Das aktuelle Baurechtsurteil: Plankontrolle
Wer muss schlauer sein – Werkunternehmer oder Planer?Regelmäßig erbringt der Werkunternehmer seine Leistungen nach den vom Planer des Auftraggebers erstellten Ausführungsplänen. Setzt der Werkunternehmer diese Planvorgaben 1 : 1 um, könnte man meinen, dass der Werkunternehmer doch alles getan hat, was er nach dem Inhalt des Vertrags tun sollte, nämlich die Pläne seines Auftraggebers umzusetzen. Allerdings muss das Werk am Ende auch funktionieren. Tut es dies nicht, liegt ein Mangel vor.
Jetzt Artikel freischalten:
tab DIGITAL
14 Tage kostenlos testen
2,49 € / Woche*
Fachwissen jederzeit und überall.
Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 E-Paper für mobiles Lesen
- Online-Archivzugang
*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.
tab KOMBI
4,99 € / Woche*
Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.
Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 Print-Ausgaben pro Jahr
- E-Paper für mobiles lesen
- Teilnahme an einem Fachforum
- Online-Archivzugang
- Veröffentlichen eines Projekts
*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand
