Eine Lüftungsanlage muss funktionieren
Einhaltung aller Vorgaben reicht nicht!Werkunternehmen fühlen sich auf der sicheren Seite, wenn sie vertragliche Vorgaben einhalten. Meist zu Recht – solange das ausgeführte Werk funktioniert. Ist dies nicht der Fall, ist man ruck zuck in der Haftung. Dies zeigt auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 3. Dezember 2013 (8 U 32/11), die vor dem Bundesgerichtshof nun in letzter Instanz Bestand hatte (VII ZR 345/13).
Zum Fall
Der Auftraggeber beauftragte das Werkunternehmen mit dem Einbau einer Heizungs- und Lüftungsanlage für ein Geschäftshaus, in dem u.a. ein Fitnessstudio betrieben werden sollte. Grundlage des Vertrages war ein vom Werkunternehmen erstelltes Angebot, welches sich an einem überlassenen Blankoleistungsverzeichnis des Auftraggeber-Architekten sowie übergebenen Plänen orientierte. Die darin ausgewiesene Bruttosumme von rd. 260.000 € war dem Auftraggeber zu teuer. Später verständigte man sich auf eine abgespeckte Version mit einem Auftragsvolumen von rd. 170.000 €.
Nach Fertigstellung des...
Jetzt Artikel freischalten:
tab DIGITAL
14 Tage kostenlos testen
2,49 € / Woche*
Fachwissen jederzeit und überall.
Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 E-Paper für mobiles Lesen
- Online-Archivzugang
*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.
tab KOMBI
4,99 € / Woche*
Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.
Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.
Ihre Vorteile:
- Exklusive tab-PLUS-Artikel
- 6 Print-Ausgaben pro Jahr
- E-Paper für mobiles lesen
- Teilnahme an einem Fachforum
- Online-Archivzugang
- Veröffentlichen eines Projekts
*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand
