Europäische Produktstandards
CE-Kennzeichnung technischer DämmstoffeAb August 2012 dürfen in Europa nur noch technische Dämmstoffe vertrieben werden, die den europäischen Produktstandards entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Für die wesentlichen Produkteigenschaften technischer Dämmstoffe – wie Wärmeleitfähigkeit, Wasserdampfdiffusionswiderstand, Brandverhalten, Toleranzen etc. – gilt dann erstmals ein verbindlicher Rahmen. Die hierdurch gewonnene Transparenz ermöglicht Planern, Händlern und Fachverarbeitern einen direkten und schnellen Vergleich der angebotenen Produkte. Der „Product designation code“ (Bezeichnungsschlüssel) gibt Auskunft über diese wesentlichen Produkteigenschaften. Darüber hinaus bringt die
CE-Kennzeichnung Verarbeitern auch Vorteile hinsichtlich der Produkthaftung.
Der Weg zu europäischen Produktstandards
„Was lange währt, wird endlich gut“ ist man geneigt zu sagen, wenn man den langen Weg zur...
Der Weg zu europäischen Produktstandards
„Was lange währt, wird endlich gut“ ist man geneigt zu sagen, wenn man den langen Weg zur Erstellung und Verabschiedung der europäischen Produktstandards für technische Isolierungen betrachtet. Der gesamte Vorgang hat sich über 20 Jahre erstreckt, so dass viele der ursprünglichen Teilnehmer und Mitglieder der relevanten technischen Ausschüsse die Einführung dieser Normenreihe aus ihrem Ruhestand heraus erleben dürfen. Die europäischen Produktstandards für Dämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie sind Mitte 2009 von den nationalen Normenorganisationen im CEN (Comité Européen de Normalisation) verabschiedet und im Juni 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert worden [1]. Nach Ablauf der Übergangsphase werden in den EU-Ländern nur noch technische Isolierungen vertrieben werden dürfen, die den europäischen Produktstandards (und damit der Bauproduktenrichtlinie bzw. der Bauproduktenverordnung) entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Erste technische Dämmstoffe mit CE-Kennzeichnung – wie beispielsweise das „Armaflex“-Sortiment von Armacell – werden bereits seit Anfang 2012 angeboten.
Die europäischen Produktstandards für die technischen Dämmstoffe wurden in den Ausschüssen des CEN TC 88 / WG 10 erarbeitet und werden daher im Folgenden als „WG10 Produktstandards“ bezeichnet (Bild 1). Mit ihrer Verabschiedung verfügt die Branche der technischen Isolierungen erstmals über europaweit akzeptierte Definitionen und Klassifizierungen – und damit einer eindeutigen Nomenklatur – ihrer Produkte.
Mit dem „Construct 09/873“ [2] hat die Europäische Kommission (Generaldirektorat Unternehmen und Industrie) im Januar 2010 den zeitlichen Ablauf der Einführung der WG 10 Produktstandards festgelegt. Nach der Publikation der Produktstandards im Amtsblatt der Europäischen Union im Juni 2010 begann im August die so genannte Koexistenzperiode (die Zeit, in der nationale Standards/Regelungen, die im Widerspruch zu den europäischen Produktstandards stehen, noch verwendet werden dürfen). Diese Periode endet im August 2012. Die längere Koexistenzperiode (üblicherweise zwölf, in diesem Fall 24 Monate) ist der Tatsache geschuldet, dass erwartet wurde, dass die akkreditierten Prüfinstitute mit der zu erwartenden hohen Zahl der Prüfaufträge zur CE-Kennzeichnung sehr wahrscheinlich überfordert sein würden.
Die WG10-Normen sind als Normenpaket in sich relativ einheitlich und somit auch als untereinander „harmonisiert“ zu bezeichnen (Tabelle 1). Die „Gebrauchsfähigkeit“ der WG10 Produktnormen und ihrer Festlegungen wird sich nun in der täglichen Praxis beweisen müssen. Korrekturen bzw. Veränderungen werden gemäß dem festgeschriebenen CEN-Verfahren nach vier Jahren, spätestens jedoch nach fünf Jahren im Rahmen der Normenrevision durchgeführt.
Voraussetzungen zur Erlangung des CE-Zeichens
Das CE-Zeichen ist Ausdruck und sichtbares Zeichen der Übereinstimmung des Produktes mit den Anforderungen der jeweiligen europäischen Richtlinie, in unserem Fall also mit der Bauproduktenrichtlinie. Die in der Bauproduktenrichtlinie definierten „wesentlichen Anforderungen“ werden in den Produktstandards konkretisiert. Die Bewertung der Konformität eines Produktes mit der entsprechenden Richtlinie (bzw. den entsprechenden Richtlinien, wenn mehrere zu erfüllen sind) ist Voraussetzung für die rechtlich verbindliche Konformitätserklärung (mit Nutzung des CE-Zeichens, Bild 2). Eine Übereinstimmung mit den Richtlinien liegt vor, wenn die dort formulierten wesentlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Hersteller ist zu einer Konformitätsbewertung verpflichtet. Mit dem Beschluss 93/465/EWG [4] des Europäischen Rates von 1993 ist ein grundlegendes Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung aktualisiert und vervollständigt worden.
Die Leitlinien dieses Konzeptes sind:
a) das modulare Bewertungskonzept,
b) die Kriterien für die Verfahrensanwendung und
c) die Benennung der zuständigen Stellen (notified bodies).
Dieser Kernbeschluss zur Bewertung der Konformität vereinheitlicht auch die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Kennzeichnung und macht noch einmal deutlich, dass die Bewertung der Konformität auch im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz erfolgt.
Um das CE-Zeichen zu erlangen, müssen die Maßgaben der jeweiligen harmonisierten Produktstandards erfüllt werden. Konkret bedeutet dies für die WG10 Standards, dass
a) Eine Erstprüfung (Initial Type Test, ITT) durchzuführen ist. Diese folgt den Festlegungen der EN 13 172 [5] und des jeweiligen Produktstandards (Abschnitt ZA.2),
b) Werkseigene Produktionskontrollen (Factory Production Control, FPC) etabliert werden müssen. Diese sind in den Anhängen A der WG 10 Normen spezifiziert.
Die Produkteigenschaften, für die eine Erstprüfung durchzuführen ist, finden sich (abhängig vom anzuwendenden Konformitätssystem) in den Tabellen ZA.3 bzw. ZA4 der Produktstandards bzw. im Anhang E der EN 13 172.
Diese sind:
Wärmedurchlasswiderstand / Wärmeleitfähigkeit und Dicke;
Abgabe gefährlicher Substanzen (zurzeit wegen fehlendem Prüfverfahren nicht relevant);
Abgabe korrodierender Substanzen;
Druckspannung/Druckfestigkeit (für Anwendungen unter Belastung);
Wasseraufnahme (worunter auch der Wasserdampfdiffusionswiderstand zu subsumieren ist) und das
Brandverhalten (für Anwendungen, die Regelungen über das Brandverhalten unterworfen sind, außer bei System 4).
Für Dämmstoffe, die mit einer Konformitätsbescheinigung (CE-Zeichen) versehen werden sollen, werden gemäß DIN EN 13 172 [5] im Wesentlichen drei Bewertungssysteme (System 1, 3 und 4) angeboten. Abhängig vom Brandverhalten der Produkte findet evtl. eine Kombination dieser Bewertungssysteme mit dem Ziel der Konformitätsbescheinigung statt.
Für Dämmstoffe, deren Brandeigenschaften im Produktionsprozess variiert werden können, sind die Erstprüfungen von einer zugelassenen Stelle (approved bzw. notified body) durchzuführen.
Die werkseigene Produktionskontrolle wird für die Eigenschaften durchgeführt, die gemäß Produktstandards für alle Anwendungen relevant sind (Abschnitt 4.2. der jeweiligen WG 10 Produktstandards) bzw. für selektive Eigenschaften des Abschnittes 4.3. (für bestimmte Anwendungsfälle). Dies bedeutet je nach Wahl der notwendigen Eigenschaften (d.h. dem vorgesehenen Einsatz eines Dämmstoffes) einen erheblichen Test- und Organisationsaufwand für die Hersteller.
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt den relevanten nationalen technischen Normen (die die harmonisierten technischen Normen umsetzen), den europäischen technischen Zulassungen oder einer nationalen technischen Spezifikation gem. Art 4 (3) BPR entspricht und dass das auf das Produkt bezogene System der Bescheinigung der Konformität gemäß europäischem Ratsbeschluss (bzw. daraus abgeleitetem Normenwerk) angewandt wurde.
