Wärmedämmstoffe in der Haustechnik
Europäische Produktstandards für technische IsolierungenDie europäischen Produktstandards für Dämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie sind Mitte des vergangenen Jahres verabschiedet und inzwischen im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert worden. Damit wurde der Weg frei für die Einführung einer CE-Kennzeichnung für Wärmedämmstoffe der Haustechnik und betriebstechnischer Anlagen (so genannte „technische Isolierungen“).
Nach Verabschiedung durch die nationalen Normenorganisationen im CEN (Comité Européen de Normalisation) und dem Inkrafttreten werden nach Ablauf der Übergangsphase (Ende 2012) in den EU-Ländern nur noch technische Isolierungen vertrieben werden dürfen, die den europäischen Produktstandards entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Erste technische Dämmstoffe mit CE-Kennzeichnung werden voraussichtlich Anfang 2011 angeboten werden.
Im Folgenden wird die Bedeutung der europäischen Produktstandards für technische Isolierungen erläutert und dargestellt, welchen Weg Hersteller beschreiten müssen, um...
Nach Verabschiedung durch die nationalen Normenorganisationen im CEN (Comité Européen de Normalisation) und dem Inkrafttreten werden nach Ablauf der Übergangsphase (Ende 2012) in den EU-Ländern nur noch technische Isolierungen vertrieben werden dürfen, die den europäischen Produktstandards entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Erste technische Dämmstoffe mit CE-Kennzeichnung werden voraussichtlich Anfang 2011 angeboten werden.
Im Folgenden wird die Bedeutung der europäischen Produktstandards für technische Isolierungen erläutert und dargestellt, welchen Weg Hersteller beschreiten müssen, um die Möglichkeiten der CE-Kennzeichnung zu nutzen, die sich aus den Normen ergeben. Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung für alle Marktteilnehmer sollte nicht unterschätzt werden. Dieser erste Schritt für die Branche der technischen Isolierungen hin zu einer einheitlichen technischen Nomenklatur sollte Mut machen zu weiteren konsequenten Schritten in diese Richtung.
Die europäischen Produktstandards
Lange hat es gedauert, bis diese Produktstandards erstellt und durch den europäischen Normungsapparat bestätigt und damit angenommen wurden [1]. Der gesamte Vorgang hat sich über 20 Jahre erstreckt, so dass viele der ursprünglichen Teilnehmer und Mitglieder der relevanten technischen Ausschüsse die Verabschiedung dieser Normenreihe aus ihrem wohlverdienten Ruhestand erleben dürfen.
Die europäischen Produktstandards für Dämmstoffe der technischen Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie wurden erarbeitet in den Ausschüssen des CEN TC 88 / WG 10 und werden daher im Folgenden als „WG10 Produktstandards“ bezeichnet (Tabelle 1).
Die Branche der technischen Isolierungen verfügt erstmals über europaweit akzeptierte Definitionen und Klassifizierungen ihrer Produkte. Es ist zu erwarten, dass die Einführung der Produktstandards Handelshemmnisse beseitigt und allen beteiligten Marktteilnehmern Vorteile bringt. Mit dem „Construct 09/873“ [2] hat die Europäische Kommission (Generaldirektorat Unternehmen und Industrie) im Januar 2010 den zeitlichen Ablauf der Einführung der „WG 10 Produktstandards“ festgelegt. Nach der Publikation der Produktstandards im Amtsblatt der Europäischen Union im Juni 2010 beginnt im August die Koexistenzperiode (die Zeit, in der nationale Standards/Regelungen, die im Widerspruch zu den europäischen Produktstandards stehen, noch verwendet werden dürfen). Diese Periode endet im August 2012. Die Verlängerung der Koexistenzperiode um ein Jahr (üblicherweise 12, jetzt 24 Monate) wurde akzeptiert und ist der Tatsache geschuldet, dass erwartet wird, dass die bestehende Zahl der (dann akkreditierten) Prüfinstitute mit der zu erwartenden hohen Zahl der Prüfaufträge zur CE-Kennzeichnung mit hoher Wahrscheinlichkeit überfordert sein würde. Nach Akkreditierung der Prüfinstitute und Zertifizierer kann damit gerechnet werden, dass Ende des Jahres 2010/Anfang 2011 den Marktteilnehmern erste technische Isolierungen mit CE-Kennzeichnung zur Verfügung stehen werden. Die WG10-Produktstandards hätten als „harmonisierte“ Normen somit ihre Rolle erfüllt, die gemäß dem „neuen Konzept“ der EU [3] darin liegt, bei deren Erfüllung gleichzeitig die Erfüllung der zugrunde liegenden europäischen Richtlinie (hier der Bauproduktenrichtlinie) zu unterstellen (so genannte „Beweisvermutung“).
Die WG10-Normen sind nicht nur hinsichtlich des „neuen Konzeptes“ harmonisierte Normen, sondern als Normenpaket in sich relativ einheitlich und somit ebenfalls als untereinander „harmonisiert“ zu bezeichnen (Tabelle 2).
Natürlich wird sich die „Gebrauchsfähigkeit“ der WG10-Produktnormen und ihrer Festlegungen in der täglichen Praxis noch beweisen müssen. Korrekturen bzw. Veränderungen werden dem festgeschriebenen CEN-Verfahren folgend nach ca. vier Jahren, spätestens jedoch nach fünf Jahren im Rahmen der Normenrevision durchgeführt.
Die Rolle des CE-Zeichens
Das CE-Zeichen ist Ausdruck und sichtbares Zeichen der Übereinstimmung des Produktes mit den Anforderungen der jeweiligen europäischen Richtlinie, in unserem Fall also mit der Bauproduktenrichtlinie. Die in der Bauproduktenrichtlinie definierten „wesentlichen Anforderungen“ werden in den harmonisierten Produktstandards konkretisiert. Die Bewertung der Konformität (Übereinstimmung) eines Produktes mit der entsprechenden Richtlinie (oder den entsprechenden Richtlinien, wenn mehrere zu erfüllen sind) ist Voraussetzung für die rechtlich verbindliche Konformitätserklärung (z. B. mit Nutzung des CE-Zeichens, Bild 2). Wie bereits erwähnt, liegt eine Übereinstimmung mit den Richtlinien dann vor, wenn die dort formulierten wesentlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Hersteller ist zu einer Konformitätsbewertung verpflichtet. Mit dem Beschluss 93/465/EWG [4] des Europäischen Rates von 1993 ist ein grundlegendes Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung aktualisiert und vervollständigt worden.
Die Leitlinien dieses Konzeptes sind:
a) das modulare Bewertungskonzept,
b) die Kriterien für die Verfahrensanwendung und
c) die Benennung der zuständigen Stellen (notified bodies).
Dieser Kernbeschluss zur Bewertung der Konformität vereinheitlicht auch die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Kennzeichnung und macht noch einmal deutlich, dass die Bewertung der Konformität (eigentlich) auch im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz erfolgt.
Um das CE-Zeichen zu erlangen, müssen demnach die Maßgaben der jeweiligen harmonisierten Produktstandards erfüllt werden. Konkret bedeutet dies für die WG 10-Standards, dass
a) Eine Erstprüfung (Initial Type Test, ITT) durchzuführen ist. Diese folgt den Festlegungen der EN 13 172 [5] und des jeweiligen Produktstandards (Abschnitt ZA.2)
b) Werkseigene Produktionskontrollen (Factory Production Control, FPC) etabliert werden müssen. Diese sind in den Anhängen A der WG 10-Normen spezifiziert.
Die Produkteigenschaften, für die eine Erstprüfung durchzuführen ist, finden sich (abhängig vom anzuwendenden Konformitätssystem) in den Tabellen ZA.3 bzw. ZA4 der Produktstandards bzw. im Anhang E der EN 13 172. Diese sind:
Wärmedurchlasswiderstand / Wärmeleitfähigkeit und Dicke;
Abgabe gefährlicher Substanzen (derzeit wegen fehlendem Prüfverfahren nicht relevant);
Abgabe korrodierender Substanzen;
Druckspannung/Druckfestigkeit (für Anwendungen unter Belastung);
Wasseraufnahme (worunter auch der Wasserdampfdiffusionswiderstand zu subsumieren ist) und das
Brandverhalten (für Anwendungen, die Regelungen über das Brandverhalten unterworfen sind, außer bei System 4).
Für Dämmstoffe, die mit einer Konformitätsbescheinigung (CE-Zeichen) versehen werden sollen, werden gem. DIN EN 13 172 [5] im Wesentlichen drei Bewertungssysteme (System 1, 3 und 4) angeboten. Abhängig vom Brandverhalten der Produkte findet evtl. eine Kombination dieser Bewertungssysteme mit dem Ziel der Konformitätsbescheinigung statt.
Für Dämmstoffe, deren Brandeigenschaften im Produktionsprozess variiert werden können, sind die Erstprüfungen von einer zugelassenen Stelle (approved bzw. notified body) durchzuführen.
