystem und Lager.

Die Saugturbine des Kessels bezieht die Pellets durch einen flexiblen Schlauch vom Austragsystem, das Teil des Speichers ist. Die mitgesaugte Luft strömt über einen zweiten Schlauch zurück in den Pelletsbehälter. Als Austragsystem dient z.B. der vom Speicherhersteller Mall mitgelieferte Roboter „Maulwurf“. Er wandert über die Oberfläche des Vorrats und entnimmt die Holzpellets schonend von oben, intervallartig von der Saugturbine des Heizkessels gesteuert.

Welche Kessel in Bezug auf die Steuerung zu diesem Entnahmesystem passen, gibt der jeweilige Speicherhersteller auf seiner Internetseite bekannt.

Für einen Pelletsspeicher ist, im Hinblick auf einen störungsfreien Betrieb, grundsätzlich ein pneumatisches Saugsystem zur Entnahme des Brennstoffs von oben empfehlenswert. Denn dort befinden sich weniger Staub und Feinanteile als am Speicherboden – eine der Voraussetzungen für den störungsfreien Betrieb des Kessels. Und die Entnahmetechnik ist jederzeit zugänglich. Vor dem Befüllen des Speichers wird sie mit wenigen Handgriffen gesichert, um nicht verschüttet zu werden. „Bei Lieferung von Pellets öffnet der LKW-Fahrer die Einstiegsluke, zieht das pneumatische Austragsystem ‚Maulwurf‘ nach oben und fixiert es dort während des Einblasens“, beschreibt Clemens Hüttinger, Produktmanager bei Mall, die Situation beim Füllen des Brennstofflagers „ThermoPel“.

Dieses lässt sich auf Wunsch zusätzlich mit einer Füllstandsanzeige ausrüsten. Verschiedene technische Varianten sind auf dem Markt, z.B. ein stationäres Ultraschall-Messsystem. Es ermöglicht die komfortable Überwachung aus der Ferne und misst mit hoher Genauigkeit, abhängig von der Anzahl der eingesetzten Sensoren. Wie viele Pellets noch im Lager sind, sieht der Betreiber direkt an der Anzeigeeinheit oder auf dem internetfähigen Endgerät. Wird das Endgerät beim Brennstoff­lieferanten platziert, schlägt dieser seinem Kunden den Lieferzeitpunkt sowie die Menge vor – und macht Bestpreis­angebote, da er so seine Touren und die Auslastung seiner Fahrzeuge optimieren kann.

Fehlerquelle 2: Belüftung

Zu beachten ist, dass ein Pelletslager in den ersten vier Wochen nach Befüllung nur betreten werden darf, wenn zuvor der Kohlenmonoxidgehalt (CO-Gehalt) gemessen wurde. Bei Erdlagern und Lagern größer als 10 t Füllgewicht muss der CO-Gehalt stets vorher gemessen werden. Beim Betreten ist ein mobiler CO-Warner mitzuführen, eine zweite Person hat sich in Sichtweite vor dem Lager aufzuhalten. Zeigt das CO-Messgerät eine Konzentration über 60 ppm an, muss das Lager sofort verlassen werden.

An der Eingangstür bzw. Luke sind die Sicherheitshinweise zum Betreten des Lagers anzubringen. Die Aufkleber können im Onlineshop des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) kostenlos bestellt werden.

Als einfache Maßnahme gegen eine erhöhte CO-Konzentration bei Lager, die weniger als 10 t Fassungsvermögen haben, hilft die ständige Belüftung, z.B. durch belüftende Deckel. Mall bietet diese an, hat jedoch zusätzlich

bei allen Pelletsspeichern einen Anschluss im Ko-
nus bzw. in
der Behälter-
wand mit dem nach VDI 3464 erforderlichen freien Querschnitt. Hier kann bauseits
bei Bedarf eine Lüftungs­leitung angeschlossen werden.

 

Fehlerquelle 3: Schachtabdeckung

Abdeckungen unterirdischer Behälter müssen passend zur Be­las­tungs­klasse ausgewählt werden – besonders wichtig bei Einbau unter Betriebshöfen und Feuerwehrzufahrten. Da durch Beton als beständigen Werkstoff im Erdreich die volle Befahrbarkeit eines „ThermoPel“-Speichers gegeben ist, kann in bestimmten Fällen auch nachträglich der Deckel noch getauscht werden. Grundsätzlich stehen Schachtabdeckungen für den begehbaren (weniger Gewicht, preiswerter) oder den befahrbaren Bereich zur Verfügung. Mall empfiehlt, falls befahrbar erforderlich, die Abdeckung Klasse B, da sie für das Überfahren durch Feuerwehrfahrzeuge sowie Pelletslieferanten ausreicht und zum Befüllen des Speichers leichter zu öffnen ist als Klasse D. In jedem Fall muss die Schachtabdeckung tagwasserdicht sein.

Ebenfalls erwähnenswert bei „ThermoPel“-Pelletsspeichern: Die sichere Abdeckung mit zwei Verschlüssen übereinander und die Entwässerung des Zwischenraums dieser beiden Dichtungsebenen bei eventuell entstehendem Kondenswasser. Das entsteht bei einer hohen relativen Luftfeuchtigkeit im Zwischenraum.

 

Fehlerquelle 4: Baugrubensohle

Was für andere Bauelemente wichtig, ist für den unterirdischen Pelletsspeicher aus Betonfertigteilen entbehrlich: das Fundament. Ein Planum, z.B. aus Kiessand, mit ca. 10 bis 20 cm Höhe ist vollkommen ausreichend. Die Lastverteilung gelingt damit besser als auf einer Betonplatte.

Fehlerquelle 5: Zufahrt

Gut ist, wenn sich das unterirdische Brennstofflager in der Nähe des Heizraums befindet. Es sollte aber auch an oder unter einer Zufahrt liegen, denn Mall-Pelletsspeicher einschließlich Typ „ThermoPel 12.000“ (mit 12 m3 Nutzvolumen) können vom Kran des Lieferfahrzeugs direkt in die Baugrube gehoben werden. Erst bei größeren Behältern ist ein bauseits bereitgestellter Kran erforderlich. Das Einheben des Behälters mit dazugehörendem Konus vom Lieferfahrzeug in die Baugrube dauert nur 30 bis 60 min., wenn das Lieferfahrzeug rückwärts bis ca. 5 m an die Baugrube heranfahren kann.

Oftmals kann am selben Tag noch die Baugrube verfüllt werden. Das Aushubmaterial darf bei „ThermoPel“ wiederverwendet werden, sofern es nicht felsig ist. Besondere Anforderungen an den Schutz des Behälters gibt es dabei nicht. Zu beachten ist nur, dass lageweise sorgfältig verdichtet wird, um Setzungen des Oberbelags zu vermeiden.

 

Gesetze und Zuschüsse

Parallel zum bundesweit für Neubau geltenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-
WärmeG) gilt in Baden-Würt­tem­berg zusätzlich das Erneuer­bare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für den Bestand. Ziel der Politik ist es, die erneuerbare Wärme noch stärker als bisher zu verankern. Wird z.B. ein Heizungsaustausch fällig, löst das die Wirkung des nur in Baden-Württemberg geltenden ­EWärmeG aus. Es fordert einen Mindestanteil von 15 % erneuerbare Energie (oder die Energieeffizienz des Bestandsge-
bäudes mit anerkannten Ersatzmaßnahmen zu steigern).

Die Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beinhaltet neben der Förderung von Holzfeuerungen und wasserführenden Pelletsöfen auch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung – als Ergänzung zur Förderung einer Pelletsfeuerungsanlage. Dazu zählen der Einbau eines Pellets­lagers inklusive Tiefbau- und Anschlussarbeiten. Für einen unterirdischen Pelletsspeicher erhalten Bauherren so 10 % der Investitionssumme, jedoch max. 50 % der MAP-Basisförderung. Wichtig dabei ist: Es bezieht sich auf den Bestand und Heizkesselleistungen bis 100 kW. Bei Anlagen über 100 kW gibt es die Förderung aus dem KfW-Teil des MAP. Der Förderantrag muss in jedem Fall vor der Auftragsvergabe online beim BAFA (z.B. mithilfe eines Installateurs) gestellt werden. Nur Planungsleistungen sind vor der Antragstellung zulässig.

Weitere Informationen

VDI Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher – Anforderungen an Lager sowie Herstellung und Anlieferung der Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“. Beuth Verlag, Berlin, www.beuth.de DEPI-Informationsblatt „Anforderungen an die Lagerbelüftung nach VDI 3464“. Deutsches Pelletinstitut, Berlin, www.depi.de DEPI-Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ (große Lagerstätten sind Thema in Kapitel 5). Deutsches Pelletinstitut, Berlin, www.depi.de DEPI-Flyer „ENplus – das Qualitätssiegel für Holzpellets sichert einen reibungslosen Heizungsbetrieb”, Information für Endverbraucher. Deutsches Pelletinstitut, Berlin, www.enplus-pellets.de Planerhandbuch „Unterirdische Lagersysteme für Biomasse, Pellets und Wärme“. Mall GmbH, Donaueschingen, www.mall.info

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