Flachdach-Notentwässerung

Wenn der große Regen kommt

Die Notentwässerung flacher Dächer hat in den letzten Jahren einen neuen Stellenwert erhalten. Regelmäßig auftretende Extremwetterereignisse mit Starkregen zeigen: Notentwässerung ist keine Ermessensfrage mehr, sondern ein Muss!

Überflutete und eingestürzte Flachdächer, Regenwasser, das über Anschlüsse in Gebäude eindringt, Rückstau von überlasteten Kanalisationen: Die Folgen der Extremwetter werden immer häufiger traurige Realität. Da man das Wetter nicht ändern kann, gilt es, die Vorsorge auszubauen. Nur so lassen sich Folgeschäden verhindern bzw. eingrenzen. Das Gebot der Stunde lautet: Das Wasser muss vom Dach – und zwar bevor es Schaden anrichten kann.

Bei Neubauten ist die Installation einer Notentwässerung ein Muss. Die energetische Sanierung des Flachdachs stellt eine ideale Gelegenheit dar, die Entwässerung...

Überflutete und eingestürzte Flachdächer, Regenwasser, das über Anschlüsse in Gebäude eindringt, Rückstau von überlasteten Kanalisationen: Die Folgen der Extremwetter werden immer häufiger traurige Realität. Da man das Wetter nicht ändern kann, gilt es, die Vorsorge auszubauen. Nur so lassen sich Folgeschäden verhindern bzw. eingrenzen. Das Gebot der Stunde lautet: Das Wasser muss vom Dach – und zwar bevor es Schaden anrichten kann.

Bei Neubauten ist die Installation einer Notentwässerung ein Muss. Die energetische Sanierung des Flachdachs stellt eine ideale Gelegenheit dar, die Entwässerung gleich mit zu sanieren. In der DIN 1986-100, 12-2016 heißt es unter Pkt. 5.8.4: „Wenn die Dachfläche eines Gebäudes saniert wird, muss das Abflussvermögen der vorhandenen Entwässerungsanlage überprüft werden. Gleichfalls ist zu kontrollieren, ob Notentwässerungen vorhanden, richtig angeordnet und auch ausreichend bemessen sind.“

Wie 70 PKW auf dem Dach

Wasser hat ein oft unterschätztes Gewicht. Ohne eine regelgerecht ausgelegte Notentwässerung laufen bei Sturzregen innerhalb von Sekunden tonnenschwere Lasten auf. Ein Rechenbeispiel soll dies verdeutlichen: Ein zur Sanierung anstehendes Flachdach mit 4.000 m2 war nach der damals gültigen DIN 1986 für den Standort Rheda-Wiedenbrück regelkonform ausgelegt. Notentwässerungseinrichtungen waren allerdings nicht vorhanden. Im Falle eines Jahrhundertregens r(5,100), also einem fünfminütigem Starkregenereignis, der hier mit 686 l/(s x ha) angegeben ist, würden sich innerhalb von fünf Minuten 82.320 l Wasser ansammeln, also 82,3 t. Wenn bei dem besagten Jahrhundertregen das Entwässerungssystem komplett versagt, würde auf diesem Flachdach die Last von ca. 70 PKW ruhen. Was dies für die Statik des Daches bedeutet, kann man sich leicht selber ausrechnen.

Sträfliche Fahrlässigkeit vermeiden

Die DIN EN 12056 Teil 3 und die DIN 1986-100 fordern bei Neubauten und Sanierungen von Dächern daher neben einer Hauptentwässerung auch eine ausreichend dimensionierte Notentwässerung. Dabei sind die Regenentwässerungsanlagen so zu gestalten, dass bei Auftreten von Starkregen eine Gefährdung von Leben und Gesundheit ausgeschlossen sind und keine Schäden an der Gebäudesubstanz auftreten können.

Der Gesetzgeber fordert ganz klar, Menschenleben zu schützen. Maßgeblich gestützt werden die Forderungen u.a. durch die Musterbauordnungen, die auch den Anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen. Für die Planung und Ausführung von Flachdachentwässerungen sind hier vor allen Dingen die DIN EN 12056 Teil 3 und die DIN 1986-100 von Bedeutung. Demnach sind Bauherren verpflichtet, Gebäude nach der MBO § 3 „so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“.

Ziel der Bauordnungen ist es u.a., Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Qualitätsstandards zu setzen.

Zur Erfüllung des Gesetzes sind dabei nach VOB/B § 4, Absatz 2 die „Anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. die DIN 1986-100) und die gesetzlichen sowie behördlichen Bestimmungen zu beachten“.

Erhöhte Sorgfalt ist bei besonders schützenswerten Gebäuden gefordert: „Bei besonders schützenswerten Gebäuden
(z.B. Krankenhäuser, Museen, Gefahrgutlager,Gebäude mit hoher Besucheranzahl, Schulen, Kindergärten etc.) sollte die Notentwässerung nach DIN 1986-100 Punkt 14.2.6 in der Lage sein, den Jahrhundertregen allein abzuführen.“ Insbesondere bei der Sanierung eines Flachdaches sind die wirtschaftliche Nachrüstung des Entwässerungssystems und die Anpassung an die DIN 1986-100 erforderlich.

Fraglicher Deckungsschutz

Auf eine Notentwässerung zu verzichten, kann durchaus fatale wirtschaftliche Folgen haben. Bauherren, die bei Schäden durch extreme Regenereignisse auf Wiedergutmachung durch ihre Elementarversicherung vertrauen, sollten ihre Verträge noch einmal genau prüfen. Bei unzureichender oder fehlender Entwässerung und Notentwässerung ist die Rechtslage eindeutig.

Das OLG Karlsruhe fällte am 20. September 2011 ein Urteil (OLG Karlsruhe, Urteil 12 U 92/11), das nachdenklich stimmt: „Abdeckung der Schäden durch die Elementarversicherung … wurde der Schaden durch unzureichende Entwässerung verursacht. Eine Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen aufgrund mangelnder Entwässerung ist davon nicht mit umfasst. Dabei handelt es sich vielmehr um das Ergebnis einer unzureichenden Errichtung oder Unterhaltung des Gebäudes, für welches der Versicherungsnehmer keinen Deckungsschutz aus der Elementarversicherung erwartet.“

Planer und Ausführende haften

Die Richtlinien für die Notentwässerung sind in den letzten Jahren an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst worden. Daher schreiben die DIN EN 12056-3 und die DIN 1986-100 den Einbau von Notabläufen verbindlich vor. Das bedeutet auch: Planer und Ausführende haften für ihre Arbeit.

Ganze Arbeit

Eine Entwässerungsanlage wird stets als Ganzes betrachtet, also aus der Zusammenarbeit von Haupt- und Notentwässerung berechnet. Das Notentwässerungssystem ist so zu planen, dass es mindestens die Differenz zwischen der Jahrhundert- und der Berechnungsregenspende sicher entwässert.

Zur Erinnerung: Der Berechnungsregen r(5,5) ist ein Fünfminutenereignis, das einmal in 100 Jahren am Gebäudestandort zu erwarten ist. Als Jahrhundertregen r(5,100), wird ein fünfminütiges Extrem­regen­ereignis definiert, das statistisch über 1.000 l/(s x ha) am Ge­bäu­destandort bringen kann.

Zu berücksichtigen ist, dass diese Regenereignisse regional sehr unterschiedlich ausfallen. Bei der Berechnung sind daher die am Gebäudestandort zu erwartenden Regenmengen einzusetzen. Basisdaten dazu liefern der Anhang zur DIN 1986-100 und die „Kostra“-DWD 2010, ein Starkregenkatalog des Deutschen Wetterdienstes.

Der große Vorteil der Not­ent­wäs­se­rung ist, dass sie frei auf schadlos überflutbare Flächen entwässert, ohne die Ka­na­li­sa­tion – die bei Stark­regen sowieso überfordert ist – zusätzlich zu belasten. Die Notentwässerung läuft an, wenn die Hauptentwässerung überlastet ist und die für die Notentwässerung definierte Anstauhöhe erreicht wurde.

So wacht das Notentwässerungssystem darüber, dass die maximal verfügbare Stauhöhe des Daches nicht überschritten wird, da sonst eine übermäßig statische Belastung und ein Einsturz des Daches drohen.

Eine Frage des Wie, nicht des Ob

Es stellt sich also nicht die Frage, ob eine Notentwässerung einzubauen ist, sondern wie sie einzubauen ist. Ob das Regenwasser frei über die Fassade oder über zusätzliche Leitungssysteme abgeführt wird, das entscheidet sich anhand der konstruktiven Merkmale des Gebäudes und seiner Platzierung auf dem Grundstück.

Keinesfalls darf die Notentwässerung an die Rohre der Haupt­ent­wässe­rung angeschlossen werden, die bei Starkregen meistens sowieso schon über­las­tet sind. Prinzipiell stehen drei Systeme zur Verfügung.

1. Entwässerung durch die Attika

Die einfachste Variante: Ein System, das sich bei kleineren Dachflächen empfiehlt. Hier reichen in der Regel kleinere Wasserspeier wie der „SitaSpy“ oder der „SitaEasy“, die den Stauregen frei durch die Attika entwässern bzw. speien. 

2. Verrohrte Entwässerung durch die Attika

Dieses System empfiehlt sich für etwas größere Dachflächen, bei denen eine gezielte Ableitung der Regenspende gewünscht wird. Das Regenwasser läuft hier durch den Gully und angeschlossene Fallrohre zum Übergabepunkt. Dieses System, das auch Edelstahlrohre umfasst, bedient auch optisch Anspruchsvollere, die keine Speier an der Fassade wollen.

Bei Sita stehen hier zwei Produktlinien zur Wahl. Zum einen die extrem flachen „SitaIndra“-Gullys, die im Freispiegelsystem durch die Attika entwässern und bei Druckströmungssystemen mit dem „SitaMore“-Anstauelement ausgerüstet werden. Und zum anderen der „SitaTurbo“, ein Edelstahlgully mit extrem hoher Ablaufleistung, der allerdings nur im Freispiegelbereich verbaut werden kann. Angeschlossen an ein 4 m langes 125-DN-Fallrohr schafft ein Turbogully im Extremfall bis zu 22 l/s vom Dach. Damit empfiehlt sich diese leistungsstarke Attikagully-Variante auch für Bauherren, die die Anzahl der Kernbohrungen in der Attika gering halten wollen.

3. Innenliegendes, verrohrtes Notentwässerungssystem

Dieses verrohrte System kommt zum Einsatz, wenn eine Notentwässerung durch die Attika nicht mehr praktikabel ist, das heißt, die bei Starkregen anfallenden Wassermengen zu hoch sind. Wir sprechen hier von weitläufigen Industriedächern mit ausgeprägter Tiefpunktentwässerung, die in der Regel dann auch gleich als Druckströmungssystem ausgelegt werden. Die Notentwässerung übernehmen hier leistungsstarke Druckströmungsgullys mit Anstauelementen, z.B. „Sita­More“.

Druck­strö­mungs­sys­teme haben den Vorteil, dass sie das Regenwasser bereits unter der Dachkonstruktion sammeln und es über wenige Fallleitungen abführen – bei der Notentwässerung frei auf schadlos überflutbare Flächen. Dies und die gefällelose Verlegung der Sammelleitungen direkt unter der Hallendecke ermöglicht eine optimale Raum- und Hallennutzung mit einem Minimum an Fallleitungen. Die Berechnung dieser dritten Variante einer Notentwässerung ist nicht ohne. In der Regel wird in der Planungsphase daher gern der Sita- Berechnungsservice genutzt.

Fazit

Heute stellt sich nicht mehr die Frage, ob eine Notentwässerung einzubauen ist. Vielmehr ist zu klären, wie das Notentwässerungssystem in das zu be­trach­tende Gebäude integriert werden kann. Notentwässerung ist ein absolutes Muss!

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