Inspektion von Heizungsanlagennach Norm und in der Praxis

Energieeinsparpotentiale nutzen

In bestehenden Heizungsanlagen steckt ein enormes Energieeinsparpotential. Eine Ins­pek­tion der Heizung kann dieses aufdecken und überfällige Sanierungsmaßnahmen aufzeigen. Der nationale Anhang zur DIN EN 15 378 enthält ein auf deutsche Verhältnisse zugeschnittenes Inspektionsverfahren. Feldtests belegen die Praxistauglichkeit dieses Inspektionsverfahrens und die Dringlichkeit des Handelns.

In Deutschland gibt es etwa 14,5 Mio. Gas- und Ölheizungsanlagen, etwa 6 Mio. Gas- und Ölfeuerungsanlagen sind älter als 15 Jahre [1]. In den alten Heizungsanlagen steckt ein enormes Potential zur Energieeinsparung. Die Europäische Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) [2] stellt deshalb unter anderem Forderungen an die Inspektion von Heizungsanlagen im Gebäudebestand.

Die europäischen Forderungen an die Inspektion von Heizungsanlagen betreffen sowohl die regelmäßige Überprüfung als auch eine einmalige Inspektion älterer Heizungsanlagen. Zur regelmäßigen Inspektion von...

In Deutschland gibt es etwa 14,5 Mio. Gas- und Ölheizungsanlagen, etwa 6 Mio. Gas- und Ölfeuerungsanlagen sind älter als 15 Jahre [1]. In den alten Heizungsanlagen steckt ein enormes Potential zur Energieeinsparung. Die Europäische Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) [2] stellt deshalb unter anderem Forderungen an die Inspektion von Heizungsanlagen im Gebäudebestand.

Die europäischen Forderungen an die Inspektion von Heizungsanlagen betreffen sowohl die regelmäßige Überprüfung als auch eine einmalige Inspektion älterer Heizungsanlagen. Zur regelmäßigen Inspektion von Kesseln gibt es in Deutschland eine Reihe von Vorschriften, beispielsweise die 11. BImSchV [3] oder die Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder. Anforderungen an eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage gibt es bisher nicht. In der EU-Richtlinie werden dafür zwei Alternativen formuliert:

Artikel 8 a) Für Heizungsanlagen mit Kesseln mit einer Nennleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind, treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen für eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage. Auf der Grundlage dieser Inspektion, die auch die Prüfung des Wirkungsgrads der Kessel und der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf des Gebäudes umfasst, geben die Fachleute den Nutzern Ratschläge für den Austausch der Kessel, für sonstige Veränderungen am Heizungssystem und für Alternativlösungen.

Artikel 8 b) Die EU-Mitglieder stellen durch alternative Maßnahmen sicher, dass die Nutzer Ratschläge für den Austausch der Kessel und für sonstige Veränderungen am Heizungssystem erhalten.

Normung zur energetischen Inspektion

Mit der Thematik der Inspektion von Heizungsanlagen beschäftigt sich die EN 15 378 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Inspektion von Heizkesseln und Heizungsanlagen“. Die europäische Norm enthält allgemeine Aussagen zur Inspektion und liefert einen Überblick über Kriterien, die bei der Inspektion von Heizungsanlagen zu berücksichtigen sind. Die Ableitung konkreter Handlungsvorschriften bleibt den nationalen Anhängen vorbehalten.

Die in Deutschland anzuwendenden Inspektionsverfahren werden deshalb im nationalen Anhang zur DIN EN 15 378 beschrieben. In der im Juli 2008 veröffentlichten Endfassung der Inspektionsnorm steht der Anhang mit den in Deutschland anzuwendenden Verfahren vor dem Text der EN. Aus formalen Gründen war der Entwurf für den natio­nalen Anhang zu DIN EN 15 378 zunächst als eigenständige Norm (E DIN 4792) veröffentlicht worden, dieser Normentwurf ist seit Juli 2008 nicht mehr gültig.

