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Elektroinstallationen – Wer haftet für Schäden?

Bei Elektroinstallationsarbei­ten kann es leicht zu erheb­lichen Schäden kommen beispiels­weise in den Fällen, in denen es nachhaltig zu einer Unterbrechung der Stromzufuhr kommt. Bei einer Frage der Haftung ist insbesondere sorgfältig der Umfang der Leistungspflichten des handelnden Handwerkers zu beurteilen. Kommt es im Übrigen zu einem Schaden, fragt sich der Inanspruchgenommene, ob er vielleicht gar den Auftraggeber „ins Boot holen“ kann.

Die Klägerin begehrt Restwerk­­lohn für Elektroinstallationsar­bei­ten. Die Beklagte (Auf­trag­geberin) rechnet mit Schadens­ersatz­an­sprüchen auf.

Die Beklagte beauftragte die Klägerin mit Elektroinstallations­arbeiten im 3. und 4. OG eines Bürogebäudes. Konkret sollten die Stromnetze des 3. und 4. OG voneinander getrennt werden. Die vormalige Mieterin hatte die Räume verlassen, doch befanden sich in den Räumen noch Laborgefrierschränke mit Chemikalien in einem Gesamtwert von fast 200 000 €. Die Klä­gerin führte die elektrische Trenn­ung der beiden Etagen durch und schaltete zu diesem Zweck...

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