Die werkseigene Produktionskontrolle wird für die Eigenschaften durchgeführt, die gemäß Produktstandards für alle Anwendungen relevant sind (Abschnitt 4.2. der jeweiligen WG 10 Produktstandards) bzw. für selektive Eigenschaften des Abschnittes 4.3. (für bestimmte Anwendungsfälle).
Dies bedeutet je nach Wahl der notwendigen Eigenschaften (d.h. dem vorgesehenen Einsatz eines Dämmstoffes) einen erheblichen Test- und Organisationsaufwand für die Hersteller.
Sachgemäßes Gruppieren von Produkten bzw. Produktfamilien ist angebracht, um den Erfordernissen der Konformitätsbewertung zu entsprechen. Dieses Gruppieren von Produkten ist sehr wichtig und entscheidend hinsichtlich des zu betreibenden Aufwandes und der entstehenden Kosten für die Durchführung der Konformitätsbewertung. Eine weitere wesentliche Frage, die zu mancher Diskussion führen wird, ist die Festlegung der Produktionseinheiten bzw. Produktionslinien, die ebenfalls einen nicht unerheblichen Einfluss auf Aufwand und Organisation der notwendigen Produkttests im Rahmen der CE-Kennzeichnung haben werden.
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt den relevanten nationalen technischen Normen (die die harmonisierten technischen Normen umsetzen), den europäischen technischen Zulassungen oder einer nationalen technischen Spezifikation gem. Art 4 (3) BPR entspricht und dass das (auf das Produkt bezogene) System der Bescheinigung der Konformität gemäß europäischem Ratsbeschluss (bzw. daraus abgeleitetem Normenwerk) angewandt wurde.
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt anzubringen. Falls die Art des Produktes dies nicht zulässt, kann es auch auf der Verpackung oder (falls vorhanden) dem Begleitdokument angebracht werden.
Verantwortlich für das Anbringen des CE-Kennzeichens ist der Hersteller bzw. sein autorisierter rechtlicher Vertreter innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Mit dem CE-Zeichen ist auch die benannte Stelle (also das zertifizierende Institut), der wesentliche Einsatzbereich und die „harmonisierten“ (technischen) Eigenschaften zu nennen.
Die Konformitätserklärung soll in der offiziellen Sprache des Mitgliedslandes ausgestellt werden, in dem das Produkt angewandt wird. Auch hier ist der Hersteller für die korrekte Übersetzung verantwortlich.
Es versteht sich von selbst, dass abhängig vom Verfahren der Konformitätsbewertung eine mehr oder minder umfangreiche Dokumentation erstellt und (da die Bauproduktenrichtlinie keine näheren Angaben hierzu macht) gemäß Produkthaftungsgesetz mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden muss. Was im Einzelnen zur aufbewahrungswürdigen technischen Dokumentation gehört, ist abhängig vom zu wählenden Konformitätsbewertungsverfahren. Ganz allgemein könnte die Dokumentation folgende Unterlagen umfassen:
Dokumente zur europäischen technischen Zulassung,
Konformitätserklärung,
Aufzeichnungen zur Qualitätssicherung (Inspektionsberichte, Testdaten etc.),
Berichte und Entscheidungen der benannten Stellen.
Diese Dokumentation kann z. B. im Zweifelsfall oder im Streitfall (falls von irgendeiner Seite die Konformität bezweifelt wird) als Beweisdokument dienen und muss dann den entsprechenden staatlichen Behörden (z. B. der Staatsanwaltschaft) zur Einsicht vorgelegt werden. Sollte das CE-Kennzeichen verwendet werden, ohne dass die hier dargelegten Maßnahmen berücksichtigt und durchgeführt wurden, würde dies den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und könnte mit Bußgeldern von bis zu 50 000 € belegt werden (§ 14, BauPG)[6].
Die Kontrolle der Einhaltung der CE-Richtlinien wird in erster Linie von den Gewerbeaufsichtsbehörden bzw. Bauaufsichtsbehörden durchgeführt. Darüber hinaus setzt die Europäische Union auf eine Selbstkontrolle des Marktes: Das Auge der Konkurrenz soll hierbei die wirkungsvollste Kontrollinstanz sein!
Sind für ein Dämmprodukt alle beschriebenen Maßnahmen zur CE-Kennzeichnung erfolgreich absolviert worden, darf der Verkauf dieses Produktes innerhalb der Europäischen Union nicht behindert werden. In diesem Sinn dient die CE-Kennzeichnung auch als „Warenpass“ und ist daher für viele im engeren Sinne nicht als Gütesiegel zu verstehen (obwohl die ursprüngliche Absicht eine andere war, s. oben).
