Der aktuelle Fall
Beweislast für (k)eine KostenobergrenzeDieser Beitrag zum Baurecht geht der Frage nach, wer beweisen muss,
dass (k)eine Kostenobergrenze vereinbart wurde.
Auch bei Ingenieuren für Technische Gebäudeausrüstung wird zunehmend versucht, eine Kostenobergrenze zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere bei Beauftragung von einem Generalübernehmer, der alle Planungs- und Bauleistungen gegenüber einem Investor zum Pauschalpreis zu erbringen hat.
Eine solche Kostenobergrenze kann entweder nur als Bezugsgröße für das Honorar vereinbart sein oder aber tatsächlich eine Beschaffenheit der zu leistenden Planung beschreiben. Ist eine Kostenobergrenze im Vertrag nicht deutlich festgehalten, stellt sich die Frage, wer im Streitfall deren Vorliegen beweisen muss.
Da...
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