Honorarempfehlung für die HOAI 2013
Honorargutachten der Arge HOAI liegt vorIm aktuellen Gutachten zum Novellierungsprozess der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden von der Arge HOAI die Honorarempfehlungen HOAI 2013 aufgezeigt. Diese sind im März 2013 in den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die neue HOAI 2013 eingeflossen. Die Gutachter bewerteten sehr umfänglich, welche Einflüsse auf die Honorare hinsichtlich Auskömmlichkeit und Angemessenheit der Honorare im Betrachtungszeitraum 1996 bis 2013 wirken. Im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung empfehlen die Gutachter eine Honorarerhöhung von bis zu 34,51 % im Vergleich zu den Honorarwerten der HOAI 2009. Das Gutachten der Arge HOAI wurde im Dezember 2012 fertiggestellt und im Februar 2013 veröffentlicht.
Die aktuelle Fassung der HOAI trat im August 2009 in Kraft. (BGBl. 2009 I. S. 2732). Neben der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen am Binnenmarkt (Richtlinie 2006/123/EG) verfolgte der Verordnungsgeber mit der HOAI 2009 die Ziele, die Verordnung:
Im Rahmen der 6. Novellierung im Jahr 2009 kam es zu einer grundlegenden Umstrukturierung im Aufbau der HOAI. Ferner wurden einige Handlungsempfehlungen des so genannten Statusbericht 2000plus umgesetzt. Auf eine inhaltliche Überarbeitung der Leistungsbilder ist jedoch verzichtet worden.
Aktueller Novellierungsprozess
In einem ersten Schritt des in den letzten Jahren vom Gesetzgeber angeschobenen Novellierungsprozesses wurde der so genannte BMVBS-Abschlussbericht im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet und im September 2011 veröffentlicht. Dieser Bericht hatte zum Ziel, die in der HOAI vorgegebenen Leistungsinhalte den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Ferner diente der Bericht der im Frühjahr 2012 beauftragten Arbeitsgemeinschaft um Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rainer Schach von der TU Dresden als Grundlage das Gutachten zum „Aktualisierungsbedarf zur Honorarstruktur der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)“ zu erarbeiten. Dieses Gutachten wurde im Dezember 2012 fertiggestellt und im Frühjahr 2013 veröffentlicht. Wesentliches Ergebnis des Gutachtens sind die Honorartafeln der Honorarempfehlungen HOAI 2013 für sämtliche im Rahmen des BMVBS-Abschlussberichtes erarbeiteten und vorgeschlagenen Leistungsbilder der zukünftigen HOAI. Die vorgeschlagenen Honorartafeln sind vom BMWi gänzlich in den im März an die Länder und Verbände gesandten Referentenentwurf eingeflossen Nach der Anhörung der Länder, Kammern und Verbände soll das Kabinett im April 2013 den Entwurf beschließen. In der Folge soll die Zustimmung des Bundesrates noch vor der parlamentarischen Sommerpause eingeholt werden.
Allgemeine Methodik zur Honorarempfehlung HOAI 2013
Die Gutachter der Arge HOAI entwickelten aus den Honorartafeln der HOAI 1996 für jedes Leistungsbild eine mathematische Formel für den Honorarverlauf, auf deren Grundlage die Honorarempfehlungen HOAI 2013 ermittelt wurden. Dabei wird angenommen, dass die Honorare der HOAI 1996 auskömmlich und angemessen waren. Ergänzt werden die Formeln durch verschiedene Einflussfaktoren (so genannte μ-Werte), die Veränderungen zwischen 1996 und 2013 berücksichtigen. Damit ist sichergestellt, dass die Honorarempfehlungen HOAI 2013 wieder auskömmlich und angemessen sind.
Die Auskömmlichkeit der Honorare ist erreicht, wenn die anfallenden Kosten eines Architektur- oder Ingenieurbüros abgedeckt werden können. Um die Kostenentwicklung von 1996 bis 2013 abbilden zu können, wird der Einflussfaktor
eingeführt. Im Ergebnis des Gutachtens wird der Einflussfaktor μ1 – Kostenentwicklung mit μ1 = 1,3900 beziffert. Die Honorare sind aufgrund des Einflussfaktors μ1 für den Zeitraum von 1996 bis 2013 um +39,00 % zu erhöhen. Das entspricht einer jährlichen Erhöhung von 1,39(1/17) = 1,01956, somit 1,956 % p. a. Der Einflussfaktor μ1 = 1,3900 gilt für alle Leistungsbilder.
Die Angemessenheit der Honorare ist erreicht, wenn der notwendige Stundenaufwand die benötigte Stundenanzahl zur Erbringung einer Leistung abbildet. Der notwendige Stundenaufwand wird durch Rationalisierungseffekte beeinflusst. Durch Verbesserung der Arbeitsprozesse sinkt der notwendige Stundenaufwand. Zur Berücksichtigung dieser Rationalisierungseffekte für den Zeitraum 1996 bis 2013 wird der Einflussfaktor
eingeführt. Die Gutachter bewerten auf Basis der wenigen zur Verfügung stehenden Studie die Rationalisierungseffekte mit 0,5 % p. a. Bei einer Jahresarbeitszeit von 1.600 h entspricht das 0,5 % x 1600 h = 8 h. Der Einflussfaktor μ2 – Rationalisierung ergibt sich für den gesamten Zeitraum von 1996 bis 2013 zu μ2 = (1 – 0,005)17 = 0,9183. Diese Bewertung für den Einflussfaktor μ2 – Rationalisierung wird für alle Leistungsbilder angesetzt.
Der notwendige Stundenaufwand wird zum anderen durch einen Mehr- oder Minderaufwand beeinflusst, der sich aus dem Umfang einer Leistung ergibt. Steigt der Umfang zur Erbringung einer bestimmten Leistung, steigt der dafür notwendige Stundenaufwand und umgekehrt. Zur Berücksichtigung dieser Entwicklung für den Zeitraum 1996 bis 2013 wird der Einflussfaktor
eingeführt. Die Gutachter unterscheiden dabei nach einem Mehr- oder Minderaufwand aufgrund von Veränderungen bei den rechtlichen und technischen Anforderungen für den Zeitraum 1996 bis 2013 und einem Mehr- oder Minderaufwand aufgrund von Änderungen der Leistungsbilder aus dem BMVBS-Abschlussbericht. Der Einflussfaktor μ3 – Mehr- oder Minderaufwand wurde für die verschiedenen Leistungsbilder differenziert ermittelt. Zusätzlich wurde bei den Leistungsbildern in große und kleine Projekte unterschieden. Bei dem Leistungsbild Technische Ausrüstung beträgt zum Beispiel der Einflussfaktor für ein kleines Projekt (5000 €) μ3 = 1,1900 und für ein großes Projekt (3 800 000 €) μ3 = 1,1469. Damit liegt der Einflussfaktor μ3 zwischen +14,69 % und +19,00 %. Der Einflussfaktor μ3 ist somit kein konstanter, sondern ein variabler Faktor in Abhängigkeit der Projektgröße, die durch die anrechenbaren Kosten Ka festgelegt ist.
Bei den Leistungsbildern der Objekt- und Fachplanung ist zusätzlich zu beachten, dass sich das Honorar nach den anrechenbaren Kosten bemisst. Die anrechenbaren Kosten unterliegen der Baupreisentwicklung. Bei einer steigenden Baupreisentwicklung steigen die anrechenbaren Kosten und somit auch das Honorar. Bei einer sinkenden Baupreisentwicklung sinken die anrechenbaren Kosten und somit auch das Honorar. Zur Berücksichtigung der Baupreisentwicklung im Zeitraum 1996 bis 2013 wird der Einflussfaktor
eingeführt. Dabei wurden für die verschiedenen Leistungsbilder unterschiedliche Werte bestimmt. Bei dem Leistungsbild Technische Ausrüstung wurde eine Steigerung von 19,12 % für die Jahre von 1996 bis 2013 ermittelt. Damit beträgt der Einflussfaktor μBP = 1,1912. Durch den Einflussfaktor μBP wird sichergestellt, dass die Relation zwischen den anrechenbaren Kosten und den Honoraren aus der HOAI 1996 beibehalten wird.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die identifizierten Einflussfaktoren μBP, μ1, μ2 und μ3 abschließend sind. Alle Effekte, die sich honorarerhöhend oder honorarmindernd auswirken, können unter einem dieser vier Einflussfaktoren subsumiert werden.
Honorarempfehlung im Überblick
Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Auswirkungen auf die Architektur- und Ingenieurbüros aufgrund der Honorarempfehlung HOAI 2013 bei allen untersuchten Leistungsbildern tendenziell weitgehend identisch sind. Die Honorare steigen bei fast allen untersuchten Leistungsbildern im Mittel um rund 17 % gegenüber der HOAI 2009. Eine Ausnahme bildet das Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung. Dieses folgt wegen des stark veränderten Leistungsbildes nicht der allgemeinen Tendenz, sondern liegt mit rund 120 % Honorarsteigerung gegenüber der HOAI 2009 deutlich über dem Durchschnitt. Vollkommen andere Empfehlungen sind in den Leistungsbildern Bauakustik und Planungsbegleitenden Vermessung erarbeitet wurden. Hier reduzieren sich die Honorare gegenüber der HOAI 2009 um rund 3 % und 9 %.
Ziel des Gutachtens der Arge HOAI war außerdem, dass vereinzelt in den alten Tafelwerten vorhandene Unzulänglichkeiten und Unstetigkeiten ausgeglichen wurden. Daher ergaben sich punktuell auch größere Honorarabweichungen zur HOAI 2009. Über alle Leistungsbilder hinweg betrachtet liegen diese in einer Bandbreite von
Die unterschiedlichen Auswirkungen der Honorarempfehlung HOAI 2013 auf die Leistungsbilder sind insbesondere auf den Einfluss des geänderten Planungsaufwandes auf Basis der im BMVBS-Abschlussbericht vorgeschlagenen neuen Leistungsbilder zurückzuführen. Neben zahlreichen Bereichen mit einem erhöhten Planungsaufwand wurde in vielen Bereichen auch ein reduzierter Planungsaufwand festgestellt.
