Das aktuelle Baurechtsurteil
Elektroinstallationen – Wer haftet für Schäden?Bei Elektroinstallationsarbeiten kann es leicht zu erheblichen Schäden kommen beispielsweise in den Fällen, in denen es nachhaltig zu einer Unterbrechung der Stromzufuhr kommt. Bei einer Frage der Haftung ist insbesondere sorgfältig der Umfang der Leistungspflichten des handelnden Handwerkers zu beurteilen. Kommt es im Übrigen zu einem Schaden, fragt sich der Inanspruchgenommene, ob er vielleicht gar den Auftraggeber „ins Boot holen“ kann.
Die Klägerin begehrt Restwerklohn für Elektroinstallationsarbeiten. Die Beklagte (Auftraggeberin) rechnet mit Schadensersatzansprüchen auf.
Die Beklagte beauftragte die Klägerin mit Elektroinstallationsarbeiten im 3. und 4. OG eines Bürogebäudes. Konkret sollten die Stromnetze des 3. und 4. OG voneinander getrennt werden. Die vormalige Mieterin hatte die Räume verlassen, doch befanden sich in den Räumen noch Laborgefrierschränke mit Chemikalien in einem Gesamtwert von fast 200 000 €. Die Klägerin führte die elektrische Trennung der beiden Etagen durch und schaltete zu diesem Zweck...
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