Gewährleistungsansprüche

Einordnung einer Freiland-Photovoltaikanlage

Zwischen zwei Parteien war ein Vertrag mit einer Montage­verpflichtung für eine Freiland- Photovoltaikanlage abgeschlossen worden. Diese Montage fand auch statt. Der Leistungsempfänger machte dann später Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an den Modulen geltend, mit denen sich der Lieferant nicht mehr befassen wollte. Er machte geltend, etwaige Ansprüche wären bereits verjährt.

Mit diesem Sachverhalt hat sich das Oberlandesgericht Bamberg im Beschluss vom 12. Januar 2012 – 6 W 38/11 – befasst. Die Verjährungsfrist wäre noch nicht beendet gewesen, wenn es sich bei dem von den Parteien...

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