Vertrag oder Akquise – einmal umgekehrt

Das aktuelle Baurechtsurteil

Ob der Architekt oder Ingenieur schon einen gültigen Vertrag hat oder noch unverbindlich im Rahmen der Akquise tätig ist, lässt sich oft schwer abgrenzen. Meistens läuft dann der Planer einer Vergütung für erbrachte Leistungen hinterher. Aber auch die umgekehrte Fallgestaltung kommt vor, wie im aktuellen Urteil des OLG Hamm.

Sachverhalt

Der Bauherr errichtet ein Ärztezentrum. Ein Fachingenieur für TGA ermittelt im April 2007 Kos-​ten auf der Basis vorliegender dritter Planungen im Auftrag des potenziellen Generalunternehmers. Danach erbringt der Fachingenieur für den Bauherrn schon punktuelle Tätigkeiten; gleichzeitig wird zwischen Mai 2007 und August 2007 auf Basis mehrerer schriftlicher Angebote über den Auftrag verhandelt. Ende August 2007 erteilte der Bauherr dem Fachingenieur schriftlich den Auftrag.

Schon zuvor im Juni und Juli 2007 werden für das noch zu errichtende Gebäude Mietverträge mit zahlreichen...

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