Der nationale Anhang NA legt den Umfang und die Periodizität der energetischen Inspektionen von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen fest, wie sie im Rahmen der EPBD behandelt werden. Als Inspektion im Sinne dieses nationalen Anhangs wird die qualitative und/oder quantitative Erfassung und Beurteilung der Energieeffizienz der Heizungsanlage und ihrer Komponenten verstanden mit dem Ziel, Maßnahmen zur Aufrecherhaltung bzw. Verbesserung der energetischen Qualität abzuleiten. Die Inspektion als Teil der Maßnahmen zur Instandhaltung einer Heizungsanlage ist nicht Gegenstand des nationalen Anhangs. Der nationale Anhang gilt für alle Heizungs­anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Nennwärmeleistung ab 4 kW.

Der NA zu DIN EN 15 378 enthält im ersten Teil einen Überblick über die geltenden Anforderungen für wiederkehrende Inspektionen von Heizungsanlagen. Anschließend werden Verfahren zur einmaligen Inspektion von Heizungsanlagen beschrieben. Nach Norm sind dafür folgende Möglichkeiten zugelassen:

die Inspektion nach einem vereinfachten Verfahren mittels Check­liste (Heizungs-Check),

die Inspektion nach einem Analyseverfahren,

die Inspektion im Rahmen der Aufnahme eines Gebäudes und der Heizungsanlage zur Ermittlung des Energiebedarfs nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4701-12 und PAS 1027 bzw. DIN V 18 599,

sonstige geeignete Verfahren, die gewisse Mindestanforderungen erfüllen.

Am besten zur Umsetzung der europäischen Inspektionsanforderun­gen geeignet ist der Heizungs-Check, deshalb beziehen sich die folgenden Ausführungen ausschließlich auf dieses Verfahren.

Einmalige Inspektion mit dem Heizungs-Check

Ziel des Heizungs-Checks (Sofortverfahren bzw. Checklistenverfahren) ist eine qualitative energetische Bewertung der Heizungsanlage. Die Inspektion wird dabei durch ein einmaliges Aufsuchen der zu inspizierenden Anlage einschließlich der Erstellung des Inspektionsprotokolls und der Beratung des Eigentümers über Sanierungsvorschläge vollzogen. Die Inspektion besteht aus einer Kombination von Messungen und visuellen Beurteilungen.

Es sind folgende Arbeiten im Einzelnen durchzuführen (Bild 1):

Messungen am Wärmeerzeuger

– Abgasverlustmessung bei Volllastbetrieb

– Oberflächenverluste bei Volllastbetrieb

– Ventilationsverlustmessung (Wärmeverlust durch das Abgassystem 30 s nach Brennerschluss)

Visuelle Inspektion und Bewertung der Heizungsanlage

– Wärmeerzeugung: Überdimensionierung, Brennwertnutzung, Kes­sel­temperaturregelung

– Wärmeverteilung: Hydraulischer Abgleich, Heizungspumpe, Dämmung von Leitungen und Armaturen

– Wärmeübergabe: Raumtemperaturregelung

Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem zweiseitigen Inspektionsbericht festgehalten. Die erste Seite des Inspektionsberichtes enthält allgemeine Angaben zur inspizierten Anlage, einen farbigen Bandtacho zur unmittelbaren Veranschaulichung des Gesamtergebnisses der Inspektion und die Unterschrift des Durchführenden (Bild 1).

Auf der zweiten Seite des Inspektionsberichtes (Bild 2) werden die Inspektionsergebnisse detailliert für die einzelnen Anlagenkomponenten ausgewiesen. Die energetische Einschätzung erfolgt dabei über so genannte Bewertungspunkte. Je höher die Anzahl der Punkte, ­desto größer ist das Verbesserungspotential der jeweiligen Komponente aus energetischer Sicht. Insgesamt werden maximal 100 Punkte vergeben, dies würde einer äußerst ineffizienten Heizungsanlage entsprechen. Eine aus energetischer Sicht optimale Anlage würde mit 0 Bewertungspunkten im Inspektionsprotokoll erscheinen, es gäbe in diesem Fall keinerlei Verbesserungspotential.