Ausdrücklich wird daher darauf hingewiesen, dass das CE-Zeichen nicht zu Werbezwecken dienen soll – da ja zukünftig alle Produkte, für die Richtlinien nach dem neuen Konzept gelten das CE-Zeichen tragen werden.
Konsequenzen der CE-Kennzeichnung
Die europäischen Produktstandards für technische Isolierungen mit der Möglichkeit der CE-Kennzeichnung für diese Produkte sollten allen Marktteilnehmern (Herstellern, Händlern, Fachverarbeitern, ausschreibenden Stellen etc.) verbesserte Möglichkeiten geben, das Marktgeschehen voranzutreiben bzw. zu entwickeln und damit die jeweils eigenen Ziele besser zu erreichen.
Die Harmonisierung der notwendigen Test-Methoden und Klassifizierungen ist im Wesentlichen gut gelungen und damit einen großen Schritt vorwärts gekommen. Natürlich ist das nicht das Ende der Entwicklung. Im Rahmen der kommenden Überprüfungen der harmonisierten Standards müssen evtl. noch einige Details angepasst und mit zunehmender Erfahrung auch verändert werden – aber der Schritt der Europäischen Harmonisierung auf technischem Gebiet scheint zunächst gelungen.
Viele Marktteilnehmer haben mitgewirkt an der Erstellung der Europäischen Standards. Die „interessierten Gruppen“ hatten dabei natürlich zunächst die eigenen Interessen im Blick, aber der Prozess und die durch die Normenorganisationen vorgegebenen Rahmenbedingungen haben im ersten Schritt zu einem recht ausgewogenen Ergebnis geführt.
Für die Hersteller technischer Isolierungen steht außer Frage, dass z. B. die Europäischen Brandklassen (die spätestens mit der CE-Kennzeichnung in allen europäischen Ländern eingeführt werden), nicht neben nationalen Brandklassen stehen dürfen oder das gar – wie in einigen EU-Ländern bereits gang und gäbe – zusätzliche nationale Anforderungen zum bereits definierten System der EU-Brandklassifizierung etabliert werden. Das Ziel, Handelsbarrieren zwischen den EU-Mitgliedsländern abzubauen, würde so konterkariert bzw. ad absurdum geführt.
Die Konformitätserklärung mit dem CE-Zeichen im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie und unter Nutzung der jetzt akzeptierten harmonisierten Produktstandards (inklusive der klar definierten Anforderungen zur Erlangung europäischer Brandklassen für technische Dämmstoffe) sollte der Königsweg sein, um auch nationale Vorschriften zu erfüllen und damit die Berechtigung zu erlangen, das jeweilige Produkt verwenden (und nicht nur vertreiben) zu dürfen.
Weitere offene bzw. kritische Fragen, die sich im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung ergeben, sind beispielsweise:
Die Anwendung des „Einbau- und Befestigungsstandards” EN 15 715 (der mit den harmonisierten Produktstandards für technische Isolierungen von den europäischen Normenorganisationen angenommen wurde) muss als Standard (national) eingeführt und von allen Seiten beachtet und akzeptiert werden.
Die Unterscheidung zwischen Produkten, die in ihrer „Endanwendung” (end use application) betrachtet werden bzw. Produkten im „Lieferzustand” (as placed on the market) muss klarer ausgearbeitet und die Bedeutung transparent gemacht werden. Definitionen der „Endanwendungen“ von technischen Dämmstoffen müssen erfolgen und in die Standardisierung einfließen.
Der notwendige Überwachungsprozess durch externe Stellen (notified bodies) im Rahmen der CE-Kennzeichnung bedarf noch weiterer Klärung unter den Zertifizierern.
Die Anzahl durchzuführender Produkttests bis zur Erlangung einer CE-Kennzeichnung hängt wie dargelegt wesentlich von der Definition der Produktionslinien bzw. Produktionseinheiten ab. Hier fehlen klarere Vorgaben um die Einordnung zu erleichtern und transparent zu gestalten.
Nationale Anforderungsniveaus für spezifische technische Kenngrößen sollten ebenfalls harmonisiert respektive angepasst werden – dies natürlich ohne sicherheitsrelevante Probleme aufzuwerfen.
Das Verhältnis zwischen CE-Kennzeichnung und anderen „freiwilligen“ (nationalen) Kennzeichnungen der Produkte (Keymark / DIN Certco etc.) muss geklärt werden und sollte keine zusätzliche Belastung für die Hersteller darstellen.