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt anzubringen. Falls die Art des Produktes dies – wie im Fall technischer Dämmstoffe nicht zulässt, kann es auch auf der Verpackung oder (falls vorhanden) dem Begleitdokument angebracht werden. Der so genannte „Product designation code“ (Bezeichnungsschlüssel) gibt Auskunft über wesentliche Produkteigenschaften. Dies sind im Falle technischer Dämmstoffe beispielsweise die Anwendungsgrenztemperaturen, die Brandklassifizierung und der Wasserdampfdiffusionswiderstand (Foto oben).
Verantwortlich für das Anbringen des CE-Kennzeichens ist der Hersteller bzw. sein autorisierter rechtlicher Vertreter innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Mit dem CE-Zeichen ist auch die benannte Stelle (also das zertifizierende Institut), der wesentliche Einsatzbereich und die „harmonisierten“ (technischen) Eigenschaften zu nennen.
Die Konformitätserklärung soll in der offiziellen Sprache des Mitgliedslandes ausgestellt werden, in dem das Produkt angewandt wird. Auch hier ist der Hersteller für die korrekte Übersetzung verantwortlich. Es versteht sich von selbst, dass abhängig vom Verfahren der Konformitätsbewertung eine mehr oder minder umfangreiche Dokumentation erstellt und gemäß Produkthaftungsgesetz mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden muss.
Diese Dokumentation kann z. B. im Zweifelsfall oder im Streitfall als Beweisdokument dienen und muss dann den entsprechenden staatlichen Behörden (z. B. der Staatsanwaltschaft) zur Einsicht vorgelegt werden. Womit sich die Frage stellt, was passiert, wenn das CE-Kennzeichen verwendet wird, ohne dass die hier dargelegten Maßnahmen berücksichtigt und durchgeführt wurden? Die Antwort ist einfach: Dies würde den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und könnte mit Bußgeldern von bis zu 50 000 € belegt werden (§ 14, BauPG)[6].
Die Kontrolle der Einhaltung der CE-Richtlinien wird in erster Linie von den Gewerbeaufsichtsbehörden bzw. Bauaufsichtsbehörden durchgeführt. Darüber hinaus setzt die Europäische Union aber auch auf eine Selbstkontrolle des Marktes: Das Auge der Konkurrenz soll eine wirkungsvolle Kontrollinstanz sein!
Sind für ein Dämmprodukt alle beschriebenen Maßnahmen zur CE-Kennzeichnung erfolgreich absolviert worden, darf der Verkauf dieses Produktes innerhalb der Europäischen Union
nicht behindert werden. In diesem Sinn dient die CE-Kennzeichnung auch als „Warenpass“ und ist daher im engeren Sinne nicht als Gütesiegel zu verstehen. Ausdrücklich wird daher darauf hingewiesen, dass das CE-Zeichen nicht zu Werbezwecken dienen soll – da zukünftig
alle Produkte, für die Richtlinien nach dem neuen Konzept gelten, das CE-Zeichen tragen werden.
Europäische Brandklassifizierung technischer Dämmstoffe
Eine wesentliche Neuerung, die die CE-Zertifizerung technischer Dämmstoffe mit sich bringt, ist die Ablösung der bisherigen nationalen Brandklassifizierungen durch einheitliche europäische Brandklassen.
Die bisherige Klassifizierung des Brandverhaltens spiegelte das nationale Sicherheitskonzept der jeweiligen Länder wider. Obwohl konzeptionell Ähnlichkeiten feststellbar sind, unterschieden sich die nationalen „Feuer-Philosophien“ und Testmethoden in bestimmten Punkten beträchtlich voneinander. Die unterschiedlichen Baustoffklassifizierungen der verschiedenen Länder waren daher nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Mit der Einführung der europäischen Brandklassen, der „Euroklassen“, wurden die unterschiedlichen „Feuer-Philosophien“ und Testmethoden harmonisiert.
Die Klassifizierung des Brandverhaltens nach Euroklassen ist nach EN 13 501-1[7] durchzuführen. Für ebene elastomere Produkte sind die Grenzwerte der Tabelle 1 der EN 13 501-1 und für lineare elastomere Produkte die Werte der Tabelle 3 anzuwenden. Die Euroklassen und die zugehörigen Testmethoden sind in Bild 3 dargestellt.
Für brennbare technische Dämmstoffe kommt folglich das SBI-Prüfverfahren (Single Burning Item; (EN 13 823, [8]) und die sogenannte Entzündbarkeitsprüfung (EN ISO 11 925-2, [9]) zum Einsatz.