Zur Bestimmung der Bewertungspunkte gibt es eine detaillierte und eindeutige Festlegung für jedes zu bewertende Kriterium. Die Aufteilung der Bewertungspunkte auf die einzelnen Komponenten (Wichtung des energetischen Einflusses) wurde entsprechend den aktuell gültigen Regeln der Technik vorgenommen, dies sind vor allem die DIN V 4701-10 und -12 sowie die DIN V 18 599.

Der zeitliche Aufwand für die Inspektion einer kleineren Heizungsanlage beträgt etwa 1 h, bei größeren Gebäuden steigt der Aufwand geringfügig. Sofern die Inspektion nicht mit einer anderen Dienstleistung (zum Beispiel Wartung oder Messung nach 1. BImSchV) verbunden werden kann, sind zusätzlich An- und Abfahrt in die Kosten­bewertung einzubeziehen.

Durch die detaillierte Darstellung des Verfahrens und die Festschreibung in einer Norm werden eine einheitliche Vorgehensweise bei der Inspektion und eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet. Damit wird eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz des Verfahrens bei Gebäudeeigentümern und Politik geschaffen. Im Heizungs-Check werden ausschließlich energetisch relevante Aspekte der Heizungsanlage bewertet. Weitere Kriterien, wie beispielsweise sicherheitstechnische Belange oder Schadstoffemissionen, werden nicht behandelt.

 

Feldtest zum Heizungs-Check

Um den Heizungs-Check bei Durchführenden und Kunden bekannt zu machen, wird von der Heizungsbranche (Handwerk, Verbände, Industrie) eine ganze Reihe von Aktivitäten durchgeführt. Vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband – (ZIV) wurde im Zeitraum Januar bis Mai 2008 bundesweit ein Feldtest „Inspektion von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen nach dem Sofortverfahren / Checklistenverfahren – Heizungs-Check“ und im Anschluss daran eine Befragung zur Bewertung des Heizungs-Checks durch Inspektoren und Endkunden durchgeführt. Die Auswertung des Feldtests erfolgte durch das ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden. Nachfolgend werden die Ergebnisse dieses Feldtests und der begleitenden Befragung von Inspektoren und Endkunden vorgestellt.

Stichprobe

Von 48 Inspektoren (Bezirksschornstein­fegermeister) wurden deutsch­landweit auf Basis eines Verteilungsschlüssels (Feuerstättenanzahl in den einzelnen Bundesländern) insgesamt 830 Heizungsinspektionen durchgeführt.

Die Stichprobe wird durch Wohngebäude dominiert (95,2 %), der Anteil der Einfamilienhäuser (380 Inspektionen) und der Mehrfamilienhäuser (378 Inspektionen) ist nahezu gleich groß. Das älteste Gebäude wurde ca. 1700 errichtet, das Baujahr des jüngsten Gebäudes ist 1998. Mehr als 50 % der Gebäude in der Stichprobe wurde zwischen 1949 und 1984 errichtet. In der Stichprobe sind Gebäude mit sehr unterschied­licher Nutzfläche enthalten. Das Spektrum reicht von 35 m2 bis 5000 m2, ca. zwei Drittel der Gebäude weisen eine Nutzfläche zwischen 100 und 300 m2 auf.

Nur ein kleiner Teil der in der Stichprobe enthaltenen Wärmeerzeuger ist in den letzten zehn Jahren eingebaut worden (25 Inspektionen), während fast jeder zweite Wärmeerzeuger älter als 20 Jahre ist. Der älteste Wärmeerzeuger ist seit 45 Jahren in Betrieb (Baujahr 1963). Es dominieren Wärmeerzeuger kleinerer Leistung (< 25 kW: 35,7 % und 25 bis 50 kW: 42,5 %). Nur 54 Wärmeerzeuger (6,5 %) weisen eine Nennleistung über 100 kW (maximal ca. 700 kW) auf.

Hinsichtlich der Energieträger wird eine Gleichverteilung von Heizöl und Erdgas deutlich, während Flüssiggas von untergeordneter Bedeutung (Anteil < 1 %) ist. Die untersuchten Wärmeerzeuger arbeiten ganz überwiegend raumluftabhängig (98,0 %).

Ergebnisse der Inspektion

Die Gesamtbewertung der Heizungsanlagen nach dem Heizungs-Check in der Stichprobe enthält Bild 3. Für über 80 % der Anlagen wird ein Einsparpotential von mehr als 40 Punkten ausgewiesen. Für ca. 30 % der Anlagen beträgt das Einsparpotential sogar mehr als 55 Punkte. Diese Anlagen befinden sich damit im orange-roten Bereich des Bandtachos (Bild 1), Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Effizienz dieser Anlagen sind unbedingt empfehlenswert.

Die Bewertung der Wärmeerzeugung beinhaltet Abgasverluste nach 1. BImSchV, Oberflächenverluste, Ventilationsverluste, Brennwertnutzung, Überdimensionierung und Vorlauftemperaturregelung und wird mit maximal 48 Punkten gewichtet. Im Feldtest weist mehr als jede 3. Anlage ein Einsparpotential von mehr als 20 Punkten aus, nur 1,7 % der Anlagen liegen im Bereich von 0 bis 10 Punkten (Bild 4).

Im Detail können aus dem Feldtest folgende Aussagen zur Wärmeerzeugung getroffen werden:

a)Abgasverluste nach 1. BImSchV (Maßstab 15 Punkte)

Obwohl die 1. BImschV unter Berücksichtigung der Toleranz der Grenz­werte für ältere Wärmeerzeuger fast immer (ca. 99 %) erfüllt wird, weisen viele Wärmeer­zeuger (480 Stck., 57,8 %) Abgasverluste über 8 % und damit ein hohes Ein­spar­potential (>9 bis 15 Punkte) nach Heizungs-Check auf. 

b)Oberflächenverluste (Maßstab 8 Punkte)

Ca. vier von fünf Anlagen (79,3 %) weisen Oberflächenverluste unter 1 % und damit kein Einsparpotential nach Heizungs-Check (0 Punkte) aus.

Das lässt den Schluss zu, dass das Normverfahren für die Ober­flächen­verluste überprüft werden sollte. Folgende Optionen sind da­bei denkbar:

– Vereinfachung des Messverfahrens

– Anpassung des Bewertungsalgorithmus (z. B. Zulufttemperatur statt Raumlufttemperatur, Mindestbetriebszeit vor Messung)

– Veränderung des Bewertungsmassstabes

c)Ventilationsverluste (Maßstab 5 Punkte)

Jede 5. Anlage (21,4 %) weist in der Stichprobe Ventilationsverluste über 3,9% und damit ein hohes (bisher oft unterschätztes) Einsparpotential nach dem Sofortverfahren / Checklistenverfahren (4 bis 5 Punkte) aus.

Ca. jede dritte Anlage (32,5 %) hat mit Ventilationsverlusten unter 1 % kein Einspar­potential nach dem Sofortverfahren/Checklistenverfahren.

d)Brennwertnutzung (Maßstab 5 Punkte)

Da gemäß EPBD überwiegend Heizungsanlagen mit älteren Wärme­erzeugern inspiziert worden sind, ist der Anteil von Brennwertkesseln erwartungsgemäß gering (insgesamt nur acht Brennwertkessel).

Durch Austausch der Wärmeerzeuger können für die Betreiber, aber auch aus gesamt­wirtschaftlicher Sicht, erhebliche Einsparungen realisiert werden.

e) Überdimensionierung (Maßstab 5 Punkte)

Nach DIN EN 15 378 wird ein Wärmeerzeuger als überdimensioniert bezeichnet, wenn dessen Nennleistung mehr als 50 % über der Heizlast liegt. In der Stichprobe sind danach 28,4 % (236 Wärmeerzeuger) überdimensioniert.

Bei auch im Gebäudebestand zunehmend weiter verbessertem Wär­me­schutz in Verbindung mit sinkender Heizlast steigt der Anteil über­dimensionierter Wärme­erzeuger – dieses Einspar­potential sollte keinesfalls unterschätzt werden.

f) Vorlauftemperaturregelung (Maßstab 10 Punkte)

Die Energieeinsparverordnung EnEV fordert die selbsttätig wirkende Regelung der Heizung nach der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und der Zeit. Im Gebäudebestand besteht eine Nachrüstverpflichtung.

In der Stichprobe entsprechen insgesamt 23 % bzw. 191 Anlagen (nur Kesselthermostat: 17,0 %/außentemperaturgeführt ohne Zeit­steue­rung: 5,4 %/raumtemperaturgeführt ohne Zeitsteuerung: 0,6 %) nicht der EnEV.

Demgegenüber weisen zwei Drittel der Anlagen (67 %) eine witterungsgeführte, zeitgesteuerte Regelung auf und weisen damit im Sinne des Heizungs-Checks kein energetisches Einsparpotential (0 Punkte) auf.

Bei der Bewertung der Wärmeverteilung werden nach DIN 15 378 der hydraulische Abgleich, die Dimensionierung und Regelung der Umwälzpumpen und die Dämmung der Rohrleitungen berücksichtigt und mit maximal 37 Punkten gewichtet. Im Feldtest weist jede 10. Anlage ein Einsparpotential von mehr als 30 Punkten aus, bei ca. 4 von 5 Anlagen (79,6 %) beträgt das Einsparpotential mehr als 20 Punkte. Nur 3,3 % der Anlagen liegen im Bereich von 0 bis 10 Punkten (Bild 5).

Im Einzelnen lässt sich zur Bewertung der Wärmeverteilung Folgen­des sagen:

a) Hydraulischer Abgleich (Maßstab 7 Punkte)

Der hydraulische Abgleich wird nur in einem Bruchteil der Heizungsanlagen durchgeführt (3,1 %), obwohl es beim Neubau von Heizungsanlagen eine nach VOB geschuldete Leistung ist.

Der durch den fehlenden hydraulischen Abgleich verursachte Ener­gie­mehr­verbrauch ist Gegenstand einschlägiger Studien (z. B. OPTIMUS-Projekt).

b) Pumpenregelung (Maßstab 10 Punkte)

In 41,1 % der Heizungsanlagen sind überdimensionierte und ungeregelte Um­wälz­pumpen (Einsparpotential: 10 Punkte) im Einsatz. Weitere 49,5 % der Anla­gen sind mit zu hoch eingestellten, geregelten oder korrekt dimensionier­ten, aber ungeregelten Umwälzpumpen ausgestattet (Ein­sparpotential: 5 Punkte). Diese Einsparpotentiale sind den Heizungsbetreibern weitgehend unbekannt.

Lediglich etwa jede zehnte Heizungsanlage (9,2 %) wird optimiert mit geregelten und korrekt eingestellten Umwälzpumpen betrieben.

c) Wärmedämmung Rohrleitungen (Maßstab 20 Punkte)

Die Wärmedämmung der (zugänglichen) Rohrleitungen in unbeheiz­ten Berei­chen gehört zu den Nachrüstpflichten nach Energieeinsparverordnung, die Übergangsfristen endeten 2006. Ausgenom­men sind lediglich selbst genutzte Gebäude mit maximal zwei Wohnun­gen ohne Besitzerwechsel seit 2002.

Nur in etwas mehr als jeder 10. Anlage (11,9 %) entspricht die Wärme­dämmung der EnEV, obwohl der Anteil der Einfamilien- und Reihenhäuser (die ggf. von der Nachrüstpflicht befreit sein könnten) an der Stichprobe unter 50 % beträgt. Der Nachrüstpflicht ist demzufolge weitgehend nicht oder nur unvollständig nachgekommen worden.

Das Einsparpotential nach DIN 15 378 ist für 9 von 10 Anlagen erheblich und den Betreibern oft nicht bewusst:

– ohne Dämmung (völlig oder überwiegend ungedämmt) bewertet mit 20 Punkten: 10,6 %

– mäßige Dämmung (zum Teil unge­dämmt oder nicht entsprechend EnEV) bewertet mit 10 Punkten: 77,3 %

 

Die Wärmeübergabe wird anhand der Regelung im Raum bewertet, das maximale Einsparpotential beträgt bei Einsatz von Handventilen 15 Punkte. Trotz der bereits in der Heizungsanlagenverordnung enthaltenen Nachrüstverpflichtung sind in der Stich­probe 5,2 % der Anlagen (teilweise) nur mit Handventilen ausgestattet (Bild 6). In nahezu Dreiviertel der Anlagen (72,2 %) sind Heizkörper mit alten Thermostatventilen (verbunden mit schlechter Regelcharakteristik) im Einsatz, der Austausch dieser Ventile ist durchaus empfehlenswert.