Die meisten Experten bzw. Mitglieder der „interessierten Kreise” (stakeholder) würden wohl zustimmen, dass wesentliche Ziele des CE-Kennzeichnungsprozesses für technische Isolierungen u.a. folgende sein sollten:
a) unnötigen (und unnützen) Aufwand bzgl. Überwachung, Testen und Zertifizierung zu vermeiden,
b) das System der Testdurchführung und Zertifizierung transparent(er) zu gestalten,
c) den Vertrieb von technischen Dämmstoffen in allen EU-Staaten zu erleichtern und
d) den „Dienst am Kunden“ auf hohem Niveau zu halten.
Schenkt man der Europäischen Kommission Glauben, müsste mit Einführung des CE-Zeichens auch auf dem Gebiet der technischen Isolierungen mehr Sicherheit Einzug halten. Zumindest werden alle Marktteilnehmer eine bessere Basis für ihre technischen bzw. kaufmännischen oder gar rechtlichen Entscheidungen haben.
Hersteller technischer Dämmstoffe müssen den Vorgaben und Definitionen der Produktstandards folgen, was von einigen als Nachteil empfunden werden mag, jedoch auch Chancen bietet. So können Hersteller zum ersten Mal ein Produkt für den gesamten europäischen Markt entwickeln, das über alle Ländergrenzen hinweg vertrieben (und oftmals auch eingesetzt) werden kann.
Die Erfüllung harmonisierter Produktstandards ist Voraussetzung für das freie Handeln mit technischen Dämmstoffen in Europa. Händler der Produkte werden ihr Geschäft zukünftig effektiver gestalten können, ohne von nationalen Regelungen behindert zu werden. Fachverarbeiter und Planer werden Vorteile darin finden, ihre Expertise wesentlich leichter über Grenzen hinweg anbieten und einsetzen zu können. Ausschreibungen werden nicht an Landesgrenzen gebunden sein müssen.
Das alles klingt zunächst sehr positiv. Obwohl die harmonisierten Standards Produkteigenschaften der Dämmstoffe definieren und dabei helfen, diese technischen Eigenschaften sachgerecht einzuordnen, so liefern diese Normen doch keine Informationen über einzuhaltende Mindestwerte für diese Eigenschaften – und dies auch nicht im Hinblick auf spezifische Anwendungen.
Obwohl dies genau so beabsichtigt war – nur technische Eigenschaften zu definieren und nicht Mindestwerte für spezifische Anwendungen zu definieren – ist dies natürlich schwer vermittelbar und könnte aus Sicht unbedarfter Anwender als „Schwachpunkt des Systems“ gedeutet werden.
Die unterschiedlichen nationalen Regelungen, die z. B. Sicherheitsniveaus oder Energieeinsparvorgaben definieren, werden weiterhin existieren. Folglich werden Hersteller über diesen Weg weiterhin gezwungen, zumindest teilweise nationale Besonderheiten in Ihren Produktvarianten zu berücksichtigen.
Dennoch wird professionellen Anwendern technischer Dämmstoffe im Allgemeinen ein höheres Sicherheitsniveau bei Verwendung der Produkte geboten.
Für die Produkteigenschaften (wie Wärmeleitfähigkeit, Wasserdampfdiffusionswiderstand, Brandverhalten, Toleranzen etc.) wird erstmals ein verbindlicher Rahmen festgelegt. Die hierdurch gewonnene Transparenz ermöglicht Verarbeitern einen direkten und schnellen Vergleich der angebotenen Produkte. Daraus ergibt sich ein großer Vorteil hinsichtlich der Produkthaftung: In der Vergangenheit war es für die Gerichte bei Schäden oft schwierig, die Einhaltung der zugesagten Eigenschaften nachzuvollziehen. Die europäischen Normen werden es den Gerichten in dieser Hinsicht einfacher machen. Für den Handwerksbetrieb bedeutet das bessere Chancen, Recht zu bekommen. Das gilt gleichermaßen für Versicherungsfälle.
Fazit
Das CE-Zeichen ist wichtig – eignet sich aber nicht als Marketing-Instrument der Dämmstoffindustrie, zumindest nicht innerhalb Europas. Mit Blick auf die mögliche CE-Kennzeichnung, ist weiteres Engagement aller interessierten Kreise im Rahmen der Normung notwendig. Zu hoffen ist, dass die weiteren notwendigen Schritte, die im Rahmen dieser Darstellung in aller Kürze angesprochen wurden, von allen gemeinsam beschritten werden und darüber keine weiteren 20 Jahre verstreichen müssen.
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