Beim SBI-Test wird der potentielle Beitrag eines Bauproduktes zu einem sich entwickelnden Brand bei einer Brandsituation bewertet, die einen einzelnen, brennenden Gegenstand (Single Burning Item: SBI) in einer Raumecke nahe an diesem Bauprodukt simuliert (Foto oben). Der Entzündbarkeitstest hingegen bewertet die Entzündbarkeit eines Bauprodukts, indem es einer kleinen Flamme ausgesetzt wird.
Die neue Klassifizierung nutzt die bereits für andere Bauprodukte geltenden sieben Brandklassen A bis F. Für Rohrisolierungen wird die Klassifizierung um ein tief gestelltes „L“ (für „linear products“) erweitert. Neu sind auch die Angaben für Rauchbildung und brennendes Abtropfen, die mit „s“ (für „smoke“) und „d“ (für „droplets“) bezeichnet werden.
Die für das Brandverhalten relevanten Grenzwerte für lineare Produkte sind im Vergleich zu den Klassifizierungswerten für ebene Produkte um einiges höher, d.h. leichter zu erreichen. Der Grund hierfür liegt im gewählten Referenzszenario, das im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes unter Federführung des schwedischen Prüfinstituts SP im Jahre 2002 durchgeführt wurde [10]. In diesem Projekt ist der Room/Corner Test als Referenzszenarium für die Beurteilung von linearen Dämmstoffen im SBI-Test herangezogen worden. Neben dem Nachweis einer sehr guten Korrelation der Prüfergebnisse beider Verfahren ist eine realistische Anordnung / Anzahl von zu dämmenden Rohrleitungen gewählt worden, die zu einer ebenso realistischen Festlegung der Klassifizierungsgrenzen führte.
Elastomere technische Dämmstoffe, die sogenannten FEF-Produkte, erreichen im SBI-Test – abhängig von der Dämmstoffart – typischerweise Brandklassifizierungen von D-s3, d0 bis B/BL-s3, d0.
In Deutschland wurde die Übertragung der nationalen zu den europäischen Brandklassen bereits 2002 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) durchgeführt [11]. Die deutsche Transposition beachtet dabei die Festlegungen der Bauproduktenrichtlinie und der Leitlinie E („Levels and classes in the Construction Product Directive“) [12] und ist damit im besten Sinne zugleich realistisch und „marktgerecht“. Die wesentliche Aussage der Leitlinie E (Abschnitt 4.11) lautet sinngemäß: Ein Produkt, das seit Jahren in einem spezifischen Markt bekannt ist und erfolgreich eingesetzt wird, darf im Verlauf der Übernahme von europäischen Regelungen oder Standards durch ein spezielles Mitgliedsland nicht aus diesem Markt ausgeschlossen werden.
In anderen europäischen Ländern wurde hingegen versucht, die Gelegenheit der Übertragung der Euroklassen in nationales Recht zu nutzen, um wesentliche Veränderungen im nationalen Klassifizierungssystem mit dem Argument einer vermeintlichen Erhöhung der Sicherheit durch die „Hintertür“ einzuführen. Dies führt in einigen Fällen dazu, dass Produkte, die bereits seit Jahrzehnten in den jeweiligen Ländern gemäß bisheriger Klassifizierung ohne Probleme erfolgreich eingesetzt wurden, zukünftig vom Marktgeschehen ausgeschlossen werden könnten. Dies widerspricht jedoch der „Nicht-Diskriminierungs-Regel“ der Leitlinie E zur Bauproduktenrichtlinie und würde mithin die Idee der CE-Kennzeichnung (Marktöffnung, Liberalisierung und Abbau von Handelshemmnissen) konterkarieren.
Bedeutung der CE-Kennzeichnung für die Markteilnehmer
Die europäischen Produktstandards und die CE-Kennzeichnung technischer Isolierungen bieten allen Marktteilnehmern (Herstellern, Händlern, Fachverarbeitern, ausschreibenden Stellen etc.) verbesserte Möglichkeiten, das Marktgeschehen voranzutreiben bzw. zu entwickeln und ihre jeweiligen Ziele zu erreichen.
Die Harmonisierung der Test-Methoden und Klassifizierungen ist bei allen kritikwürdigen Punkten im Wesentlichen gut gelungen und damit einen großen Schritt vorwärts gekommen. Natürlich ist das nicht das Ende der Entwicklung. Im Rahmen der kommenden Überprüfungen der harmonisierten Standards müssen noch einige Details angepasst und mit zunehmender Erfahrung auch verändert werden – aber der Schritt der Europäischen Harmonisierung auf technischem Gebiet scheint zunächst gelungen.