Die übrigen Heizungsanlagen befinden sich hinsichtlich der Wärmeübergabe in einem optimierten (Regelung mit Zeitpro­gramm: 1,2%) bzw. in einem guten Zustand (Heizkörper mit neuen Thermostatventilen oder Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung: 20,2 %). 

Qualität der Inspektion

Grundsätzlich kann konstatiert werden, dass die Inspektionen mit sehr hoher Qualität durchgeführt worden sind. Nur sieben (0,8 %) von insgesamt 830 Inspektionen konnten nicht ausgewertet werden (so genannte Missings), da in diesen Fällen eine unzulässige (nicht normkonforme oder unvollständige) Punktvergabe erfolgt ist.

Die Umrechnung der Verluste der Wärmeerzeuger in Punkte mit den Diagrammen aus DIN EN 15 378 ist detailliert überprüft worden. Dazu wurden aus den Verlusten die Punkte nach DIN EN 15 378 unabhängig von den Inspek­tions­protokollen ermittelt und mit den Bewertungen der Inspektoren verglichen (beispielhaft für die Abgasverluste in Bild 7). Die Umrechnung der Verluste auf die Punktbewertung erfolgt durch die Inspektoren mit hoher Genauigkeit, nur in 0,5 bis maximal 3,0 % der Bewertungen beträgt die Abweichung mehr als einen Punkt.

Ergebnisse der Befragung

Um die Bewertung des Heizungs-Checks durch die Inspektoren und durch die Endkunden in den Feldtest einbeziehen zu können, wurde jeweils ein eigener Fragebogen entwickelt. Die Fragebögen wurden in einer Teilstichprobe verteilt und von 28 Inspektoren (bereinigte Responserate 71,8 %) und 84 Endkunden (bereinigte Responserate 10,9 %) beantwortet.

Die grundsätzliche Bewertung des Heizungs-Checks fällt ausgesprochen positiv aus, in einer Skala von 1 bis 6 (in Analogie zu Schulnoten) werden sowohl von den Inspektoren (Bild 2) als auch von den Endkunden (Bild 9) ganz überwiegend die Noten 1 und 2 vergeben.

Aus Sicht der Inspektoren werden lediglich der Zeitaufwand (Notendurchschnitt 2,5) und der messtechnische Aufwand (Notendurchschnitt 2,7), aus Sicht der Endkunden der Nutzen (Notendurchschnitt 2,2) etwas kritischer gesehen.

Die Inspektoren beziffern den mittleren zeitlichen Gesamtaufwand des Heizungs-Checks mit 80 Minuten, davon entfallen unmittelbar auf die Vor-Ort-Inspektion (ohne Beratung) 50 Minuten.

Viele Endkunden (56 von 83 Antworten) haben durch den Heizungs-Check zusätzliche Energiesparmaßnahmen (z. B. Pumpenaustausch, Wärmedämmung Rohrleitungen, hydraulischer Abgleich) erkannt, deren Umsetzung bereits durchgeführt (8 von 65) bzw. vor der nächsten Heizperiode geplant (26 x ja, 27 x eventuell von 76 Antworten). Alle Endkunden, die den Fragebogen ausgefüllt haben, würden den Heizungs-Check weiterempfehlen.

 

Fazit

Die Europäische Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden stellt unter anderem Forderungen an die Inspektion von Heizungsanlagen im Gebäudebestand. Mit der Thematik der Inspektion von Heizungsanlagen beschäftigt sich die EN 15 378 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Inspektion von Heizkesseln und Heizungsanlagen“. Die in Deutschland anzuwendenden Inspektionsverfahren werden im natio­nalen Anhang zur DIN EN 15 378 beschrieben.

