Aktuelles aus dem Baurecht - Kaufrecht

Kaufrecht am Bau

Immer wieder ist es schwierig, einzelne „Bauverträge“ dem Kauf- oder dem Werkvertragsrecht zuzuordnen. Für die Parteien eines jeweiligen Vertrags kann dies zu erheblichen Problemen führen, ist die Beantwortung dieser Frage doch mit erheblichen Folgen verbunden.

Die Problematik

Handelt es sich bei einem Vertrag zwischen zwei Unternehmern (Handelsgeschäfts) um einen Kaufvertrag, so muss der Käufer (z.B. ein Subunternehmer) die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer untersuchen und Mängel anzeigen. Tut er dies nicht, verletzt er seine Rügepflicht aus § 377 HBG und die Ware gilt als genehmigt. Eine vergleichbare Verpflichtung des Auftragnehmers im Werkvertragsrecht besteht nicht.

Auch für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Vergütung ist die Differenzierung zwischen Kauf- und Werkvertrag von...

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