Für die Hersteller technischer Isolierungen steht jedoch außer Frage, dass z. B. die Europäischen Brandklassen nicht neben nationalen Brandklassen stehen dürfen oder das gar – wie in einigen EU-Ländern bereits gang und gäbe – zusätzliche nationale Anforderungen zum bereits definierten System der EU-Brandklassifizierung etabliert werden. Das Ziel, Handelsbarrieren zwischen den EU-Mitgliedsländern abzubauen, würde so konterkariert bzw. ad absurdum geführt.
Die Konformitätserklärung mit dem CE-Zeichen im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie und unter Nutzung der jetzt akzeptierten harmonisierten Produktstandards (inklusive der klar definierten Anforderungen zur Erlangung europäischer Brandklassen für technische Dämmstoffe) sollte der Königsweg sein, um auch nationale Vorschriften zu erfüllen und damit die Berechtigung zu erlangen, das jeweilige Produkt verwenden zu dürfen. Zudem muss auch das Verhältnis zwischen CE-Kennzeichnung und anderen “freiwilligen” Kennzeichnungen der Produkte (Keymark / DIN Certco etc.) geklärt werden.
Schenkt man der Europäischen Kommission Glauben, müsste mit Einführung des CE-Zeichens auch auf dem Gebiet der technischen Isolierungen mehr Sicherheit Einzug halten. Zumindest werden alle Marktteilnehmer eine bessere Basis für ihre technischen bzw. kaufmännischen oder gar rechtlichen Entscheidungen haben.
Hersteller technischer Dämmstoffe müssen den Vorgaben und Definitionen der Produktstandards folgen, was von einigen als Nachteil empfunden werden mag, jedoch auch enorme Chancen bietet. Beispielsweise werden Hersteller zum ersten Mal die Chance haben, tatsächlich ein Produkt für den gesamten europäischen Markt zu entwickeln, das über alle Ländergrenzen hinweg vertrieben (und oftmals auch eingesetzt) werden kann.
Die Erfüllung harmonisierter Produktstandards ist Voraussetzung für das freie Handeln mit technischen Dämmstoffen in Europa. Händler der Produkte werden ihr Geschäft zukünftig effektiver gestalten können, ohne von nationalen Regelungen behindert zu werden. Fachverarbeiter und Planer werden Vorteile darin finden, ihre Expertise wesentlich leichter über Grenzen hinweg anbieten und einsetzen zu können. Ausschreibungen werden nicht an Landesgrenzen gebunden sein müssen.
Das alles klingt zunächst sehr positiv. Aber obwohl die harmonisierten Standards Produkteigenschaften der Dämmstoffe definieren und dabei helfen, diese technischen Eigenschaften sachgerecht einzuordnen, so liefern diese Normen doch keine Informationen über einzuhaltende Mindestwerte für diese Eigenschaften – und dies auch nicht im Hinblick auf spezifische Anwendungen.
Obwohl das genau so beabsichtigt war – nur technische Eigenschaften zu definieren und nicht Mindestwerte für spezifische Anwendungen zu definieren – ist dies natürlich schwer vermittelbar und könnte aus Sicht unbedarfter Anwender als „Schwachpunkt des Systems“ gedeutet werden.
Die unterschiedlichen nationalen Regelungen, die z. B. Sicherheitsniveaus oder Energieeinsparvorgaben definieren, werden weiterhin existieren. Folglich werden Hersteller über diesen Weg weiterhin gezwungen, zumindest teilweise nationale Besonderheiten in Ihren Produktvarianten zu berücksichtigen.
Dennoch wird professionellen Anwendern technischer Dämmstoffe im Allgemeinen ein höheres Sicherheitsniveau bei Verwendung der Produkte geboten.
Für die Produkteigenschaften (wie Wärmeleitfähigkeit, Wasserdampfdiffusionswiderstand, Brandverhalten, Toleranzen etc.) wird erstmals ein verbindlicher Rahmen festgelegt. Die hierdurch gewonnene Transparenz ermöglicht Verarbeitern einen direkten und schnellen Vergleich der angebotenen Produkte. Es gelten jetzt feste Spielregeln für alle. Daraus ergibt sich auch ein großer Vorteil hinsichtlich der Produkthaftung: In der Vergangenheit war es für die Gerichte bei Schäden oft schwierig, die Einhaltung der zugesagten Eigenschaften nachzuvollziehen. Die europäischen Normen werden es den Gerichten in dieser Hinsicht einfacher machen. Für den Handwerksbetrieb bedeutet das bessere Chancen, Recht zu bekommen. Das gilt gleichermaßen für Versicherungsfälle.