Als Inspektion im Sinne dieses nationalen Anhangs wird die qualitative und/oder quantitative Erfassung und Beurteilung der Energieeffizienz der Heizungsanlage und ihrer Komponenten verstanden mit dem Ziel, Maßnahmen zur Aufrecherhaltung bzw. Verbesserung der energetischen Qualität abzuleiten. Eine sehr praxisnahe Möglichkeit zur einmaligen Inspektion von Heizungsanlagen stellt der Heizungs-Check dar. Der Heizungs-Check, bestehend aus einer Kombination von Messungen und visuellen Beurteilungen, wird dabei durch ein einmaliges Aufsuchen der zu inspizierenden Anlage einschließlich der Erstellung eines zweiseitigen Inspektionsprotokolls und der Beratung des Eigentümers über Sanierungsvorschläge vollzogen.  

Im Ergebnis eines Feldtests konnte die grundsätzliche Eignung des Heizungs-Checks für eine einmalige energetische Inspektion älterer Heizungsanlagen bestätigt werden. Durch die detaillierte Darstellung des Verfahrens im nationalen Anhang zur EN 15 378 werden eine einheitliche Vorgehensweise bei der Inspektion und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet. Eine damit verbundene hohe Akzeptanz des Verfahrens bei den Gebäudeeigentümern konnte durch Befragungen im Zug des Feldtests bestätigt werden.

Besonders in alten Heizungsanlagen steckt sehr oft ein enormes Po­ten­tial zur Energieeinsparung. Für die angekündigte EnEV 2009 wird im Ergeb­nis des Feldtests die Aufnahme des Heizungs-Checks in Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen als Regel­verfahren zur einmaligen Inspektion älterer Heizungsanlagen empfohlen.

Literatur
[1] Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralin- nungsverband (ZIV) Erhebungen des Schornsteinfeger - handwerks 2007, (www.schornsteinfeger.de)
[2] Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
[3] Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feue- rungsanlagen – 1. BImSchV) vom 14. März 1997, zuletzt geändert am 14. August 2003

Jetzt Artikel freischalten:

tab DIGITAL

14 Tage kostenlos testen

2,49 € / Woche*

Fachwissen jederzeit und überall.

Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 E-Paper für mobiles Lesen
  • Online-Archivzugang

*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.

Jetzt bestellen

tab KOMBI

4,99 € / Woche*

Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.

Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 Print-Ausgaben pro Jahr
  • E-Paper für mobiles lesen
  • Teilnahme an einem Fachforum
  • Online-Archivzugang
  • Veröffentlichen eines Projekts

*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand

Jetzt bestellen

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2018

Energetische Inspektion von Heizungen

Entwürfe der DIN EN 15378 und DIN SPEC 15378

Einleitung Im September 2017 erschien der Entwurf der DIN EN 15378 Blatt 1 [1] „Energetische Bewertung von Gebäuden – Heizungsanlagen und Trinkwarmwassererwärmung in Gebäuden – Heizungsanlagen...

mehr
Ausgabe 05/2010

Heizungs-Check mit Auswertegerät

Das Auswertegerät „HC-10“ von Afriso kann zur energetischen Bewertung von Heizungsanlagen (Oberflächen- und Ventilationsverluste) nach DIN EN 15?378 und für Messungen von Unterdrücken in...

mehr
Ausgabe 10/2009

BHKS-Seminarreihe: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV

Nach den Festlegungen der Energieeinsparverordnung EnEV sind Klima­anla­gen mit einem Kältebedarf von mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung periodisch einer energeti­schen Inspektion zu...

mehr
Ausgabe 11-12/2009

BHKS-Seminarreihe: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV

Nach den Festlegungen der Energieeinsparverordnung EnEV sind Klima­anla­gen mit einem Kältebedarf von mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung periodisch einer energeti­schen Inspektion zu...

mehr
Ausgabe 01/2010

BHKS-Seminarreihe: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV

Nach den Festlegungen der Energieeinsparverordnung EnEV sind Klima­anla­gen mit einem Kältebedarf von mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung periodisch einer energeti­schen Inspektion zu...

mehr