Rechtliche Besonderheiten im Leistungsbild Technische Ausrüstungen
Das Leistungsbild Technische Ausrüstungen soll beispielhaft näher betrachtet werden. Im Gutachten wurden zunächst rechtshistorische Betrachtungen durchgeführt, da die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für Gebäude und Ingenieurbauwerke bisher anders geregelt wird als für Verkehrsanlagen. Hierbei verweisen die Gutachter in einer vergleichenden Betrachtung daraufhin, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz, wonach gleiche Sachverhalte gleich zu regeln sind (vergleiche Gleichbehandlungsgesetz Art. 3 GG), eingehalten werden sollte. Die Gutachter vertreten den Standpunkt, dass die Leistungen der Technischen Ausrüstung auch bei Verkehrsanlagen preisrechtlich verbindlich geregelt werden sollten. Anderenfalls würde bei einem Vergleich der Technischen Ausrüstung für Gebäude und Ingenieurbauwerke eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte entstehen, wenn man die Technische Ausrüstung bei Verkehrsanlagen der Preisbindung entzieht. Das würde einer stringenten und widerspruchsfreien Regelung insgesamt und dem oben benannten Gleichbehandlungsgesetz widersprechen.
Honorarempfehlungen im Leistungsbild Technische Ausrüstungen
Die vorgeschlagene Honorartafel HOAI 2013 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung ist im Bild 1 dargestellt. Die Stufung der anrechenbaren Kosten wurde in allen Tafeln neu gegliedert und generell auf 20 Stufen begrenzt. Der Tafeleingangswert beträgt nun 5000 €, der Tafelendwerte der anrechenbaren Kosten 4 000 000 €. Die Tafelendwerte wurden prinzipiell nicht angehoben.
Im Leistungsbild Technische Ausrüstung liegen die prozentualen Veränderungen der Honorare im Bereich von -2,44% bis +34,51 % gegenüber den Honoraren aus der HOAI 2009. Im Bild 2 sind die prozentualen Veränderungen der Honorarempfehlung HOAI 2013 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung dargestellt.
Allein aus den Einflussfaktoren µ1 x µ2 x µ3(Ka) ergibt sich bei anrechenbaren Kosten von 100 000 € eine Honorarerhöhung von 1,3900 x 0,9183 x 1,1819 = 1,5086, somit von 50,86 %, bezogen auf die HOAI 1996. Dem gegenüber steht eine Baupreisentwicklung von 19,12 %, die auf das Honorar reduzierend wirkt. Absolut betrachtet entspricht die Erhöhung zum Beispiel bei anrechenbaren Kosten von 100 000 € und Honorarzone II, Mindestsatz von 21 839 € (nach HOAI 2009) auf 27 150 €. Dies entspricht prozentual einer Erhöhung von 24,32 %.
Bei anrechenbaren Kosten zwischen 250 000 € und 450 000 € liegen die prozentualen Erhöhungen in der Honorarzone II zwischen 22,54 % und 29,07 %, bei anrechenbaren Kosten zwischen 500 000 € und 2 000 000 € nur noch zwischen 12,63 % und 22,54 %, ebenfalls in der Honorarzone II. Damit wird eines der gesetzten Ziele erreicht, wonach die Honorare von Projekten mit höheren anrechenbaren Kosten weniger stark angehoben werden als die Honorare von Projekten mit geringeren anrechenbaren Kosten. Bezogen auf den Zeitraum von 1996 bis 2013 werden die Honorare der HOAI 2009 zwischen -0,1 % p. a. und +1,7 % p. a. verändert. Die unterschiedliche Erhöhung der Honorare entsteht durch die entwickelte Formel für den Honorarverlauf, die angepassten Honorarzonenfaktoren und den variablen Faktor μ3(Ka).
Zusammenfassung
Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die Vorgehensweise zur Ermittlung der Honorartafeln der Honorarempfehlung HOAI 2013 am Beispiel des Leistungsbildes Technische Ausrüstung. Die von den Gutachtern vorgeschlagenen Honorartafeln wurden gänzlich in den Referentenentwurf HOAI 2013 des BMWi übernommen.
Die neuen Honorartafeln basieren auf mathematischen Formeln, die aus den Honorartafeln 1996 abgeleitet wurden und einen stetig degressiven Honorarverlauf in Abhängigkeit der Bemessungsgrundlage (anrechenbare Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten) gewährleisten. Durch die identifizierten Einflussfaktoren μ1 – Kostenentwicklung, μ2 – Rationalisierung, μ3 – Mehr- oder Minderaufwand und μBP – Baupreisentwicklung wird erreicht, dass die Honorare der HOAI 2013 auskömmlich und angemessen sind.
Das vollständige Gutachten der Arge HOAI kann unter www.neue-hoai-2013.de heruntergeladen werden.
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