Ausblick: Gütesicherung technischer Dämmstoffe
Zur sachgerechten Umsetzung der europäischen Normen für „Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie“ und Erlangung des CE-Zeichens haben führende Hersteller von technischen Dämmstoffen aus Schaumkunststoffen im Mai 2011 auf Initiative der Firma Armacell den Arbeitsausschuss FEF/PEF unter dem Dach der Güteschutzgemeinschaft Hartschaum e.V. ins Leben gerufen. Mittlerweile sind der Arbeitsgruppe weitere Hersteller beigetreten und die Unternehmen haben sich im Januar 2012 in der Interessengemeinschaft CEFEP (European FEF and PEF Interest Group) zusammengeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Mitgliedsfirmen Gütebedingungen für Elastomer- und Polyethylen-Dämmstoffe verabschiedet und das RAL Gütezeichen FEF/PEF eingeführt. Die Vergabe des RAL Gütezeichens ist an eine strenge Überwachung der Güte- und Prüfbestimmungen gebunden. Mit der Selbstverpflichtung, die Qualität ihrer Produkte kontinuierlich und unabhängig nach den Statuten des RAL zu überwachen, bekennt sich die Interessengemeinschaft zur Gütesicherung ihrer Produkte. Sie schafft Standards, die über die Mindestanforderungen der europäischen Normenwerke hinausgehen und vermeidet eine Komplexitätserhöhung im europäischen Binnenmarkt durch weitgehenden Verzicht auf freiwillige nationale Zulassungen und Prüfzeugnisse. Das soll eine höhere Transparenz und Sicherheit für alle Branchenteilnehmer schaffen. UnterBerücksichtigung der Vorgaben der CE-Kennzeichnungsregeln strebt die CEFEP eine einheitliche Darstellung der„Product designation codes“ an. Gleichzeitig halten die Mitglieder der Interessengemeinschaft selbstverständlich an einem differenzierten Leistungsspektrum ihrer Produkte und eigenen Marketingstrategien fest unter strikter Wahrung wettbewerbsrechtlicher Aspekte. Die Interessengemeinschaft vertritt die Branche in wichtigen europäischen und nationalen Gremien und möchte Anwendern eine sichere Orientierung bei Auswahl und Einsatz der Produkte bieten.
[1] “General Situation of European Standardisation (newest version: Nov. 2009)”
Entnommen aus: http://www.cen.eu/CEN/sectors/sectors/construction/Pages/default.aspx
[2] European Commission – Enterprise and Industry Directorate-General, Construct 09/873, 26.01.2010
[3] Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung der Normung (Amtsblatt C 136 vom 4.6.1985)
[4] Entscheidung des Rates 93/465/EWG vom 22.07.1993, über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung. (Amtsblatt L 220 vom 30.08.1993, S. 23-39)
[5] DIN EN 13172:2012-04: Wärmedämmstoffe – Konformitätsbewertung Beuth-Verlag, Berlin
[6] Bauproduktengesetz (BauPG) vom 28.04.1998, BGBI. I, S. 812
[7] EN 13501-1: 2007 „Brandklassen für Bauprodukte und Bauteile. Teil 1: Einteilung gemäß Prüfwerten aus Brandverhaltensprüfungen“
[8] EN 13823, Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten — Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen
[9] EN ISO 11925-2, Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten — Teil 2: Entzündbarkeit bei direkter Flammeneinwirkung (ISO 11925-2:2002)
[10] „Development of a common European system for fire testing of pipe insulation based on EN 13823 (SBI) and ISO 9705 (Room/Corner Test)” published as SP Report 2002:21
[11] DiBt – Mitteilungen Sonderheft 26, Anlage 0.2, 1/2002
[12] Guidance papers A to K, European Commission Enterprise Directorete-General, Construct 02/558, Brussels, 29 July 2002
[13] Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht, FIW München, „DIN 13162 – DIN 13171: Einführung der neuen CEN-Dämmstoffnormen“, in Isoliertechnik, 28. Jahrgang, Heft 1/2002, S. 69-71
[14] Dipl.-Ing. Ulrich Rohr, Armacell GmbH, „Europäische Brandprüfungen", in Isoliertechnik, 25. Jahrgang, Heft 4/99, S. 18-35
[15] Bauprodukten-Richtlinie (89/106/EWG); ABI. EG Nr. L 40, S. 12
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